https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b0530212-184a-48d7-acb6-5d9f16bbe769
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b0530212-184a-48d7-acb6-5d9f16bbe769
xpPlanName
- Fuhlsbuettel19-Langenhorn41
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_00a5d245-8b93-4cd4-be19-855b7265a75f]
wirdDargestelltDurch
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den Kern- und Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Außerdem werden im Kerngebiet und auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr ausgeschlossen.][§2 Nr.10 | In den Kern- und Gewerbegebieten sind die nicht überbauten Flächen als Vegetationsflächen herzurichten und mit einheimischen Gewächsen zu begrünen.][§2 Nr.11 | In den Kern- und Gewerbegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | In dem mit „(a)" bezeichneten viergeschossigen Kerngebiet und in dem mit „(a)" bezeichneten Gewerbegebiet sind insgesamt 25 vom Hundert (v.H.) der Dachflächen von Gebäuden mit einer extensiven Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Uberdeckung herzustellen. Der zu begrünende Dachflächenanteil kann um das Maß unversiegelter Bodenflächen vermindert werden, das über den Grundflächenanteil von 20 v.H. hinaus geschaffen wird.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert