BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e09ec388-43fc-4c71-bab7-e9bcf45dd5da

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e09ec388-43fc-4c71-bab7-e9bcf45dd5da
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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D83-3
    xpPlanDate
    • 1961-02-28
    text
    • Die Festsetzung „Geschäftsgebiet“ wird nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 21302-n), in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) durch die Verordnung über den Bebauungsplan Hammerbrook 13, vom 18. Februar 2020, geändert.
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Hammerbrook13 §2 Nr.1 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden in den zeichnerischen Darstellungen der Durchführungspläne D 83/51 vom 16. Juni 1953 (HmbGVBl. S. 110) und D 83/3 vom 28. Februar 1961 (HmbGVBl. S. 44), die a) Festsetzung „Geschäftsgebiet“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 21302-n), b) „Fläche für besondere Zwecke“ zwischen Sachsenstraße und Wendenstraße und c) „Grünflächen“ südlich der Wendenstraße in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][Hammerbrook13 §2 Nr.2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete zwischen Südkanal und Süderstraße, beiderseits des Heidenkampswegs sowie südlich Nordkanalstraße werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][Hammerbrook13 §2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Nutzungen unzulässig.][Hammerbrook13 §2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe mit folgendem zentrenrelevanten Kernsortiment unzulässig: Medizinische und orthopädische Geräte, zoologischer Bedarf, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekommunikationsartikel, Computer einschließlich Zubehör und Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte, Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, Einrichtungszubehör, Glas, Porzellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen) und Fahrräder inklusive Zubehör. Die vorgenannten Sortimente sind als Randsortiment auf maximal 10 vom Hundert der jeweiligen Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebs zulässig.][Hammerbrook13 §2 Nr.6.1 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.1 für Wohnungen: Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hammerbrook13 §2 Nr.6.2.1 | 6.2 für sonstige Nutzungen: 6.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hammerbrook13 §2 Nr.6.2.2 | 6.2 für sonstige Nutzungen: 6.2.2 Entlang der Straßen Heidenkampsweg und Nordkanalstraße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1222, 1231), aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.][Nr. 4.2 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 4.21 für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m. 4.22 für die fünfgeschossigen Geschäftshäuser (G5g) 16,0 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f79b628e-0b4c-4813-b39e-6f019d6526be]
    rechtsstand
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    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e09fb9dd-e275-40ac-a43b-e5c5dbedd2ed

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e09fb9dd-e275-40ac-a43b-e5c5dbedd2ed
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e09fb9dd-e275-40ac-a43b-e5c5dbedd2ed
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge87
    xpPlanDate
    • 1999-08-17
    gliederung1
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_260f36d6-0f3c-4acd-b6a8-60a755531ef6]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_eee94184-cbcb-43be-86e3-64a03d809573][XPLAN_XP_PPO_de739ced-ea5f-48cf-8e6d-900fcc88b905][XPLAN_XP_PPO_57be664d-40ae-485a-a7b1-07ecd567be21][XPLAN_XP_PPO_0903b8f5-5400-4a59-bd13-fd01be744bf6][XPLAN_XP_PPO_af61147b-9aa2-4942-ac47-d6dc53d0c256]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten, mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Flächen, sind nur Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 23 Grad zulässig.][§2 Nr.24 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den Flächen von Wohn-, Gewerbe- und Kerngebieten sowie den Gemeinbedarfsflächen die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet; ausgenommen von der Zuordnung sind die mit „(A)" bezeichneten Wohngebiete.][§2 Nr.25 | Für die Erschließung der Flurstücke 1464 (teilweise) und 363 (teilweise, zwischen Heidhorst und Parkanlage) sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
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    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0a2f4a9-3d47-4c9d-886f-f3a8306a5124

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0a2f4a9-3d47-4c9d-886f-f3a8306a5124
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHeimfeld
    xpPlanDate
    • 1958-02-25
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cc0a28f-a6fc-439f-8965-f9acdc82ea36]
    rechtsstand
    • 1000
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    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
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    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
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    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
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    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0a49ff8-84e4-47ec-806e-61896042a581

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0a49ff8-84e4-47ec-806e-61896042a581
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0a49ff8-84e4-47ec-806e-61896042a581
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Bramfeld15
    xpPlanDate
    • 1964-09-24
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_842f3cc9-6d3f-48ba-88e7-081ebb8876d1]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_547ffafc-ab44-4df2-bc5a-5ce715fdea91]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Reines Wohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0a89408-edc0-4ee1-9598-1fd8b0034015

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0a89408-edc0-4ee1-9598-1fd8b0034015
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0a89408-edc0-4ee1-9598-1fd8b0034015
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt130
    xpPlanDate
    • 2018-09-26
    gliederung2
    • WE5 (z)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b59a29cb-0141-4f56-b647-05ee62e2a054]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_7247fd7f-324b-4f13-ad8e-19aee6913bcd]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | In den Teilgebieten „WE 4“ und „WE 5” sind im Erdgeschoss des Sockels und im ersten Obergeschoss des Sockels Stellplätze und zugehörige Nebeneinrichtungen, Sanitärund Sanitärund Aufenthaltsräume sowie den Wohnungen dienende Nebenräume zulässig. In den Geschossen über dem Sockel sind Wohnungen sowie Räume für freie Berufe zulässig. In dem Teilgebiet „WE 5“ sind im Erdgeschoss des Sockels und im ersten Obergeschoss des Sockels darüber hinaus auch Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.13 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im Mischgebiet, im allgemeinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf können Überschreitungen der festgesetzten Gebäudehöhen durch Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik bis zu 2,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im Mischgebiet und im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m und für Balkone bis zu einer Tiefe von 1,2 m zulässig.][§2 Nr.15 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im allgemeinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze und Tiefgaragen ausschließlich auf den jeweils dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.18 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ und im Mischgebiet ist für alle Außenwände bis zur Höhe von 6,5 m über Gelände Ziegelmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.19 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im Mischgebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad zulässig.][§2 Nr.20 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ und im Mischgebiet ist an den durch Baulinien festgesetzten Fassaden entlang des Spitzbergenwegs und entlang der mit „(a)“ bezeichneten Fassade am Wildschwanbrook durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.23 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ sind Dachflächen mit Ausnahme der mit „(z)“ bezeichneten Flächen, soweit sie nicht zur Belichtung, für Terrassen und für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Im Vorhabengebiet „Einzelhandel und Wohnen“ sind die Dachflächen der mit „(z)“ bezeichneten Flächen, soweit sie nicht für Spiel- und Aufenthaltsbereiche, Zuwegungen, Fahrradstellplätze oder technische Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen. In mit Bäumen bepflanzten Bereichen muss die Substratstärke mindestens 80 cm betragen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1300
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • BesonderesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0ac14a3-e467-4878-8bcc-77f8ca1b9d9c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0ac14a3-e467-4878-8bcc-77f8ca1b9d9c
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0ac14a3-e467-4878-8bcc-77f8ca1b9d9c
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBarmbek-Nord
    xpPlanDate
    • 1955-03-04
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_100b9fef-687a-4c7f-b790-aa1b4b0f3b64]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0ace64f-ce01-4c2f-ab17-826db0cacd0b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0ace64f-ce01-4c2f-ab17-826db0cacd0b
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0ace64f-ce01-4c2f-ab17-826db0cacd0b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal27
    xpPlanDate
    • 2006-06-08
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten wird die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Der Abstand der hinteren Baugrenze zur Straßenbegrenzungslinie wird für die mit „(A)", „(C)" und „(E)" bezeichneten Flächen mit 26 m, für die mit „(B)" bezeichneten Flächen mit 28 m und für die mit „(F)" bezeichneten Flächen mit 22 m festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 5
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a67dac75-9a34-4ecc-ba87-4163897647ce]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0ad84be-af5a-4c4c-b1b5-af30c66c8e25

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0ad84be-af5a-4c4c-b1b5-af30c66c8e25
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0ad84be-af5a-4c4c-b1b5-af30c66c8e25
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg57
    xpPlanDate
    • 1995-06-07
    ebene
    • 1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ca832301-865a-49de-a021-b915ab187561]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den Kerngebieten und in den allgemeinen Wohngebieten an der Wilstorfer Straße und am Krummholzberg sowie in den rückwärtigen Gebäudeteilen auf den Flurstücken 3631, 2104 und 2105 an der Maretstraße, sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen Werden.][§2 Nr.10 | Werbeanlagen sind in den Kerngebieten oberhalb des zweiten Vollgeschosses sowie in den allgemeinen Wohngebieten oberhalb des ersten Vollgeschosses unzulässig. Abweichend kann auf der mit „B" bezeichneten Fläche an den zur Moorstraße, zur Wilstorfer Straße und zur Seevepassage ausgerichteten Fassaden je eine Großwerbetafel zugelassen werden, sofern diese auf die jeweilige Fassadengliederung abgestimmt ist.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0b1b62d-0fd5-4ba8-a6a6-0d2dc83cfc27

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0b1b62d-0fd5-4ba8-a6a6-0d2dc83cfc27
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D230
    xpPlanDate
    • 1960-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_322c91cf-d90b-46bc-b1d9-61376e9c100e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f89d61a8-b33c-41e3-9370-3540ffc0b713][XPLAN_XP_PPO_914ec918-41f4-49ee-ac27-585e9a8ed46d][XPLAN_XP_PPO_0d05694e-2276-4987-b2f6-ef4f3a542e30]
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1, G1g) 5,0 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0b1d43b-ba70-4bf9-8824-3efd2ea6b1f9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0b1d43b-ba70-4bf9-8824-3efd2ea6b1f9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e0b1d43b-ba70-4bf9-8824-3efd2ea6b1f9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel24
    xpPlanDate
    • 1982-05-05
    gliederung1
    • (b)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1ca5a5e-e7fe-48f5-8130-eae1f3fa1675]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f55392dd-130f-4d68-abdd-13783505235c][XPLAN_XP_PPO_bd5fb48c-c6ce-4950-b628-60f3a40f69fd]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Für die Wohnbebauung auf den mit (b) bezeichneten Flächen sind an den Außenwänden, Fenstern und Türen, sofern sie dem Verkehrslärm der Straßen Kritenbarg, Poppenbüttler Landstraße und Grotenbleken ausgesetzt sind, bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser