BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfa736e9-fc94-4119-8e0a-5c408cd8e10a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfa736e9-fc94-4119-8e0a-5c408cd8e10a
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfa736e9-fc94-4119-8e0a-5c408cd8e10a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHamm-Nord
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_60223208-9471-4e49-a84c-575975cfbf40]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfaa79df-24a5-4d8d-ba0c-afbc9bdff1d5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfaa79df-24a5-4d8d-ba0c-afbc9bdff1d5
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfaa79df-24a5-4d8d-ba0c-afbc9bdff1d5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued30
    xpPlanDate
    • 2006-06-06
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_67f87e5d-bb0d-4678-9b37-fb953fe0fa2c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6de470fd-63a0-4816-9c6c-fe2c374dd9c9][XPLAN_XP_PPO_d5ec3667-d05e-4d50-aaf4-1eeb6fd4ac1c][XPLAN_XP_PPO_f91e79cf-35e1-4a01-b382-ba7fd54dddeb][XPLAN_XP_PPO_1eb98005-4b12-46bf-a509-b157ebbdd201]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Misch- und Kerngebiet sind Aufenthaltsräume in Staffel- und Dachgeschossen auf die zulässige Geschossfläche anzurechnen.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 6500
    GFUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfaddfd0-a70b-4b26-a58a-a49495f2c707

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfaddfd0-a70b-4b26-a58a-a49495f2c707
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfaddfd0-a70b-4b26-a58a-a49495f2c707
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Iserbrook22
    xpPlanDate
    • 1996-06-20
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c4338bad-0c88-40ed-b81b-65e0d9f89f5c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_a8e7d330-d3db-427d-9b38-3b9270fd9972][XPLAN_XP_PPO_8889dc1b-a174-4120-8eb4-51ff95058e1e][XPLAN_XP_PPO_58c754f4-6634-4578-9a27-476f81a664bc][XPLAN_XP_PPO_bd2a416d-eacc-4a4e-b546-bbe34b60cb12][XPLAN_XP_PPO_82a5fdff-7dc8-4ff3-882d-8ee40a753be9][XPLAN_XP_PPO_c9b86abc-d09e-4d63-9c25-2bf42f7444c7]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfb2586f-3012-40bc-8287-ab5cc5e473b7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfb2586f-3012-40bc-8287-ab5cc5e473b7
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfb2586f-3012-40bc-8287-ab5cc5e473b7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf104-Curslack19
    xpPlanDate
    • 2014-07-01
    gliederung1
    • 2
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5657aa7d-dbd1-435a-8f27-f4fc0c687aab]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_94702ba9-6614-47d5-bc32-f259cea1f644][XPLAN_XP_PPO_6d1e6a81-c3e0-4c01-915a-60beb18d123a][XPLAN_XP_PPO_aeda0828-12fa-40f2-9ba7-c8f8d3dcbf14]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig mit Ausnahme von Verkaufsflächen, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit den Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 150m² Verkaufsfläche je Betrieb umfassen. Ausnahmsweise ist im Gewerbegebiet auch der Handel mit Kraftfahrzeugen und Booten zulässig, wenn er im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Wartungs-, Inspektions- und Reparaturdienstleistungen steht. Im mit „GE 3“ bezeichneten Gewerbegebiet bleiben die genehmigten Einzelhandelsnutzungen Bürobedarf und Angelbedarf auch weiterhin zulässig. Sie dürfen ihre Verkaufsfläche jeweils um bis zu 10 v. H. der genehmigten Verkaufsfläche erweitern. Eine Sortimentsänderung ist ausgeschlossen. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Darüber hinaus sind in dem mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet und dem mit „GE2“ bezeichneten Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten zulässig. Zentrenrelevante Randsortimente sind nur bis zu 10 v. H. der jeweiligen Gesamtverkaufsfläche zulässig, jedoch dürfen zentrenrelevante Sortimente nicht mehr als insgesamt 800 m² Verkaufsfläche umfassen. Maßgeblich ist die Bergedorfer Sortimentsliste gemäß „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bergedorf“ (Auslegestelle: Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung).][§2 Nr.2 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig; Bordelle und bordellartige Betriebe sind unzulässig. In den Gewerbegebieten sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten, welche an die Straßen Am Schleusengraben und Planstraße (Beim Querdeich) angrenzen sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission das Wohnen erheblich stören, wie zum Beispiel Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine erhebliche Störung vermieden wird.][§2 Nr.4 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Betriebe unzulässig, in deren Betriebsbereichen gefährliche Stoffe nach § 1 in Verbindung mit Anhang I der Störfall-Verordnung in der Fassung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1599), zuletzt geändert am 14. August 2013 (BGBl. I S. 3230), vorhanden sind, die den Abstandsklassen I, II, III und IV nach dem Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit: „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“ zugeordnet werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn ein geringerer Achtungsabstand nachgewiesen werden kann, zum Beispiel aufgrund besonderer technischer oder organisatorischer Maßnahmen zur Verhinderung von Störfallen oder zur Begrenzung derer Auswirkungen.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe zulässig, die in den Baugebieten ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die Höhen der auf den jeweiligen Grundstücken vorhandenen Gebäude nicht überragen. Werbeanlagen, die nicht am Gebäude angebracht sind und Werbeanlagen, die sich nicht an der Stätte der Leistung befinden, sind in einer Entfernung von bis zu 100 m vom Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn A 25 unzulässig.][§2 Nr.13 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Sondergebiet sind nur Nutzungen zulässig, deren Lärmemissionen die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10722 Berlin, Auslegestelle: Technische Universität Hamburg-Harburg Universitätsbibliothek, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek Technik Wirtschaft Information) vom Dezember 2006 nicht überschreiten. Teilfläche (Planzeichnung) LEK, tags LEK, nachts GE 1/SO . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 45 GE 2/GE 3/GI . . . . . . . . . . . . . 60 47 Emissionskontingente für den Tag- und Nachtzeitraum in dB(A), Emissionshöhe 1 m Für die von dem mit „O1 “ gekennzeichneten Bezugspunkt ausgehenden Richtungssektoren erhöhen sich mit Ausnahme des Sondergebiets und des mit „GE 1“ bezeichneten Gewerbegebiets die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente: Zusatzkontingent Abgrenzung des Sektors tags nachts 21 Grad/72 Grad . . . . . . . . .2 5 72 Grad/107 Grad . . . . . . . 5 10 107 Grad/246 Grad . . . . . . 5 18 246 Grad/8 Grad . . . . . . . . 2 5 Zusatzkontingente für den Richtungssektor in dB(A) Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung erfolgt nach DIN 45691: Dezember 2006, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) im Richtungssektor LEK,i durch LEK,i + LEK,zus zu ersetzen ist.][§2 Nr.20 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Gebäude, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kinderspielflächen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alternativ ist eine Eingrünung mit dicht wachsenden Sträuchern und großkronigen Bäumen in Außenwandnähe zulässig.][§2 Nr.22 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.28 | In den Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten sind Außenleuchten nur in Form von monochromatisch abstrahlenden Leuchten und mit einem geschlossenen Glaskörper zulässig. Die Leuchtanlagen in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten sind so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in Grün- und Wasserflächen einwirken.]
    flaechenschluss
    • Ja
    BMZ
    • 9
    GRZ
    • 0.8
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfbb9a44-ae95-48f8-8ebb-d6e62480af07

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfbb9a44-ae95-48f8-8ebb-d6e62480af07
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfbb9a44-ae95-48f8-8ebb-d6e62480af07
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf42
    xpPlanDate
    • 2005-09-07
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c482b1d8-d0c2-4649-9e2e-037745d6395c][XPLAN_XP_PPO_36efbaf9-f26e-43e6-8d7d-e8474a880af5][XPLAN_XP_PPO_6e19e4aa-45c2-4bf0-862e-2f25e30b47ab][XPLAN_XP_PPO_ccd62420-b5da-4418-bf84-0f54a371931d][XPLAN_XP_PPO_d751174c-552e-457f-875b-04450d540d9f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten entlang der U-Bahntrasse FarmsenVolksdorf-Ohlstedt sind in einer Tiefe von 150 m parallel zur U-Bahntrasse, gemessen von der Plangebietsgrenze sowie entlang der Hauptverkehrsstraßen Farmsener Landstraße, Halenreie und Volksdorfer Damm in einer Tiefe von 70 m, gemessen von der Straßenmitte, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfbf837e-2baa-487b-848c-cb1a4170876f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfbf837e-2baa-487b-848c-cb1a4170876f
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfbf837e-2baa-487b-848c-cb1a4170876f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg90
    xpPlanDate
    • 2012-05-10
    gliederung1
    • (1a)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2f5e1d53-6f10-414b-97ae-0a8bc476d4ac]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_8d8dae69-71cb-48f1-8efd-b644a5dcae71][XPLAN_XP_PTO_c546aba9-8ad4-4703-816b-061e5931bdbe]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen. In den allgemeinen Wohngebieten mit der Ordnungsnummer (1a) sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen allgemein zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer (1b) sind nicht störende Handwerksbetriebe unzulässig und werden Ausnahmen für sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den mit „(C)“ gekennzeichneten Kerngebieten ist in den Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass während der Nachtzeit ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei gekippten/teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht erreicht oder überschritten, sind zwingend vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseiten orientierten Wohn- und Schlafräume bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird. In den Kerngebieten sind die gewerblichen Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind mindestens 25 v.H. der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche herzurichten. Für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Die allgemeinen Wohngebiete mit den Ordnungsnummern (2) und (3) sind davon ausgenommen, wenn mehr als 50 v. H. als Wasserfläche angelegt werden.][§2 Nr.21 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.25 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den Kerngebieten, im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport-, Gesundheits- und Freizeitzentrum“ und im Baufeld „Kletterhalle“ innerhalb der Parkanlage sind passive bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen sowie Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.26 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 3608 (teilweise), 3623, 3625, 3626, 6648, 7380, 8548, 8550, 8553, 9341, 9400, 9424 (teilweise), 9736 (teilweise), 11223 (teilweise), 11362 (teilweise), 11363 (teilweise), 11388 und 11389 der Gemarkung Wilhelmsburg - den Kerngebieten zu 15 v. H., - den allgemeinen Wohngebieten zu 13 v. H., - den Straßenverkehrsflächen und Fußgängerbereichen zu 25 v. H., - dem Sondergebiet zu 10 v. H., - der Parkanlage zu 33 v. H., - der privaten Grünfläche Schwimmbad zu 2 v. H. und - dem Baufeld „Kletterhalle" zu 2 v. H. zugeordnet.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Allgemeines Wohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc359cd-98ce-440b-92f9-9d00b8edd4a3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc359cd-98ce-440b-92f9-9d00b8edd4a3
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc359cd-98ce-440b-92f9-9d00b8edd4a3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSLangenhorn
    xpPlanDate
    • 1956-02-28
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9a78356e-964a-4d57-97d6-fa6bb635468b]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc421d2-869c-4cbf-8166-3fe9e00d5331

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc421d2-869c-4cbf-8166-3fe9e00d5331
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc421d2-869c-4cbf-8166-3fe9e00d5331
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSVeddel
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a71dcca4-6ee6-47bd-a04d-a3514b725d9c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc4a811-0737-4cd8-b407-1d0a042bd145

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc4a811-0737-4cd8-b407-1d0a042bd145
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc4a811-0737-4cd8-b407-1d0a042bd145
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D77
    xpPlanDate
    • 1958-12-03
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2bc869d6-2c82-4e41-8cb3-77b1c243ede0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9e291671-261a-48fd-a66c-40d175b33409][XPLAN_XP_PPO_f642d9f0-018d-4d06-a5a3-377a23c53381][XPLAN_XP_PPO_ac1b9809-ead7-4995-afb0-2a5c21541ef5]
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,5 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17100
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17100
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc60f45-08b3-4eee-b0a3-93a51eac27a2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc60f45-08b3-4eee-b0a3-93a51eac27a2
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_bfc60f45-08b3-4eee-b0a3-93a51eac27a2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf42
    xpPlanDate
    • 2005-09-07
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3a5b1e36-2918-4447-87ff-82d9396538ac][XPLAN_XP_PPO_86031103-1b44-4f01-a539-460af98785ea][XPLAN_XP_PPO_de7661c8-8bf1-4b9c-83a0-dba632731ff8][XPLAN_XP_PPO_f1429d77-3cba-4adb-9eb3-75efe2e76256][XPLAN_XP_PPO_1b18a12d-7396-48cb-b4f8-fde1e92d28d8]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten entlang der U-Bahntrasse FarmsenVolksdorf-Ohlstedt sind in einer Tiefe von 150 m parallel zur U-Bahntrasse, gemessen von der Plangebietsgrenze sowie entlang der Hauptverkehrsstraßen Farmsener Landstraße, Halenreie und Volksdorfer Damm in einer Tiefe von 70 m, gemessen von der Straßenmitte, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser