BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c85ba6b3-6e67-4fdb-9a4f-9efef2b4d673

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c85ba6b3-6e67-4fdb-9a4f-9efef2b4d673
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSEidelstedt(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b20fde89-903e-4886-8371-d700407839d5]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1000
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kleinsiedlungsgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c85c9cd6-6255-4d47-b9f2-18b2559ae82d

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c85c9cd6-6255-4d47-b9f2-18b2559ae82d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek22
    xpPlanDate
    • 1969-03-03
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cfacb0b4-d92b-47b3-8171-c4f04c0317b9]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_081dd273-ddf0-4f6e-bcca-44d20573cf0c][XPLAN_XP_PPO_d7f27e42-2f8f-497f-a0ea-335b01d7d7e6]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c85eb810-f9ad-4252-98a2-e64634cac8b6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c85eb810-f9ad-4252-98a2-e64634cac8b6
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c85eb810-f9ad-4252-98a2-e64634cac8b6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D332
    xpPlanDate
    • 1958-03-31
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der zwei-, drei- und viergeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g, G3g u. G4g) und der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b9da5165-d6ee-445a-bd4d-91cc08a4fff6]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8607cde-5c7c-4bfe-9ae3-c80597781fcc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8607cde-5c7c-4bfe-9ae3-c80597781fcc
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8607cde-5c7c-4bfe-9ae3-c80597781fcc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen19-Ottensen51
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_57c7abf8-b8dc-4bf9-9feb-7c027fd9a4ad][XPLAN_XP_PPO_b6cb0896-7761-4f44-9917-6d1a50ac11b5][XPLAN_XP_PPO_c24414a5-efc8-429e-a889-c99a587dc436][XPLAN_XP_PPO_601f6f99-7f39-42c3-b135-3dc23c8a91c0][XPLAN_XP_PPO_c55e1ccd-0cd4-4f2e-8b37-0aa92be53e39]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten sind in den Blockinnenbereichen ebenerdige Stellplätze unzulässig.][§2 Nr.12 | Westlich des Friesenweges kann in den reinen und allgemeinen Wohngebieten die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung um 90 vom Hundert (v. H.) überschritten werden.][§2 Nr.17 | Entlang der Bahnanlagen sind in den reinen und allgemeinen Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten an der Friedensallee die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.20 | In den Wohn- und Mischgebieten sind mindestens 30 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.23 | In den an den Bahndamm angrenzenden allgemeinen und reinen Wohngebieten südlich des Gehrechts ist entlang der nördlichen Grundstücksgrenze alle 10 m ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.29 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten, auf der Fläche für den Gemeinbedarf sowie auf den privaten Grünflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze mit Ausnahme von Rampen zu Tiefgaragen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.30 | Auf den mit „(A)“, „(A1)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sowie in den reinen und allgemeinen Wohngebieten westlich des Friesenwegs sind nur Dächer mit einer Neigung bis 23 Grad zulässig. [Anmerk. XPlan: „(A)“, „(A1)“ aufgehoben durch OM40].]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.6
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 5
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_af33cbcf-6d2e-4f5d-bc33-bea319f0d8b0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c86410bc-9acf-4839-ad15-7951ab942fdf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c86410bc-9acf-4839-ad15-7951ab942fdf
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c86410bc-9acf-4839-ad15-7951ab942fdf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen64
    xpPlanDate
    • 2021-10-19
    gliederung1
    • 1
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8fbbe545-2da1-4f34-ab2d-0358e720e32e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_624c79cd-6765-407e-a30d-86a1b87578b5][XPLAN_XP_PPO_adc58988-ff11-480a-96cc-ff1f4ac8d20c][XPLAN_XP_PPO_00de4317-4ac6-4c18-a640-d4fbe0f27015]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr. 2 | Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, Kellergeschosse sowie erforderliche Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ist in den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1 und 2 bis zu einer GRZ von 0,7 und im allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 4 bis zu einer GRZ von 0,65 zulässig.][§2 Nr. 3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse kein weiteres Geschoss zulässig.][§2 Nr. 4 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Vorbauten einschließlich Balkone sowie Überschreitungen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu eine Tiefe von 2 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. An den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten der Gebäudekörper sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Vorbauten einschließlich Balkone und die Anlage von Terrassen unzulässig.][§2 Nr. 5 | In den allgemeinen Wohngebieten müssen Dach- und Technikaufbauten mindestens 1,5 m hinter der Fassade zurückbleiben. Eine Überschreitung der festgesetzten Vollgeschosse durch Dach – und Technikaufbauten ist um höchstens 1,5 m Höhe zulässig.][§2 Nr. 6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die Errichtung von Tiefgaragen ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr. 8 | Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die Geländeoberfläche herausragen. Ausgenommen hiervon sind die Tiefgarageneinfahrten sowie erforderliche Treppenaufgänge.][§2 Nr. 9 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Wege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen) herzustellen.][§2 Nr.10 | Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete ist für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr. 11 | Für die unter den Nummern 10 und 13 festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr. 14 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind – außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen – im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, Baumreihen und Gehölzgruppen unzulässig. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen für die Bodensanierung.][§2 Nr. 15 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen des obersten Geschosses als Flachdach oder als flach geneigte Dächer bis 10 Grad Neigung zu errichten und zu mindestens 80 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Ausgenommen davon ist die mit „(B)“ bezeichnete Baufläche im allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 5. Hier sind die Dachflächen von Gebäuden und Gebäudeteilen zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr. 16 | Die nicht überbauten Dächer von Tiefgaragen sind zu mindestens 50 v. H. zu begrünen. Sie sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen auf den Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr. 17 | Tiefgarageneinfahrten sind mit einer Pergola zu überdachen und mit Schling- oder Kletterpflanzen in einem Pflanzabstand von 0,5 m dauerhaft zu begrünen.][§2 Nr. 18 | In den allgemeinen Wohngebieten sind entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen und der mit Geh-, Fahr und Leitungsrechten zu belastenden Flächen sowie der öffentlichen Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Einfriedungen nur in Verbindung mit Hecken aus heimischen Laubgehölzen, in die gartenseitig transparente Holz- oder Drahtzäune integriert sein können, zulässig. Die Höhe der Zäune darf 1,2 m nicht überschreiten.][§2 Nr. 19 | Standplätze für Abfall- und Sammelplätze sind zum öffentlichen Raum und auf mindestens drei Seiten mit einheimischen Laubgehölzen in einer Mindestbreite von 80 cm einzugrünen.][§2 Nr. 20 | Zur Beleuchtung der Außenflächen im Bereich der allgemeinen Wohngebiete sowie der Wegeflächen innerhalb der Grünflächen ist nur die Verwendung von Beleuchtungsanlagen durch insektenfreundliche LED-Lampen mit maximal 3.000 Kelvin und einer Wellenlänge zwischen 585 und 700 Nanometern zulässig. Die verwendeten Lampengehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die Lichtquellen sind so anzubringen, dass direkte Lichteinwirkungen zur umgebenden Landschaft und zum Baumbestand vermieden werden. Die Beleuchtung ist auf das für die Beleuchtung der Flächen notwendige Mindestmaß zu beschränken.][§2 Nr. 21 | In den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1, 2, 4 und 5 sind in die Außenfassaden der Wohngebäude jeweils ein Fledermausspaltkasten und mit der Ordnungsnummer 3 zwei Fledermausspaltkästen mit Quartierseignung baulich zu integrieren. In den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1 bis 5 sind jeweils sechs Niststeine für Halbhöhlenbrüter und sieben Niststeine für Höhlenbrüter an fachlich geeigneter Stelle baulich zu installieren. Alle Nisthilfen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr. 22 | In den allgemeinen Wohngebieten sind je Ordnungsnummer jeweils 1 m² offenen Bodenstellen an fachlich geeigneter Stelle zu schaffen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr. 23 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten und den Straßenverkehrsflächen die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 10827, 10828, 10829, 10830, 10832, 10833, 10834 und 11388 der Gemarkung Niendorf zugeordnet. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden zu 85,5 v. H. den allgemeinen Wohngebieten und zu 14,5 v. H. den ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen zugordnet.][§2 Nr. 24 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers gilt: Neu zu errichtende Gebäude sind an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien oder Abwärmenutzung versorgt wird. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Satz 1 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBI. I S. 1519), zuletzt geändert am 24. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1789, 1790), den Wert von 15 kWh / m² Nutzfläche nicht übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Satz 1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr. 25 | In den allgemeinen Wohngebieten sind passive bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen sowie Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.55
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c865d5b6-348c-43ae-9940-5f1683afe9c8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c865d5b6-348c-43ae-9940-5f1683afe9c8
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c865d5b6-348c-43ae-9940-5f1683afe9c8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen37
    xpPlanDate
    • 1980-01-08
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
    • 0.4
    GRZ
    • 0.3
    Zzwingend
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac5a8217-aa5c-4375-9598-31a5d3220040]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8661681-84c5-4ede-968c-b988bf18e47e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8661681-84c5-4ede-968c-b988bf18e47e
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8661681-84c5-4ede-968c-b988bf18e47e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D303
    xpPlanDate
    • 1957-05-26
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2f2de15b-470e-4337-b21e-c27b1f47dbad]
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.a) | Die viergeschossige Wohnhausbebauung (W4g) und die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) auf dem Flurstück 139 sowie die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) auf den Flurstücken 140, 141 und 143 können erst ausgeführt werden, wenn die auf den hinteren Teilen der Flurstücke 142 bzw 143 stehenden Baulichkeiten beseitigt worden sind.][Nr. 2.c) | Die zulässigen Traufhöhen betragen: aa) siebengeschossige Wohnhausbebauung (W7g) höchstens 22,0 m; bb) eingeschossige Ladenbebauung (L1g) höchstens 4,50 m; cc) eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) höchstens 5,0 m.][Nr. 2.d) | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung ( G1g, G2g), der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sowie der keller- und erdgeschossigen Garagen (GaK, GaE) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17100
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17100
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c867d561-6a3e-4abe-ad37-f31161b928a0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c867d561-6a3e-4abe-ad37-f31161b928a0
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c867d561-6a3e-4abe-ad37-f31161b928a0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8683876-2012-413e-8317-ef2c605fe2f6

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c8683876-2012-413e-8317-ef2c605fe2f6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_0838aa0d-0aa4-4c38-af8d-e40d1360a051][XPLAN_XP_PTO_909ac233-478e-4048-889a-f742fdcf0ddf][XPLAN_XP_PTO_a98da949-ddae-400b-aacf-857eec432f21][XPLAN_XP_PTO_b7ca06e9-0b28-4cec-ac16-ef290f83fb5e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 2. | In den urbanen Gebieten, dem Kerngebiet und den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, glücksspielorientierte Vergnügungsstätten mit Gewinnmöglichkeit wie Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den urbanen Gebieten und in den in der Nebenzeichnung mit „(B)“ bezeichneten Gewerbegebieten sind in den Gebäudeteilen, die in der Nebenzeichnung zu den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen ausgerichtet sind, in den Erdgeschossen die gemäß § 6a Absatz 3 und § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6) ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten allgemein zulässig, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind; dies gilt nicht für die in Satz 1 genannten Nutzungen. In den in der Nebenzeichnung mit „(P)“ bezeichneten Gewerbegebieten sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr. 8. | In den urbanen Gebieten können ausnahmsweise Überschreitungen der festgesetzten Baulinien durch Balkone und Terrassen bis zu einer Tiefe von 2 m auf höchstens 50 v. H. der Länge einer Fassade eines jeden Geschosses zugelassen werden.][§2 Nr. 39. | Auf Baugrundstücken in den allgemeinen Wohngebieten ist je angefangener 150 m² Fläche, die nicht mit Gebäuden bebaut ist, mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Auf Baugrundstücken in den urbanen Gebieten ist je angefangener 200 m² Fläche, die nicht mit Gebäuden bebaut ist, mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die nicht mit Gebäuden bebaute Fläche des Baugrundstücks insgesamt weniger als 25 m² beträgt. Anstelle von zwei kleinkronigen Bäumen kann ein großkroniger Baum gepflanzt werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.5
    GRZ
    • 0.8
    Z
    • 4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Urbanes Gebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c86f2a99-bcf0-43ba-8dad-95005dbc2a09

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c86f2a99-bcf0-43ba-8dad-95005dbc2a09
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_c86f2a99-bcf0-43ba-8dad-95005dbc2a09
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder22
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4b4adaa6-c51e-4adb-9af3-de2b060f4af0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_254bb47f-d5b3-45a9-8fe3-c375fb0c5946][XPLAN_XP_PPO_39c21a52-d3e1-49c5-a250-36f45dcabdca][XPLAN_XP_PPO_a081c25f-922e-4b9b-b21d-c382b6ed387f][XPLAN_XP_PPO_3eb5c18b-6077-4b4e-bc86-d07284f6909a][XPLAN_XP_PPO_df0dc9a0-5eb5-4e6d-bac5-8bb334dea0b5][XPLAN_XP_PPO_87c9e1ae-8440-41ad-b067-1efe78c0cb46]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Dorfgebieten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe mit Ausnahme von Wohngebäuden und Wohnungen mit einer Grundflächenzahl bis zu 0,6 zulässig.][§2 Nr.9 | Die Gebäudehöhe von eingeschossigen Wohngebäuden darf 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 1
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1400
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Dorfgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser