https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_a026bdd4-4a1f-48e1-82ff-9d03ec9a413b
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_a026bdd4-4a1f-48e1-82ff-9d03ec9a413b
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_bf3fdb36-709c-46f4-9e91-18e5f1bf6c02]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_4a943531-e1d1-40ac-8921-9dbac443e556][XPLAN_XP_PPO_03f60425-d83a-42de-93bb-6d077acb29af][XPLAN_XP_PPO_21547013-0740-487e-9816-4ac99cdfe817]
refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete wird für Gebäude mit einem Vollgeschoss für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 3,75 m festgesetzt.][§2 Nr.5 | Für Gebäude in den reinen Wohngebieten mit zwei Vollgeschossen wird für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 6,5 m festgesetzt.][§2 Nr.6 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die maximale Höhe des Erdgeschossrohfußbodens die nach Nummer 7 festgesetzten Bezugspunkte nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die Dachneigung nicht weniger als 20 Grad betragen und wird für Gebäude mit zwei Vollgeschossen auf maximal 40 Grad begrenzt.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert