https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0f6566fa-1093-47fd-977b-cde552c9abce
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- Wohnungen oberhalb des II. Vollgeschosses zulässig
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wirdDargestelltDurch
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Im Kerngebiet kann parallel zu den Bahnanlagen eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 3 m zugelassen werden, wenn im Erdgeschoß der Gebäude Arkaden in gleicher Tiefe mit einer lichten Höhe von mindestens 3 m errichtet werden.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen und Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.14 | Im Kerngebiet sind bis zu acht Grad geneigte Dächer von Gebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen zu begrünen.][§2 Nr.15 | Im Kerngebiet sind Werbeanlagen oberhalb des zweiten Vollgeschosses unzulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert