https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b66b8b0f-a3ce-4b93-b46e-716c421b7359
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_b66b8b0f-a3ce-4b93-b46e-716c421b7359
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- [XPLAN_BP_BEREICH_4edbfe0a-8b17-4d51-baa4-4e06d050678d]
wirdDargestelltDurch
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten, mit Ausnahme der mit „(a)“ bezeichneten Wohngebiete, sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze für Besucher können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie mit Bäumen und Sträuchern abgepflanzt und die Freiraumgestaltung und Wohnruhe nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten entlang Maienweg und Suhrenkamp sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung der Wohnräume oder in besonderen Ausnahmefällen aller Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert