https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ce7f1339-4e12-4ba0-ac58-aaea847d3eee
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ce7f1339-4e12-4ba0-ac58-aaea847d3eee
uuid
- 81B2D7BC-0E65-4B68-9C04-E4264AB7F93D
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_a9a08ffc-3977-4ca9-8c54-b751e322b49b]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_25b64fe5-3f09-428c-a514-3a21f5e200b2][XPLAN_XP_PPO_b1b9b447-d5c1-432f-9764-a2ecd4a4dade][XPLAN_XP_PPO_73e2827a-2ae3-4934-b2c4-60d5116dc534][XPLAN_XP_PPO_6c617444-217d-4eb9-ba66-5a3237f522f5]
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Tankstellen, Gartenbaubetriebe, Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 BauNVO in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO in den übrigen Teilen des Gebiets sind ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | An den zum Mühlendamm orientierten Fassaden sind Schlafräume zwingend zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- /Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.8 | In den zum Mühlendamm orientierten Mischgebieten sind die Aufenthaltsräume - hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume - durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeteilen nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert