BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae03d84-585b-4fbc-8bda-901a04a526d9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae03d84-585b-4fbc-8bda-901a04a526d9
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae03d84-585b-4fbc-8bda-901a04a526d9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli38
    xpPlanDate
    • 1998-12-15
    uuid
    • A42BB33A-0774-472F-A603-02768EA8DAFE
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4.1 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.4.2 | In den allgemeinen Wohngebieten gilt: Nicht überbaubare Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.4
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8e4ab011-ef7e-4d70-89b5-ccfef8684982]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae56f29-4aae-42ad-a8ad-3143f99359ef

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae56f29-4aae-42ad-a8ad-3143f99359ef
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae56f29-4aae-42ad-a8ad-3143f99359ef
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf21
    xpPlanDate
    • 1966-09-09
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dfeec924-f5ec-4570-b0e2-68f216f8c881]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_030313aa-1fcb-4fc4-b836-b1eb662e47e4][XPLAN_XP_PPO_e132362b-17e9-4492-b99e-65acf5ac044e][XPLAN_XP_PPO_d52fdba9-81d3-4fe2-b722-baf5d13def40][XPLAN_XP_PPO_24255d72-5136-4fba-9389-e4f7f9cceb62]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig. Die Dächer sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 4
    Zzwingend
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    abweichendeBauweise
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}1000
    abweichendeBauweiseWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}1000
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae6ea00-86b3-487d-8409-d73deb5244b7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae6ea00-86b3-487d-8409-d73deb5244b7
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae6ea00-86b3-487d-8409-d73deb5244b7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt46
    xpPlanDate
    • 1970-01-12
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3c7f34ac-b5e7-46d1-82bb-57a26a16fac6]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9a7e5ac6-6c3f-43e2-9c73-045891e55c3b][XPLAN_XP_PPO_1e3a66c8-793c-4435-9869-773c2e81f81f][XPLAN_XP_PPO_82e50e9c-a181-4a80-b2da-748070d8fe07][XPLAN_XP_PPO_57f947fb-f513-4034-a69a-b32e0af21bc1]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 9998
    rechtscharakterWert
    • Unbekannt
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae6f2cd-4378-4561-a15e-c205fc40d6f2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae6f2cd-4378-4561-a15e-c205fc40d6f2
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bae6f2cd-4378-4561-a15e-c205fc40d6f2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSInnenstadt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    text
    • Die Festsetzung Geschäftsgebiet nach der Baupolizeiverordnung wird in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung geändert.
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_783b3978-b9e4-4d24-828e-c5baef4361f4]
    refTextInhalt
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 5
    Z_Staffel
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baed8134-80a4-4153-a427-3644857f5b36

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baed8134-80a4-4153-a427-3644857f5b36
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baed8134-80a4-4153-a427-3644857f5b36
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Duvenstedt15
    xpPlanDate
    • 1995-08-08
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c8f1aa35-ac71-4189-9bd4-3c3b622aab91]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f3417257-7ba7-4625-b37e-c19d63eff0b6][XPLAN_XP_PPO_aa75e377-ebc2-4aa4-8654-e53a4aac66e5][XPLAN_XP_PPO_169a6e96-9c17-4961-a830-55c9dc0214bd][XPLAN_XP_PPO_ab73e535-5230-40cd-8e69-7389b3711a79][XPLAN_XP_PPO_b117e8be-3fb0-45d4-a81b-bddef445e1d5][XPLAN_XP_PPO_994e9df7-4408-4d82-99c7-8a651b448bfb]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind die Dächer von Gebäuden mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden; Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet können Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.15 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 35 v. H. der nicht überbauten Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen.][§2 Nr.20 | Gehwege und Stellplatzanlagen auf den privaten Grundstücksflächen im reinen Wohngebiet sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
    • 0.3
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baeeee4c-2b2a-4cc1-b4b5-56abe825876b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baeeee4c-2b2a-4cc1-b4b5-56abe825876b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baeeee4c-2b2a-4cc1-b4b5-56abe825876b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt137
    xpPlanDate
    • 2025-08-18
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_72c00164-9e57-4da9-855b-c57e2776bb58]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_d2e948ab-b77a-4c72-813b-7b579a815968][XPLAN_XP_PTO_70a53023-3d5c-480d-8630-8abfa5b2e6dc]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 4 | Im allgemeinen Wohngebiet dürfen oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine weiteren Geschosse errichtet werden.][§ 2 Nr. 5 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Nebenanlagen sowie Tiefgaragen, oberirdische Stellplätze und ihre Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,65 überschritten werden.][§ 2 Nr. 6 | Im allgemeinen Wohngebiet können auch oberhalb der Oberkante der Attika der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse ausnahmsweise technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, bis zu einer Höhe von 1,5 m zugelassen werden. Aufbauten und deren Einhausung sind mindestens 2,0 m von der Außenfassade zurückzusetzen, ausgenommen davon sind Aufzugsüberfahrten und Anlagen zur Gewinnung solarer Energie.][§ 2 Nr. 7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind ebenerdige Stellplätze ausschließlich innerhalb der festgesetzten Fläche für Garagen und Stellplätze zulässig.][§ 2 Nr. 8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen ausschließlich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen zulässig.][§ 2 Nr. 10 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen, Nebenanlagen und Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die langfristige Erhaltung des betroffenen Baumes dadurch nicht gefährdet ist.][§ 2 Nr. 12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für je angefangene 160 Quadratmeter der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein klein- oder mittelkroniger Baum zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall zu ersetzen. Vorhandene Bäume können angerechnet werden.][§ 2 Nr. 16 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Dächer von Hauptgebäuden als Flachdach herzustellen. Flachdächer sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen sowie dauerhaft zu erhalten. Ausnahmen zur Stärke des Substrataufbaus können zugelassen werden. Die Dächer sind als Retentionsgründächer auszubilden. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für technische Anlagen mit Ausnahme von Anlagen zur Gewinnung solarer Energie zugelassen werden.][§ 2 Nr. 19 | Sofern und soweit das Niederschlagswasser nicht gesammelt und genutzt wird, ist es in den Baugebieten durch offene oder verdunstungsoffene Anlagen zurückzuhalten. Die Anlagen sind naturnah zu gestalten und standortgerecht zu bepflanzen, die Bepflanzung dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Sofern eine offene oder verdunstungsoffene Rückhaltung nicht möglich ist, kann eine unterirdische Rückhaltung zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachform: Flachdach]
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Allgemeines Wohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baef31d3-3f9b-42f0-8cfd-5a9e8bc98025

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baef31d3-3f9b-42f0-8cfd-5a9e8bc98025
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baef31d3-3f9b-42f0-8cfd-5a9e8bc98025
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSInnenstadt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    text
    • Die Festsetzung Geschäftsgebiet nach der Baupolizeiverordnung wird in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung geändert.
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_783b3978-b9e4-4d24-828e-c5baef4361f4]
    refTextInhalt
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 5
    Z_Staffel
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baefa4c9-8567-4dd8-8489-6fef6155514f

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    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baefa4c9-8567-4dd8-8489-6fef6155514f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe21-Billwerder15
    xpPlanDate
    • 1982-05-19
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1d158c92-00cb-46fc-9f4c-5ea788a91ad1]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_fb3da587-d835-4cb2-8fd4-2131edb1334d]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Allgemeines Wohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baf05e7e-5f58-4536-9fa3-75eae908db62

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baf05e7e-5f58-4536-9fa3-75eae908db62
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baf05e7e-5f58-4536-9fa3-75eae908db62
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt5
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9f151556-1c2f-4251-81c0-9adc9345dc1b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_52ae7bae-d5e0-4c90-8e74-a096a3ee01f4][XPLAN_XP_PTO_55a3a713-8882-4443-b285-4210202a24d0][XPLAN_XP_PTO_6e3f7a84-91be-4631-8676-14c14cb3c37f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Aus der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) finden § 3 Absätze 1 und 2 im reinen Wohngebiet, § 7 Absatz 2 Nummer 6 auf das oberste Geschoß mehrgeschossiger Ladengebäude, § 13 in allen Baugebieten, § 20 auf die Geschoßflächenzahl und die Geschoßfläche sowie § 23 auf die überbaubaren Grundstücksflächen Anwendung.][§2 Nr.4 | Werbeanlagen sind im reinen Wohngebiet unzulässig, in anderen Baugebieten bis zu den Fensterbrüstungen des ersten Obergeschosses zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {urn:xplan:BP_DetailArtDerBaulNutzung:}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 2000
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    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baf1a302-1b6a-455e-af77-7d69d0af51ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baf1a302-1b6a-455e-af77-7d69d0af51ec
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_baf1a302-1b6a-455e-af77-7d69d0af51ec
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D28A
    xpPlanDate
    • 1955-04-05
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35f739f5-281f-49c5-89fd-0037bebc318c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise