BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb545585-dc84-4617-a53f-650a3e19e8ba

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb545585-dc84-4617-a53f-650a3e19e8ba
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb545585-dc84-4617-a53f-650a3e19e8ba
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne2(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-12-27
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_689954e6-53f7-454d-baf0-1fdde641880a]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e8932b59-a97d-47b4-b541-5aad62c17bf0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5487bd-d82f-4a88-90bf-1c2a1712f22f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5487bd-d82f-4a88-90bf-1c2a1712f22f
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5487bd-d82f-4a88-90bf-1c2a1712f22f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack17
    xpPlanDate
    • 2006-03-21
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind für Wohngebäude Flächen, die tiefer als 2 m über Normalnull (NN) liegen, auf 2 m über NN aufzuhöhen. Des Weiteren sind Geländeaufhöhungen nur zulässig für a) Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind, oder b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6 m beträgt.][§2 Nr.4 | Die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden darf 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten. Die Gebäudehöhe von zweigeschossigen Gebäuden darf 12 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten. Diese Regelungen gelten nicht für das mit einer Firsthöhe von 14 m bezogen auf NN als Höchstmaß festgesetzte Gebäude.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_928ea80a-f0fa-4021-9eaf-7989f9049bbc]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb54e100-5795-4fbc-a3e1-05a37f08cbe7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb54e100-5795-4fbc-a3e1-05a37f08cbe7
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb54e100-5795-4fbc-a3e1-05a37f08cbe7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf104-Curslack19
    xpPlanDate
    • 2014-07-01
    hoehenangabe
    • [Abweichender Höhenbezug: über Straßenverkehrsfläche|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 21]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5657aa7d-dbd1-435a-8f27-f4fc0c687aab]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_cf27f3fb-e50f-4f42-bf6e-c5e8fbd96469][XPLAN_XP_PPO_bcaa7ab2-b815-49e3-bb1b-714940084ee6][XPLAN_XP_PPO_ba5f7c0a-8794-4663-bd6a-fce687c8dabf][XPLAN_XP_PPO_b2ccd4bc-9f4c-4a10-975c-33eeccbf3138][XPLAN_XP_PPO_762d1810-f4a7-4430-b149-c62ed0583553][XPLAN_XP_PPO_fb977b3e-bdc8-4da2-95fe-9bc4482b0282]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig mit Ausnahme von Verkaufsflächen, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit den Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 150m² Verkaufsfläche je Betrieb umfassen. Ausnahmsweise ist im Gewerbegebiet auch der Handel mit Kraftfahrzeugen und Booten zulässig, wenn er im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Wartungs-, Inspektions- und Reparaturdienstleistungen steht. Im mit „GE 3“ bezeichneten Gewerbegebiet bleiben die genehmigten Einzelhandelsnutzungen Bürobedarf und Angelbedarf auch weiterhin zulässig. Sie dürfen ihre Verkaufsfläche jeweils um bis zu 10 v. H. der genehmigten Verkaufsfläche erweitern. Eine Sortimentsänderung ist ausgeschlossen. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Darüber hinaus sind in dem mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet und dem mit „GE2“ bezeichneten Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten zulässig. Zentrenrelevante Randsortimente sind nur bis zu 10 v. H. der jeweiligen Gesamtverkaufsfläche zulässig, jedoch dürfen zentrenrelevante Sortimente nicht mehr als insgesamt 800 m² Verkaufsfläche umfassen. Maßgeblich ist die Bergedorfer Sortimentsliste gemäß „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bergedorf“ (Auslegestelle: Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung).][§2 Nr.7 | In den Mischgebieten sind geld- beziehungsweise glücksspielorientierte Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe zulässig, die in den Baugebieten ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die Höhen der auf den jeweiligen Grundstücken vorhandenen Gebäude nicht überragen. Werbeanlagen, die nicht am Gebäude angebracht sind und Werbeanlagen, die sich nicht an der Stätte der Leistung befinden, sind in einer Entfernung von bis zu 100 m vom Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn A 25 unzulässig.][§2 Nr.15 | In den Mischgebieten und im allgemeinen Wohngebiet sind Aufenthaltsräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Ist dies nicht möglich, sind vor den Fenstern der zum Lärm orientierten Gebäudeseite vor Wohnräumen bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Im Sondergebiet sind Aufenthaltsräume – insbesondere Schlafräume des Beherbergungsgewerbes sowie Pausenund Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen; soweit dies nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.20 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Gebäude, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kinderspielflächen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§2 Nr.22 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 3.6
    GRZ
    • 0.6
    Zmin
    • 3
    Zmax
    • 6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb58437d-6140-4e4b-9b7e-6db6c23ca192

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb58437d-6140-4e4b-9b7e-6db6c23ca192
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb58437d-6140-4e4b-9b7e-6db6c23ca192
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_37cf2bf1-e740-45e9-84c1-6a7721eb4c0a]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.7
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5a4a1c-5310-4e9d-8550-935d5c3f95ff

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5a4a1c-5310-4e9d-8550-935d5c3f95ff
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5a4a1c-5310-4e9d-8550-935d5c3f95ff
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese31
    xpPlanDate
    • 2018-10-04
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3a4106f9-cfe6-4b1c-a673-42c7f0be01ef]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_fa4aca11-d5d4-4420-84b2-f93b7d58d97b][XPLAN_XP_PPO_819b4d32-eba5-40bb-95d1-dcf36b1c22ec][XPLAN_XP_PPO_9d1dbf81-3f6c-41dc-bdf0-a9875ea30ac2]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten sind die nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten können Überschreitungen der Baugrenzen durch Wintergärten, Erker und Balkone bis zu einer Tiefe von 2,5 m auf insgesamt 30 vom Hundert der jeweiligen Fassadenlänge und durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten wird bei Neubildung von Baugrundstücken eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² festgesetzt.][§2 Nr.4 | Entlang der Blankeneser Landstraße und des Sülldorfer Kirchenwegs sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Fenstern, Außentüren und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Für Wohngebäude mit einem Vollgeschoss beträgt die höchstzulässige traufseitige Wandhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der oberen Dachhaut) 4,5 m sowie die höchstzulässige Firsthöhe 9 m. Für Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen beträgt die höchstzulässige traufseitige Wandhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der oberen Dachhaut) 7,5 m sowie die höchstzulässige Firsthöhe 10,5 m. Unterer Bezugspunkt für diese Höhenregelung ist die jeweils auf dem Baugrundstück festgesetzte Höhenlage der Geländeoberfläche bezogen auf Normalhöhennull.][§2 Nr.8 | In den reinen Wohngebieten müssen die Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen 20 Grad und 55 Grad aufweisen. Geringfügige Abweichungen können für Mansarddächer, Gauben und sonstige untergeordnete Dachflächenanteile ausnahmsweise zugelassen werden; Pultdächer sind unzulässig. Die Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind als Flachdach oder mit einer Neigung von bis zu 15 Grad herzustellen, mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | In den reinen Wohngebieten sind in Angleichung an die bestehende Bebauung für die Außenwände der Wohngebäude rote Ziegelsteine, roter Klinker oder heller Putz beziehungsweise helle Fassadenverkleidungen zu verwenden.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird, auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.12 | Auf den im Bebauungsplan gekennzeichneten Vorgartenflächen mit Ausschluss von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen sind Stellplätze und Garagen gemäß § 12 Absatz 6 BauNVO und Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 BauNVO gemäß § 14 Absatz 1 Satz 3 BauNVO nicht zulässig. Notwendige Zuwegungen sind zulässig. Standplätze für Abfallbehälter können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie die Gestaltung der Vorgartenflächen nicht beeinträchtigen. Die Standorte für Abfallbehälter sind so einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen aus nicht einsehbar sind. Stellplätze und Garagen sind auf den Flächen ohne Ausschluss im Sinne des Satz 1 zulässig.][§2 Nr.13 | Fensterlose Fassaden, Garagen sowie die Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.16 | In den reinen Wohngebieten sind entlang der Straßenverkehrsflächen Hecken in einer Breite von mindestens 0,5 m anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5be7e1-05de-4bdf-b3a6-0b65e4af1ce5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5be7e1-05de-4bdf-b3a6-0b65e4af1ce5
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5be7e1-05de-4bdf-b3a6-0b65e4af1ce5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harvestehude13
    xpPlanDate
    • 2009-03-02
    uuid
    • 5045ACF2-3D2F-4F2C-863F-B7349B83F62A
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_abc68c9b-a343-4116-a084-4db0fb313f0c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ebbcfc59-46d0-43dc-9f85-5e5053e35c57][XPLAN_XP_PPO_0f56a376-6bec-4b8e-83d9-331f3b7f4e08][XPLAN_XP_PPO_715e5868-4227-4a01-9b10-cab81a6ac81c][XPLAN_XP_PPO_0843f45c-006c-4898-a960-5b2ab59e1631]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet Mittelweg 110 (Flurstück 812 und westlicher Bereich des Flurstücks 929), Mittelweg 111 (Flurstück 191), Mittelweg 112 (Flurstück 190) und Mittelweg 113 (Flurstück 209) sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang des Mittelweges sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | In dem reinen Wohngebiet zwischen der Ostgrenze der neu ausgewiesenen Erschließungsstraße als Verbindung vom Alsterkamp zum Alfred-Beit-Weg, und der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 830, der Westgrenze des Flurstücks 2303 (Harvestehuder Weg) und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2147 und 2074 ist auf den Flurstücken 828 und 1909 zur Errichtung einer Tiefgarage eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 für Flächen unterhalb der Geländeoberfläche festgesetzt. In dem allgemeinen Wohngebiet und dem reinen Wohngebiet zwischen der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 812 und 929 am Mittelweg, den östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 813, 814, 2168 am Mittelweg und den südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2167, 824, 1222, der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1183 und der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1227 (Sophienterrasse) im Bereich des Gebäudes der ehemaligen Standortkommandantur Sophienterrasse 14, der Westgrenze der neu ausgewiesenen Erschließungsstraße als Verbindung vom Alsterkamp zum Alfred-Beit-Weg und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2074, 2034 und 191 wird auf den Flurstücken 812, 815, 929 und 828 zur Errichtung einer Tiefgarage eine GRZ von 0,8 für Flächen unterhalb der Geländeoberfläche festgesetzt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5df49c-39b9-4092-8538-734fe114fc39

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5df49c-39b9-4092-8538-734fe114fc39
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb5df49c-39b9-4092-8538-734fe114fc39
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek55
    xpPlanDate
    • 1980-05-21
    text
    • nicht überbaubare Grundstücksfläche
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_57278d66-c29f-409a-a259-14b9a5674009]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a10841c6-5b24-461d-8cb1-2ccfbf1cfb68][XPLAN_XP_PTO_0bc83cdf-6974-4ece-bd47-9b7bd4d1dc31]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Reines Wohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb60a9b4-9c27-4768-b0e2-c8dee9a6a21d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb60a9b4-9c27-4768-b0e2-c8dee9a6a21d
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb60a9b4-9c27-4768-b0e2-c8dee9a6a21d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf41
    xpPlanDate
    • 2004-07-07
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_244143c3-f331-4582-8261-8ec3341d0193]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GR
    • 200
    GRUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb628c48-b056-40e0-8b4b-42f3c881aca4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb628c48-b056-40e0-8b4b-42f3c881aca4
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb628c48-b056-40e0-8b4b-42f3c881aca4
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSInnenstadt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_783b3978-b9e4-4d24-828e-c5baef4361f4]
    refTextInhalt
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb646387-64dd-43b9-a786-5b48450039e4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bb646387-64dd-43b9-a786-5b48450039e4
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wohldorf-Ohlstedt17
    xpPlanDate
    • 2006-05-17
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 28 m zur Straßengrenze festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In Wohngebieten ist ein Abstand der Gebäude von mindestens 25 m zu angrenzenden Waldflächen einzuhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_279ba77f-6d32-471d-af7e-620f6f6a9f34]
    rechtsstand
    • 1000
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    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser