BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae838a26-5f3f-4dfc-a4e1-517246fe7aa5

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae838a26-5f3f-4dfc-a4e1-517246fe7aa5
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder17-Ochsenwerder8
    xpPlanDate
    • 2006-02-03
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6dbaedf9-7497-4f56-ac71-34905794364d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f212a03c-afb0-4ba3-8f5f-428f11e4a206][XPLAN_XP_PPO_cfa22344-fa89-47d7-9d73-3017afd75a93][XPLAN_XP_PPO_2fbb43e8-255a-4b6b-a261-1688ae5d7af1][XPLAN_XP_PPO_6afc9ae0-2732-49d4-bf59-aad186935bb5][XPLAN_XP_PPO_9e8d59a7-a08a-4d5f-bd74-94cc69ce3f8b][XPLAN_XP_PPO_d3f1e3a7-3f65-4c03-9a7d-6701008cc632]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5.1 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Nebenanlagen in Form von Gebäuden sowie überdachte Stellplätze sind in einer Tiefe bis zu 10 m ab Straßenbegrenzungslinie in Vorgärten unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    Fmin
    • 600
    FminUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae89cb47-524f-4e1d-8d3c-da1aa409e424

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae89cb47-524f-4e1d-8d3c-da1aa409e424
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae89cb47-524f-4e1d-8d3c-da1aa409e424
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe18
    xpPlanDate
    • 1977-11-09
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac96251e-8397-43a2-b504-cedcf037574b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_5b55b0c4-f186-4c72-8fb2-deb42598151a][XPLAN_XP_PPO_c0b393ce-9f4d-4021-9588-1fcd37e3d32b][XPLAN_XP_PPO_2d7f9b31-04b0-4631-b554-214b78eb4751][XPLAN_XP_PPO_573c0174-592d-4510-9ae0-2cb89211be19][XPLAN_XP_PPO_d4829f07-e8f1-4a54-a906-60abfba09c8d][XPLAN_XP_PPO_02c5e706-2838-45bc-9c49-74ec207a2773]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 15 Grad sind Staffelgeschosse unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachneigung: 15]
    GFZ
    • 0.35
    Zzwingend
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    DN
    • 15
    DNUOM
    • grad
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae8b1312-602d-47b1-a9eb-e971ad3d2ffe

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae8b1312-602d-47b1-a9eb-e971ad3d2ffe
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae8b1312-602d-47b1-a9eb-e971ad3d2ffe
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued3
    xpPlanDate
    • 1972-06-05
    uuid
    • 6F26AAAB-EB5E-4E3B-B199-92C36F004D29
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f56c0306-23de-47df-86c7-1cb29c9889ee]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_18d73bc9-8703-4ef9-9fbb-868e766049c1][XPLAN_XP_PPO_e973b71b-176c-4e57-a35b-bcdae80c0b09][XPLAN_XP_PPO_3f70ebf3-e202-4a6f-8990-ca72c452aae0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet kann ausnahmsweise eine Überschrei­tung der Zahl der Vollgeschosse um höchstens vier Voll­geschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächen­zahl zugelassen werden, wenn die Größe des Baugrund­stücks mindestens 5000 qm beträgt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 2
    GRZ
    • 0.8
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae8ec7a2-3fe5-4608-93a7-3ab63ac1a5db

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae8ec7a2-3fe5-4608-93a7-3ab63ac1a5db
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae8ec7a2-3fe5-4608-93a7-3ab63ac1a5db
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    gliederung1
    • 5
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1cee84a8-8b41-4071-b853-5c1261609fc8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ea8168b7-f2ac-4bd6-aae6-468c583088a4][XPLAN_XP_PTO_02ddfc32-82e0-4a6e-bfb4-ee7beffe48a4][XPLAN_XP_PTO_33ba409c-1e07-493d-bf57-fc160a11b831][XPLAN_XP_PTO_cfe8f63a-27d9-45e1-831c-a068525cec05]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im urbanen Gebiet sind Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter gerichtet sind, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe, unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen und Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Urbanen Gebieten „MU 2“, „MU 3“, „MU 4“ und „MU 5“ sind in Gebäuden oberhalb des ersten Obergeschosses nur Wohnungen zulässig. In dem Urbanen Gebiet „MU 1b“ sind in den Erdgeschossen von Gebäuden nur Gewerbebetriebe und Räume für freiberuflich Tätige zulässig. In dem Urbanen Gebiet „MU1c“ sind in den Erdgeschossen von Gebäuden nur Gewerbebetriebe und Räume für freiberuflich Tätige auf einer Geschossfläche von mindestens 970 m² zulässig.][§2 Nr.3 | In den Urbanen Gebieten „MU 1a“, „MU 1b“ und „MU 3“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, für Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807) und für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,95 überschritten werden. In den Urbanen Gebieten „MU 1c“, „MU 2“, „MU 4“ und „MU 5“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Stellplätze und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, für Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO und für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.4 | In den Urbanen Gebieten sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, mit Ausnahme von Kellergeschossen, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume mitzurechnen.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dachaufbauten und technische Anlagen ist um bis zu 1 m zulässig, wenn diese einen Abstand von mindestens 1 m zur äußersten Dachkante einhalten und die Besonnung benachbarter Wohnungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Weitere Überschreitungen können bis zu einem Maß von 2 m über dieser Dachkante zugelassen werden, soweit die Dachaufbauten und technischen Anlagen einen Abstand von mindestens 2 m zur äußersten Dachkante einhalten und die Besonnung benachbarter Wohnungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Dachaufbauten und technischen Anlagen dürfen maximal 30 von Hundert (v.H.) der jeweiligen Dachfläche bedecken. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Solaranlagen.][§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile ist unzulässig. Abweichend davon sind ebenerdige Terrassen bis zu einer Tiefe von maximal 3 m und notwendige Fluchttreppen außerhalb der Baugrenzen zulässig. Die mit „(V)“ bezeichneten Baugrenzen können von Vordächern, Balkonen und Schallschutzvorbauten um maximal 1 m überschritten werden. In den Urbanen Gebieten „MU 3“, „MU 4“ und „MU 5“ ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, zulässig.][§2 Nr.7 | Stellplätze und Tiefgaragen sind nur auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Garagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig.][§2 Nr.9 | Die Fläche der Gemeinschaftsanlagen für Abfallbehälter „GA“ wird den Urbanen Gebieten „MU 3“ und „MU 5“ zugeordnet.][§2 Nr.10 | In den Urbanen Gebieten sind Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad auszuführen; dies gilt nicht für bauliche Anlagen, die dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142), zuletzt geändert am 26. Juni 2020 (HmbGVBl. 380, 384) unterliegen.][§2 Nr.11 | Die in der Nebenzeichnung rot gekennzeichneten Außenwände sind zu mindestens 85 von Hundert (v.H.) mit Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen rot oder braun zu verblenden. Die in der Nebenzeichnung blau gekennzeichneten Außenwände sind zu mindestens 85 v.H. mit Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen rot, braun oder anthrazit zu verblenden.][§2 Nr.13 | Einfriedigungen, die von öffentlich zugänglichen Flächen einsehbar sind, sind in Form von standortgerechten Laubhecken oder in Kombination mit Mauern auszuführen. Mauern dürfen eine Höhe von 0,5 m und die Gesamthöhe der Einfriedigung 1,2 m nicht überschreiten. Zäune sind nur zulässig in einem Abstand von mindestens 0,8 m zur Grundstücksgrenze, wenn sie von einer einfriedigenden Hecke gemäß Satz 1 abgepflanzt werden, die Höhe der Hecke nicht überschreiten und jedes Zaunfeld einen durchbrochenen Anteil von mindestens 80 v.H. aufweist.][§2 Nr.14 | Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung sowie auf der mit „(W)“ bezeichneten Fläche zulässig. Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen und in Form von geschlossenen Leuchtkästen und Grundplatten sind unzulässig. Pro Gewerbeeinheit bis zu einer Grundfläche von 500 m2 ist maximal eine Werbeanlage, bei Ecklagen oder einer Grundfläche ab 500 m2 sind maximal zwei Werbeanlagen zulässig. Die Größe der einzelnen Werbeanlagen darf 2 m2 nicht überschreiten. Im Urbanen Gebiet „MU 1b“ sind abweichend vier Werbeanlagen mit einer maximalen Größe von jeweils 5 m2 zulässig. Auf der mit „(W)“ bezeichneten Fläche ist für Leistungen im Plangebiet eine freistehende, um mindestens 5,50 m aufgeständerte Werbeanlage mit einer Breite von maximal 2,10 m und einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 9 m über Normalhöhennull zulässig.][§2 Nr.20 | Im urbanen Gebiet sind die Dachflächen mit einer Neigung bis zu 20 Grad mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Davon ausgenommen sind die Flächen für Dachterrassen, Wege, Belichtungen sowie technische Anlagen, die nicht aufgeständert sind.][§2 Nr.21 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und als Grün- oder Spielplatzflächen anzulegen.][§2 Nr.23 | Je angefangene 400 m2 Baugrundstück ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 800 m2 Baugrundstück ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Auf der Fläche für Stellplätze im Urbanen Gebiet „MU 1b“ sind zusätzlich mindestens 8 mittel- oder großkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.24 | Bei der Anpflanzung von Bäumen gemäß Nummer 23 sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang durch entsprechende Neuanpflanzungen zu ersetzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei mittel- sowie großkronigen Bäumen mindestens 20 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2, die zu begrünen ist und ein durchwurzelbarer Substrataufbau in einer Stärke von mindestens 100 cm anzulegen.][§2 Nr.25 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.27 | In den Urbanen Gebieten „MU 1b“, „MU 1c“, „MU 2“, „MU 3“, „MU 4“ und „MU 5“ ist jeweils ein Fledermauskasten mit Quartierseignung und ein Niststein für Halbhöhlenbrüter an artenschutzfachlich geeigneter Stelle zu installieren und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten. Im Urbanen Gebiet „MU 1a“ sind zehn Mauerseglerhöhlen und zehn Mauerseglerkästen an artenschutzfachlich geeigneter Stelle zu installieren und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten. In der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Quartiersgrün“ sind zwei Fledermauskästen mit Quartierseignung zu installieren und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten.][§2 Nr.28 | Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig. Die Lichtquellen sind zeitlich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuchtung notwendige Maß zu beschränken.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    GF
    • 8500.0
    GFUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Urbanes Gebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae96d30c-b391-41c1-9c42-11d9a49cece3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae96d30c-b391-41c1-9c42-11d9a49cece3
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae96d30c-b391-41c1-9c42-11d9a49cece3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt17
    xpPlanDate
    • 1971-12-07
    uuid
    • 461C107A-532F-417B-8630-82E8584DDDF3
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_47f095ac-2df6-4973-bd27-cf2dd0a1950d]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 2
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c6938f4b-53c4-4b4d-86c0-e2f28dde341e]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae985110-3cb0-47b4-aed4-da2472b9a7d3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae985110-3cb0-47b4-aed4-da2472b9a7d3
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae985110-3cb0-47b4-aed4-da2472b9a7d3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch24
    xpPlanDate
    • 1974-07-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_836eefdd-2fc5-45e7-b772-f25b74802f52]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_73706a76-e612-4e3c-b3b2-b638c3f8ecb0][XPLAN_XP_PPO_dcb5e329-ec17-4add-b315-59f3c83648db][XPLAN_XP_PPO_e70060e8-ce13-43cb-8f02-a2277976e6b7]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae996075-efbd-4553-92a6-c8c8d5f7d7e4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae996075-efbd-4553-92a6-c8c8d5f7d7e4
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ae996075-efbd-4553-92a6-c8c8d5f7d7e4
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude72
    xpPlanDate
    • 2023-04-17
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_331b9f4e-b066-415f-ae67-09c038f50a2c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_b1417875-ec61-48ea-9989-45229b141935][XPLAN_XP_PTO_9f44a7b2-d389-4964-90f3-0464060edcb8][XPLAN_XP_PTO_e6ab410b-56f2-4a35-9e71-a5faffc73497]
    refTextInhalt
    • [§2 1. | Im Kerngebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 4. | In dem allgemeinen Wohngebiet ist eine Wohnnutzung im Erdgeschoss unzulässig.][§2 5. | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 BauNVO ausgeschlossen.][§2 6. | In den mit „MK 2“ und „WA“ bezeichneten Teilen des Plangebiets ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO ausgeschlossen.][§2 7. | In dem mit „MK 1“ bezeichneten Teil des Plangebiets ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten um bis zu 2,5 m, in dem mit MK 2 bezeichneten Teilbereich um bis zu 2,65 m und in dem mit „WA“ bezeichneten Teilbereich um bis zu 1,28 m zulässig. Im Kerngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe für Fahrstuhlüberfahrten um bis zu 1,5 m und im allgemeinen Wohngebiet bis zu 1,28 m zulässig. Zur Abschirmung der Dach- und Technikaufbauten ist auf allen Dachflächen eine durchgängige, 2,5 m hohe Sichtschutzwand aus nicht glänzendem, blickdichtem Material in einem Abstand von 3 m hinter der äußeren Gebäudekante, mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten, zu errichten. Abweichend von Satz 3 ist die Sichtschutzwand im allgemeinen Wohngebiet nur 1,28 m hoch auszubilden. Die Sichtschutzwand ist dauerhaft zu begrünen. In dem mit „MK 1“ bezeichneten Teil des Kerngebiets können Unterschreitungen des 3-Meter-Abstands zur Gebäudekante ausnahmsweise in geringem Umfang zugelassen werden. Im Kerngebiet dürfen Fahrstuhl- überfahrten die festgesetzte Gebäudehöhe ebenfalls um 2,5 m überschreiten, sofern diese mindestens 3 m hinter der äußeren Gebäudekante zurückbleiben.][§2 8. | Im Kerngebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen, mit Ausnahme von Wege- und Platzflächen, Sitzbänken, Beleuchtungsanlagen, Anlagen für die Entlüftung von Tiefgaragen und Gebäuden, Fahrradabstellanlagen ohne Überdachungen, (Flucht-) Treppen der Tiefgarage mit einer Höhe von höchstens 1 m über dem umgebenden Geländeniveau ohne Überdachungen, weitere Treppenanlagen, Müllstandorten, Kunstwerken, Einfriedungen der Kinderspielflächen sowie der Spielgeräte innerhalb der Kinderspielflä- chen, unzulässig.][§2 9. | Im Kerngebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen und innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Tiefgaragen sind unter Erdgleiche herzustellen.][§2 14. | Im allgemeinen Wohngebiet ist an den Fassaden des Wohngebäudes durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 18. | Im Kerngebiet und dem allgemeinen Wohngebiet sind auf mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu errichten. Diese dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe im Kerngebiet um bis zu 2,5 m und im allgemeinen Wohngebiet um bis zu 1,28 m überschreiten und müssen mindestens 3 m hinter den äußeren Gebäudekanten zurückbleiben. Eine Konzentration der zu errichtenden Solaranlagen auf einzelnen Dachflächen ist zulässig. Die vorgenannte Regelung lässt die unter Nummer 26 getroffene Regelung unberührt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 3
    GRZ
    • 0.78
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    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
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    • Allgemeines Wohngebiet
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    • 2001-02-27
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    • ReinesWohngebiet
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    • 2001-03-14
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen, großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe mit flächenintensiver Warenpräsentation auf den Freiflächen unzulässig. Ausnahmen nach §7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten geschlossener Bauweise sind oberirdische Stellplätze und Garagen auf den rückwärtigen, nicht überbaubaren Grundstücksteilen unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten an der Langenhorner Chaussee und der Flughafenstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Entlang der Langenhorner Chaussee und der Flughafenstraße sind im Bereich des festgesetzten Ausschlusses von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen Grundstückszufahrten zulässig.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche, in den allgemeinen Wohngebieten und in den Kerngebieten 50 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Sträuchern, Stauden und Bäumen zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten, im Gewerbegebiet und auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.8
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtsstand
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    • Geplant
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    allgArtDerBaulNutzungWert
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    • 1600
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    • GeschlosseneBauweise
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