https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4b652fe-9291-4bd4-9581-947b7ace1367
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_d4b652fe-9291-4bd4-9581-947b7ace1367
hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 10]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_3657cfd0-0bca-45bd-9a54-583b6e15dbde]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_4bf0f354-f2f7-4925-acc7-60eb6feb9cf4][XPLAN_XP_PPO_e9c639b4-f115-4e58-806a-279c50f5c65d][XPLAN_XP_PPO_2ab7cf1a-a6ed-44a9-844a-0a69123b90ef][XPLAN_XP_PPO_7e30c544-c56e-4771-a7eb-eaf3004dc3e8]
refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind im Erdgeschoss Wohnungen unzulässig. Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen sind Wohnungen nur oberhalb des zweiten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten, Einkaufszentren sowie großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten und den Kerngebieten nördlich Wellingsbüttler Weg sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Hierfür kann eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen bis zu 3 m im Rahmen der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 zugelassen werden. Ebenerdige Stellplätze können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die nicht überbaubaren Flächen von Tiefgaragen dieser Gebiete sind mit einem indestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert