https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b443cd50-25a5-4c47-bcb9-cabba14cf02b
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b443cd50-25a5-4c47-bcb9-cabba14cf02b
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_98f730e2-51aa-44c7-93b6-c9ab5c279b1d][XPLAN_XP_PPO_fcee51ea-c616-4f13-83ee-fe5be5da0263][XPLAN_XP_PPO_80e4cf8c-8fd3-4aa9-86a2-feeffce4e316]
refTextInhalt
- [§2 Nr.8 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten kann eine Überschreitung von Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Treppen und Loggien bis zu 1,50 m zugelassen werden. Soweit die vorgenannten Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hinein ragen, ist hier mindestens eine lichte Höhe von 4 m einzuhalten. Für Hauseingänge, Loggien und Dachterrassen kann bis zu 2 m hinter die Baulinie zurückgetreten werden. Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 4 m sind in den rückwärtigen Grundstücksbereichen außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert