https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ce610bf8-d93b-442d-a7a7-49381778a4f5
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ce610bf8-d93b-442d-a7a7-49381778a4f5
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_ab03c8d4-eeef-45f7-94e0-78d2f868abd8]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_bbf993c8-4faf-40d8-883f-f3070cb583fa][XPLAN_XP_PPO_6dd152ca-0bc2-4fcf-8edb-726578037868][XPLAN_XP_PPO_b5542586-fc78-4fd5-be6f-b3801e0d9eae][XPLAN_XP_PPO_849d8266-3c1a-47c1-93a4-17e35f46d516]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 1,5 m zulässig. Soweit die vorgenannten Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hinein ragen, ist mindestens eine lichte Höhe von 4 m einzuhalten.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind den Straßenverkehrsflächen zugewandte Einfriedungen nur in Form von Hecken oder Drahtzäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Auf dem mit „(D)" bezeichneten Teil der privaten Grünflächen an der August-Krogmann-Straße sind Einfriedungen unzulässig.][§2 Nr.27 | Für die mit „(K)" gekennzeichneten Bereiche gilt: Wohn- und Schlafräume sind den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert