BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b13f17c5-2ce3-43c8-a208-6c805860d233

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b13f17c5-2ce3-43c8-a208-6c805860d233
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D396
    xpPlanDate
    • 1959-05-19
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8a4e3ae8-0a0f-43ad-80ea-b7d77f93cd29]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b1443b01-ab25-4a67-a71e-b9c03f158942

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b1443b01-ab25-4a67-a71e-b9c03f158942
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b1443b01-ab25-4a67-a71e-b9c03f158942
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek4
    xpPlanDate
    • 1963-05-10
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5436f30e-864b-430a-b3ab-4d1f5c96c203]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ea4a76ef-b8ac-4eff-9ae2-dd1b169c7273][XPLAN_XP_PPO_7586f87a-3f89-4e85-a34e-d79438fd86f5][XPLAN_XP_PPO_4223b7e2-2d70-4c87-91e1-a04a8ee0b221]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, zweigeschossigen Läden 7,5 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17100
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17100
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b14b15bd-3cdf-4529-b64e-b56a7aa41e68

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b14b15bd-3cdf-4529-b64e-b56a7aa41e68
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b14b15bd-3cdf-4529-b64e-b56a7aa41e68
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf37
    uuid
    • 5C719A6A-BA84-11ED-9703-287FCFBCB46A
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_64902a6e-f170-410f-9c99-d8e57d3aa890]
    refTextInhalt
    • [§2 1. | Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.][§2 2. | 2. Das Vorhabengebiet dient überwiegend dem Wohnen und der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben. Es sind ausschließlich Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment und zentrenrelevantem Randsortiment, Wohngebäude, Räume für freie Berufe und solche Gewerbetreibende, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, Schank- und Speisewirtschaften sowie Anlagen für soziale, kirchliche, kulturelle und gesundheitliche Zwecke zulässig. Zentrenrelevante Randsortimente sind auf maximal 10 vom Hundert (v. H.) der Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebs zulässig. Oberhalb von 15,60 m über Normalhöhennull (NHN) sind nur Wohnungen und Räume für freie Berufe zulässig. Unterhalb von 12,30 m über NHN sind Wohnungen unzulässig, dies gilt nicht für denkmalgeschützte Gebäude. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind (gemäß „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ in der Fassung vom 12. September 2019): Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, pharmazeutische Artikel (Apotheke), Schnittblumen, Zeitungen und Zeitschriften. Zentrenrelevante Randsortimente sind (gemäß „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ in der Fassung vom 12. September 2019): medizinische und orthopädische Geräte (Sanitätswaren), zoologischer Bedarf, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekommunikationsartikel, Computer inkl. Zubehör und Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte (weiße Ware), Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, Einrichtungszubehör (auch Küche und Bad), Glas, Porzellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, Heimtextilien, Gardinen und Bettwaren (ohne Matratzen), Fahrräder inkl. Zubehör.][§2 3. | Ausnahmsweise sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Terrassen um bis zu 4,0 m zulässig.][§2 4. | Die als Höchstmaß festgesetzten Gebäudehöhen können durch technische Anlagen oder Aufbauten bis zu einer Höhe von maximal 3,00 m überschritten werden, jedoch nur, wenn diese in dem Maß von der Traufkante abgerückt sind, das ihrer Höhe entspricht. Ausnahmsweise kann der Abstand von technischen Anlagen oder Aufbauten von der Traufkante auf der straßenabgewandten Seite auf 1,50 m und für Treppenhäuser und Aufzugsüberfahrten an der straßenseitigen Fassade auf die Breite der jeweiligen Attika reduziert werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und keine wesentliche Verschattung benachbarter Wohngebäude außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans bewirkt. Freistehende Antennenanlagen sind unzulässig.][§2 5. | Stellplätze sind nur in der Tiefgarage zulässig.][§2 6. | Tiefgaragen sind auch außerhalb der Baugrenzen – jedoch nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen – zulässig. Ausnahmsweise können unterirdische Abstell-, Lager- und Technikräume außerhalb der Baugrenzen – jedoch nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen – in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden.][§2 12. | Im Vorhabengebiet ist für je 150 m² der Dachflächen der eingeschossigen Gebäudeteile, der nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen und der nicht unterbauten Grünflächen (Böschungen, Kita) mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen, bei alternativer Pflanzung von großkronigen Bäumen sind je 300 m² anrechenbar.][§2 13. | Die Dachflächen der eingeschossigen Gebäudeteile sowie die nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft intensiv zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf den Tiefgaragen ist eine mindestens 100 cm tiefe Baumgrube anzulegen. Diese ist auf einer Fläche von 12 m² mit Tiefen- und Grabenbelüftung sowie mindestens 14 m³ überbaubaren Baumgrubensubstrat herzustellen. Flächen, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen sowie Wege und Terrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen. Die Dächer sind als Retentionsdächer auszubilden. Dachflächen, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen sowie Wege und Terrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen. Es sind insgesamt mindestens 2.500 m² der Dachflächen der eingeschossigen Gebäudeteile sowie der nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen zu begrünen.][§2 14. | Die Dachflächen des jeweils obersten Geschosses der Neubauten (ausgenommen sind Flächen gemäß Nr. 13) sind mit einer maximalen Neigung von 10 Grad auszubilden, zu mindestens 50 v.H. aller Dachflächen der jeweils obersten Geschosse mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren, biozidfreien Substrataufbau zu versehen und dauerhaft extensiv zu begrünen. Die Dächer sind als Retentionsdächer auszubilden. Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind ausschließlich aufgeständert unter Berücksichtigung der Dachbegrünung auszuführen.][§2 15. | Für festgesetzte Baumpflanzungen gelten folgende Vorschriften:][§2 15.1. | Es sind gebietsheimische Gehölze der Herkunftsregion 1 (Norddeutsches Tiefland) zu verwenden.][§2 15.2. | Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen.][§2 15.3. | Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 15.4. | Für zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind der jeweilige Charakter und der Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung zu erhalten. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind sämtliche bauliche Maßnahmen, Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich unzulässig.][§2 16. | Die Fläche für die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ist als Baum-Strauchkulisse zu erhalten und mit ausschließlich gebietsheimischen Gehölzen der Herkunftsregion 1 (Norddeutsches Tiefland) zu ergänzen.][§2 17. | Als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme sind folgende Nisthilfen im Plangebiet anzubringen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten: • am denkmalgeschützten Gebäude: 2 Sperlingsmehrfachquartiere mit je 3 Abteilungen und 10 Nischenbrüterhöhlen, • an den neuen Gebäuden: 10 Niststeine und 4 Sperlingsmehrfachquartiere. Auf der externen Ausgleichsfläche nach Nummer 20 sind 2 Nischenbrüterhöhlen und ein Sperlingsmehrfachquartier an Pfählen (mind. 3 m hoch) anzubringen.][§2 18. | Für Fledermäuse sind am denkmalgeschützten Gebäude 2 Fledermauskästen sowie zusätzlich 2 Fledermauskästen an den zu erhaltenden Bäumen anzubringen. An den neuen Gebäuden sind 4 Fledermaussteine vorzusehen und einzubauen. Die Fledermausquartiere sind zu pflegen und zu erhalten.][§2 19. | Im Vorhabengebiet sind Außenleuchten ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen zulässig. Diese sind als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich mit Wellenlängen zwischen 585 und 700 Nanometern, maximal 3.000 Kelvin Farbtemperatur zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen, insbesondere auf angrenzende Gehölze und Biotope, ist abzuschirmen.][§2 20. | Für Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Boden und als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von Fortpflanzungsstätten der Gebüschbrüter wird das außerhalb des Plangebietes liegende Flurstück 2852 der Gemarkung Neuland zugeordnet.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.9
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Allgemeines Wohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b14fa55b-799e-4ba6-85b2-ee3dec52c86e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b14fa55b-799e-4ba6-85b2-ee3dec52c86e
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b14fa55b-799e-4ba6-85b2-ee3dec52c86e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese31
    xpPlanDate
    • 2018-10-04
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3a4106f9-cfe6-4b1c-a673-42c7f0be01ef]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f7c5acaf-2b55-4b98-9669-f27d86ffcc71][XPLAN_XP_PPO_f3013ebe-4fdf-45d7-bb08-4da70d23c9f7][XPLAN_XP_PPO_ef61eb9a-8ae3-49b9-b391-83169ef76bb3]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten sind die nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten können Überschreitungen der Baugrenzen durch Wintergärten, Erker und Balkone bis zu einer Tiefe von 2,5 m auf insgesamt 30 vom Hundert der jeweiligen Fassadenlänge und durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten wird bei Neubildung von Baugrundstücken eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² festgesetzt.][§2 Nr.7 | Für Wohngebäude mit einem Vollgeschoss beträgt die höchstzulässige traufseitige Wandhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der oberen Dachhaut) 4,5 m sowie die höchstzulässige Firsthöhe 9 m. Für Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen beträgt die höchstzulässige traufseitige Wandhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der oberen Dachhaut) 7,5 m sowie die höchstzulässige Firsthöhe 10,5 m. Unterer Bezugspunkt für diese Höhenregelung ist die jeweils auf dem Baugrundstück festgesetzte Höhenlage der Geländeoberfläche bezogen auf Normalhöhennull.][§2 Nr.8 | In den reinen Wohngebieten müssen die Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen 20 Grad und 55 Grad aufweisen. Geringfügige Abweichungen können für Mansarddächer, Gauben und sonstige untergeordnete Dachflächenanteile ausnahmsweise zugelassen werden; Pultdächer sind unzulässig. Die Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind als Flachdach oder mit einer Neigung von bis zu 15 Grad herzustellen, mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | In den reinen Wohngebieten sind in Angleichung an die bestehende Bebauung für die Außenwände der Wohngebäude rote Ziegelsteine, roter Klinker oder heller Putz beziehungsweise helle Fassadenverkleidungen zu verwenden.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird, auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.12 | Auf den im Bebauungsplan gekennzeichneten Vorgartenflächen mit Ausschluss von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen sind Stellplätze und Garagen gemäß § 12 Absatz 6 BauNVO und Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 BauNVO gemäß § 14 Absatz 1 Satz 3 BauNVO nicht zulässig. Notwendige Zuwegungen sind zulässig. Standplätze für Abfallbehälter können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie die Gestaltung der Vorgartenflächen nicht beeinträchtigen. Die Standorte für Abfallbehälter sind so einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen aus nicht einsehbar sind. Stellplätze und Garagen sind auf den Flächen ohne Ausschluss im Sinne des Satz 1 zulässig.][§2 Nr.13 | Fensterlose Fassaden, Garagen sowie die Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.16 | In den reinen Wohngebieten sind entlang der Straßenverkehrsflächen Hecken in einer Breite von mindestens 0,5 m anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b1560ae3-4b38-4d65-a795-f4a25bf7b07e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b1560ae3-4b38-4d65-a795-f4a25bf7b07e
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b1560ae3-4b38-4d65-a795-f4a25bf7b07e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf14
    xpPlanDate
    • 1966-12-16
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_882226b1-1017-403c-a0bc-1d50774566c8]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b15af286-a1d0-4722-a368-eb4b4d658815

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b15af286-a1d0-4722-a368-eb4b4d658815
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b15af286-a1d0-4722-a368-eb4b4d658815
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D238
    xpPlanDate
    • 1955-06-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_350aeb01-5fe4-4953-8927-3945193a6973]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_13c1a3df-1111-41a8-b65d-f1f9c65373a2][XPLAN_XP_PPO_45130c64-8107-40df-b0cc-babdeb4e75c1][XPLAN_XP_PPO_c6e68657-1a94-4ce1-82f0-1d008e272332]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b15cee10-64fa-4c52-bff4-e1ea668017b2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b15cee10-64fa-4c52-bff4-e1ea668017b2
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b15cee10-64fa-4c52-bff4-e1ea668017b2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen36
    xpPlanDate
    • 2013-11-11
    gliederung1
    • (A)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen sind bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muß ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden, Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten sind als Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig angeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b461f479-85c3-48c1-82cc-95b26e890668]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b15d3ae8-55d9-48e7-a85f-86eae2f88533

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b15d3ae8-55d9-48e7-a85f-86eae2f88533
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b15d3ae8-55d9-48e7-a85f-86eae2f88533
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSWilhelmsburg
    xpPlanDate
    • 1956-01-06
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ea9494f0-0711-48de-97e7-70f1ad58c15a]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b162871b-0c72-40aa-a02c-9d0304b84f17

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    xpVersion
    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel25
    xpPlanDate
    • 1977-05-31
    ebene
    • 0
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3a75ea84-fcf0-495b-acb6-239e37f51e4f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Bei dreigeschossigen Gebäuden dürfen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein; dies gilt auch für zweigeschossige Gebäude, wenn ein Staffelgeschoß zugelassen wird.][§2 Nr.4 | Gehwegüberfahrten an der geplanten Verlängerung der Ulzburger Straße sind nicht zugelassen. Der Anschluß der Grundstücke erfolgt über die im Bebauungsplan festgesetzten Straßen Verkehrsflächen sowie über die nach Nummer 3 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
    • 0.9
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    Z
    • 3
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_e0703309-7f5d-4f27-a9d3-ab22eb075afc]
    rechtsstand
    • 1000
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    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b1652a54-dc7a-47c6-806e-7252067ae642

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b1652a54-dc7a-47c6-806e-7252067ae642
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D425
    xpPlanDate
    • 1960-03-28
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c568c02d-15f9-482d-adeb-f77b76e04c29]
    wirdDargestelltDurch
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    refTextInhalt
    • [Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 2.31 für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6) 18,0 m, 2.32 für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17100
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17100
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise