BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b245faa3-e9f0-492f-8ca0-abffa1a7e9c8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b245faa3-e9f0-492f-8ca0-abffa1a7e9c8
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b245faa3-e9f0-492f-8ca0-abffa1a7e9c8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (F), (G), (7), (8)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(7)" bezeichneten Flächen ist ein Grenzabstand der Hauptgebäude zur seitlichen Grundstücksgrenze bei mit Wohnbebauung bebauten Nachbargrundstücken oder zu benachbarten Grünflächen von mindestens 4 m einzuhalten. Für Eckgrundstücke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.15 | In den Wohngebieten darf die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Für Hauptgebäude sind ausschließlich nur geneigte Dächer mit Ausnahme von Pult- und Tonnendächern zulässig. Die Dachneigung muss mindestens 40 Grad betragen. Ausgenommen von diesen Festsetzungen sind die mit „(G)" bezeichneten Gebiete. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(8)" und „(9)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b2486721-9d32-4c5c-ac16-417d3a23a234

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b2486721-9d32-4c5c-ac16-417d3a23a234
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b2486721-9d32-4c5c-ac16-417d3a23a234
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel23
    xpPlanDate
    • 1980-07-22
    uuid
    • 87F391DE-ACD3-4999-A373-E383CDC75DD9
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3e650825-b00c-4cc0-a460-1854cc095cc0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_be4e9295-8c27-40f1-adc9-78854c178656][XPLAN_XP_PTO_d5c64e56-817a-4a71-9edf-84a56d89f6ff][XPLAN_XP_PTO_38032cf0-0d56-4d4f-a0af-ee2490bfc0c8]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Reines Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b248c6e6-2361-43b3-8866-54f932214032

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b248c6e6-2361-43b3-8866-54f932214032
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b248c6e6-2361-43b3-8866-54f932214032
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel31-Rotherbaum7
    xpPlanDate
    • 1986-06-06
    uuid
    • 114FE902-3447-49E1-AFE4-CC77F84EE807
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_da42785c-8cb9-47ce-9c05-9b0c77a1a2a3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b698ba4c-43e9-4fad-a49c-ab409bb527d6][XPLAN_XP_PPO_2e4b04d7-b3be-4723-a764-36bf4e1d7022]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme des an der Agathenstraße liegenden Flurstücks 896 der Gemarkung Eimsbüttel, dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet am Kleinen Schäferkamp zwischen Weidenallee und Schäferstraße sind im Erdgeschoß nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Schäferkampsallee und des Kleinen Schäferkamps sowie im Kerngebiet Altonaer Straße / Amandastraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b24d0809-bd52-4039-a7b0-c64519035dcb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b24d0809-bd52-4039-a7b0-c64519035dcb
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b24d0809-bd52-4039-a7b0-c64519035dcb
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf43
    xpPlanDate
    • 2005-09-05
    gliederung1
    • (B)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" und „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. In den Reihenhausgebieten betragen die entsprechenden Abstände 3 m beziehungsweise 18 m. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten entlang der U-Bahntrassen Volksdorf-Buchenkamp und Volksdorf-Ohlstedt sind in einer Tiefe von 50 m, gemessen von der Plangebietsgrenze sowie entlang der Straße Ahrensburger Weg, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9b47fa07-c56a-4211-83c8-63fe59efee67]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b25089b3-0d5c-4bb5-9312-f05879324a96

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b25089b3-0d5c-4bb5-9312-f05879324a96
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b25089b3-0d5c-4bb5-9312-f05879324a96
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSEilbek
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b3c61660-a6ce-4036-b577-a3f9d2c3a7d5]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b251e06f-066e-49a3-aa31-3b8144466987

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b251e06f-066e-49a3-aa31-3b8144466987
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b251e06f-066e-49a3-aa31-3b8144466987
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg96
    xpPlanDate
    • 2019-12-02
    gliederung2
    • (1)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8488a285-4b41-447a-9943-7b22e08cb9e3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_4633419e-c207-4261-96f7-3dc755fcd5f5]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind innerhalb der mit „(1)“ bezeichneten Flächen die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden und nicht störende Handwerksbetriebe unzulässig. Ausnahmen für sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen werden innerhalb der mit „(1)“ bezeichneten Flächen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind innerhalb der mit „(2)“ bezeichneten Flächen die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur in den Erdgeschossen zulässig. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sind innerhalb der mit „(2)“ bezeichneten Flächen allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Loggien auf je einem Drittel der Fassadenlänge bis zu 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig. Balkone und Loggien, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur oberhalb einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig. Ausgenommen von der Beschränkung auf je ein Drittel der Fassadenlänge sind Balkone, die die Baugrenze des untersten Geschosses nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das Überschreiten der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 für in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichnete Anlagen bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten sowie Brüstungen und Einhausungen um 1,5 m zulässig. Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Solaranlagen und Windsegeln sind zusammenzufassen und auf maximal 20 vom Hundert (v. H.) zusammenhängende Dachfläche eines Gebäudes begrenzt anzuordnen und einzuhausen oder durch eine allseitige Attika zu verdecken.][§2 Nr.7 | Werbeanlagen sind an Fassaden nur an der Stätte der Leistung unterhalb der Fenster des zweiten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Aufhöhung des Geländes zulässig. Die als Höchstmaß zulässigen Geländehöhen ergeben sich aus den in der Nebenzeichnung festgesetzten Geländehöhen.][§2 Nr.11 | Stellplätze sind nur in Garagen und Tiefgaragen zulässig. Garagen und Tiefgaragen sind nur innerhalb der Flächen für Garagen und Tiefgaragen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Seiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.16 | Im allgemeinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.17 B5), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.19 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 25 v. H. der Grundstücksflächen als Vegetationsflächen herzurichten. Als Vegetationsflächen hergerichtete unterbaute Flächen sind dabei mitzurechnen.][§2 Nr.20 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Als Vegetationsflächen hergerichtete unterbaute Flächen sind dabei mitzurechnen.][§2 Nr.21 | Nicht überbaute Garagen und Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen befestigten Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen, Platz- und Kinderspielflächen. Für Bäume auf Garagen oder Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus für kleinkronige Bäume mindestens 70 cm und für großkronige Bäume mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.22 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der festgesetzten Gebäude mindestens zu 50 v. H. der jeweiligen Gebäudegrundfläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.23 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.25 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege, Terrassen sowie Platzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen) herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b252aabb-163f-4ed6-b77b-79b7cb3754d9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b252aabb-163f-4ed6-b77b-79b7cb3754d9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b252aabb-163f-4ed6-b77b-79b7cb3754d9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt23
    xpPlanDate
    • 1974-01-21
    uuid
    • FABDC44F-AE84-4B55-8876-818550158DC6
    ebene
    • 1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_37824321-47a1-404e-b0e0-08b02e4d8d7d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_78d49737-06f0-451e-b575-598ebfc17ac5][XPLAN_XP_PPO_146e8247-947c-4527-8bfa-9edf13e78477][XPLAN_XP_PPO_bd2e852a-bf82-4216-aecf-f430188ac82b][XPLAN_XP_PPO_63342af8-d200-4f24-80f1-a0410d5565be]
    flaechenschluss
    • Nein
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 9998
    rechtscharakterWert
    • Unbekannt
    GF
    • 4700
    GFUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b25ebe38-f070-4c11-aeee-029461ef7198

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b25ebe38-f070-4c11-aeee-029461ef7198
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b25ebe38-f070-4c11-aeee-029461ef7198
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D145
    xpPlanDate
    • 1954-10-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_877fd04f-65de-482c-ba77-d2d1a8b9cef6]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b31a4f4c-b190-4259-ae0f-1b8f9694a947][XPLAN_XP_PPO_a151ffc0-16c1-46a8-9047-e3d507797772][XPLAN_XP_PPO_27845164-43d8-4d93-8e84-c5ad65bdedd5]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 6
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    • Geplant
    rechtscharakter
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    • GemischteBauflaeche
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    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b26137f0-a3d0-4637-b442-01881faa7c89

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b26137f0-a3d0-4637-b442-01881faa7c89
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    • BP_Plan
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    • Othmarschen29
    xpPlanDate
    • 1998-07-02
    flaechenschluss
    • Ja
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    Z
    • 1
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c3af656-ab16-4f65-b54c-8a6b0f1b70a3]
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    • Festsetzung
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    • 1100
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    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b26555a8-128e-4816-af73-6af9876cb7ed

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b26555a8-128e-4816-af73-6af9876cb7ed
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b26555a8-128e-4816-af73-6af9876cb7ed
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D94
    xpPlanDate
    • 1959-06-18
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.2 | Für die Baustufen W8g, W9g, W12g und W13g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die achtgeschossigen Wohnhäuser (W8g) 24,0 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 8
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_24e59dd7-aef1-47e8-9d82-fd565f50f550]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
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    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
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    bauweise
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    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise