BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1cf8090-2d03-4b8d-aa98-4c9b28afcdf7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1cf8090-2d03-4b8d-aa98-4c9b28afcdf7
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1cf8090-2d03-4b8d-aa98-4c9b28afcdf7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek66
    xpPlanDate
    • 2017-11-15
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5558aeac-2bf2-400f-86e2-1118fa17badf]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9e9afb53-4944-4ce6-b44f-08dc1532d4ce][XPLAN_XP_PPO_b329b679-1aa6-4e50-a539-7de882d0a30a][XPLAN_XP_PPO_28a6a4f9-3e83-4898-a8e6-55e9334d26a6][XPLAN_XP_PPO_e4fdcfb8-a494-45b3-bf85-fc7fce3fd285][XPLAN_XP_PPO_a0c9c2d3-1ee1-40be-b2d9-373d42e7c065][XPLAN_XP_PPO_f417f450-b238-4acd-954f-354296ce0f21]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme der mit „(B)“ bezeichneten Wohngebiete, sind Läden nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebietes kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,4 überschritten werden.][§2 Nr.12 | Innerhalb der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Flächen ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Dächer von Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen sind mit Flach- oder flachgeneigten Dächern mit einer Dachneigung bis maximal 20 Grad und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.19 | In den mit „(E)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplatzanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ebenerdig oder unterhalb der Geländeoberfläche zulässig.][§2 Nr.20 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens sind die Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | In den allgemeinen Wohngebieten ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern, sofern es nicht gesammelt oder genutzt wird; eine Ableitung ist unzulässig. In den mit „(F)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sowie der mit „(F)“ bezeichneten Gemeinbedarfsfläche kann das anfallende Niederschlagswasser, soweit es nicht versickert, gesammelt oder genutzt wird, oberirdisch und oberflächennah in das offene Oberflächenentwässerungssystem eingeleitet werden.][§2 Nr.22 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens ist die Oberkante des Erdgeschossfußbodens mindestens 0,2 m bis maximal 0,5 m über der Höhe des zugehörigen Straßenabschnittes herzustellen.][§3 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten mit der zwingenden Festsetzung der Geschossigkeit „II+Staffelgeschoss“ ist das Staffelgeschoss bündig zur straßenseitigen Fassade auszuführen. Als Dachformen sind hier lediglich Flachoder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 20 Grad sowie Pultdächer zulässig.][§3 Nr.4 | Einfriedigungen sind zu den öffentlichen Grünflächen sowie zu den Verkehrsflächen ausschließlich als Laubgehölzhecken (gemäß Pflanzliste) bis zu einer Höhe von 1,50 m herzustellen. Grundstücksseitig können Zäune zugelassen werden, wenn diese in ihrer Höhe die Hecken nicht überragen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GRZ
    • 0.4
    Zzwingend
    • 2
    Z_Staffel
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 3000
    bebauungsArtWert
    • Hausgruppen
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1d3e37d-9631-4738-876b-8810f0db63a3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1d3e37d-9631-4738-876b-8810f0db63a3
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1d3e37d-9631-4738-876b-8810f0db63a3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D178
    xpPlanDate
    • 1955-06-13
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_58c913f2-1bd5-4447-8f37-7005fb654b8f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d556f814-80d7-4dcf-9471-71fdb74e210c][XPLAN_XP_PPO_4182b967-94ef-47f9-b94b-8c34253bc57b][XPLAN_XP_PPO_1a8857ac-5789-4c3a-847f-42238c8fb03c]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1d88d58-1294-4887-a8c0-3bc660971528

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1d88d58-1294-4887-a8c0-3bc660971528
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1d88d58-1294-4887-a8c0-3bc660971528
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf73
    xpPlanDate
    • 1979-07-12
    uuid
    • 2E551E55-81F6-43E8-99BA-E0CEDB9DBD89
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ace53f52-0086-4010-9bb1-5b7d6ca61f1d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2596c3fb-1318-46d6-81e2-b6c1f8007625][XPLAN_XP_PPO_b3ea6a87-bdd5-41a3-b9c1-e82d4813dd41][XPLAN_XP_PPO_6032d23d-8ccd-434f-aab2-bf1a17466806]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1d8b213-4cfe-4841-a854-1042762b608a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1d8b213-4cfe-4841-a854-1042762b608a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1d8b213-4cfe-4841-a854-1042762b608a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek61
    xpPlanDate
    • 1992-06-09
    gliederung1
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_071e6b63-e905-48dc-aaa3-38680cf9d4d7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f1eb0e27-9f91-42d7-91b9-0b69f3b4930e][XPLAN_XP_PPO_2b4f2cc2-9470-45ef-90df-f890160ce18d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „A" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.15 | Entlang der Cuxhavener Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1e1381c-ebfd-4adf-aefa-9221c7bdcec0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1e1381c-ebfd-4adf-aefa-9221c7bdcec0
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1e1381c-ebfd-4adf-aefa-9221c7bdcec0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel22
    xpPlanDate
    • 1976-10-05
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_399c575b-eb56-4169-b228-10ab5f14509e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2f8dbc38-1035-4fb5-94e1-449e5b48fbb2][XPLAN_XP_PPO_818c4690-0899-441d-be8d-a6a69933bc96][XPLAN_XP_PPO_84c19266-b805-4a6b-a2fc-4a69eb40acdd][XPLAN_XP_PPO_b48634f6-9325-43d5-a6e6-c00726a9671e][XPLAN_XP_PPO_7bdf33ff-2bb9-4152-8336-78bfba75c09b][XPLAN_XP_PPO_a1e1681d-e549-4a25-a8cd-2d3ffed11566]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
    • 0.4
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1e4a318-b4ab-49ab-8489-cba7e4899337

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1e4a318-b4ab-49ab-8489-cba7e4899337
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1e4a318-b4ab-49ab-8489-cba7e4899337
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSAltona-Altstadt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e13852ea-a370-4936-8cf4-a903470a6efc]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1800
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Industriegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1ea72fb-31c9-46a0-8c05-a0cfc4573438

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1ea72fb-31c9-46a0-8c05-a0cfc4573438
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1ea72fb-31c9-46a0-8c05-a0cfc4573438
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altengamme10
    xpPlanDate
    • 2005-11-24
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_03e0f94e-11db-4af2-ac0b-91eab0bfd17d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6adb694b-15da-4997-96d9-0db77a06de94][XPLAN_XP_PPO_2c697f54-ff97-4904-91ab-61e3899e10ec][XPLAN_XP_PPO_8aa96338-af0b-4521-9d36-5ba303bebc92][XPLAN_XP_PPO_d37a5fc2-e832-4deb-8ad0-0cdd6327eb13][XPLAN_XP_PPO_33d344a8-a7f8-4e6c-aaf2-e1f943f78c42][XPLAN_XP_PPO_39fc5eea-5ef3-4baa-9d5f-05ba0e96fa6b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Dächer von Wohngebäuden sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 35 Grad und 50 Grad auszuführen. Balkone, Deckaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) sowie Zwerchgiebel dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens ein Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze, nicht glänzende Dacheindeckungen, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.][§2 Nr.5 | Auf Grundstücksflächen, die überwiegend dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Auf jedem wohnbaulich oder gewerblich genutzten Grundstück ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 1
    GRZ
    • 0.25
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1ed5f82-4732-4b83-9f99-45ac878e23cc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1ed5f82-4732-4b83-9f99-45ac878e23cc
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e1ed5f82-4732-4b83-9f99-45ac878e23cc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity7
    xpPlanDate
    • 2019-06-18
    gliederung2
    • (A, D, E, F, G, K)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_12c6ad9c-61e2-4b52-bba0-6d1b301bb79c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2a49bcfd-c0c0-468c-bd79-cde15d67f351][XPLAN_XP_PPO_c4635cb4-1ee7-477b-ba5e-0af1a2b783fd]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2Nr.2 | In den Erdgeschossen sind Wohnungen unzulässig. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind Wohnungen in den Erdgeschossen ausnahmsweise zulässig.][§2Nr.5 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2Nr.6 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2Nr.8 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2Nr.9 | Die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses muss auf mindestens 5 m und höchsten 6 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v. H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 4,5 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassade einhalten. Das Erdgeschoss einschließlich einem eventuell eingezogenen Galeriegeschoss wird als ein Vollgeschoss gewertet.][§2Nr.10 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse und der Gebäudehöhen (einschließlich einem möglichen Galeriegeschoss im Erdgeschoss) sind weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise auch oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse und Gebäudehöhen zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2Nr.11 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile, zum Beispiel durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände, kann bis zu einer Tiefe von 1,8 m zugelassen werden. Überschreitungen der Baugrenzen dürfen keine wesentliche Verschattung der benachbarten Nutzungen und der Umgebung bewirken. Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche sind Überschreitungen der Baugrenze durch untergeordnete Bauteile nur ausnahmsweise zulässig. An den zur Norderelbe orientierten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile unzulässig. Auf der mit „(F)“ bezeichneten Fläche sind Überschreitungen der Baugrenzen an der Nord- und Ostfassade ab dem zweiten Obergeschoss bis zu einer Tiefe von 1 m allgemein zulässig. Eine Überbauung der Straßenverkehrsfläche ist oberhalb einer lichten Höhe von 4,3 m zulässig.][§2Nr.12 | Im Mischgebiet sind notwendige Stellplätze nur in Tiefgaragen oder Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 8 m über Normalhöhennull (NHN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 8 m über NHN begründet sind.][§2Nr.13 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugängigen Gehweg anzulegen und zu unterhalten, sowie die Befugnis der für die Unterhaltung der Kaianlagen sowie der Fußgänger- und Radfahrerbereiche zuständigen Stellen und die Befugnis der Nutzer der Marina im Grasbrookhafen, diese Flächen zu befahren. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten und dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht sind zulässig.][§2Nr.14 | Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sind Nebenanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung der Freiflächen nicht beeinträchtigt ist.][§2Nr.15 | Im Mischgebiet sind für Einfriedigungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig.][§2Nr.16 | Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch Anlagen erneuerbarer Energien zu versorgen, die 30 v. H. oder höhere Anteile des zu erwartenden Jahreswarmwasserbedarfs decken. Im begründeten Einzelfall können geringe Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden. Elektrische Wärmepumpen sind nur zulässig, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dezentrale Warmwasseranlagen sind nur dort zulässig, wo der tägliche Warmwasserbedarf bei 60 Grad Celsius weniger als 1 Liter je m² Nutzfläche beträgt. Diese Anforderung nach den Sätzen 1 und 2 kann ausnahmsweise auch durch den Abschluss eines langjährigen Vertrages über die Lieferung von Brauchwarmwasser mit dem von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewählten Wärmelieferanten erfüllt werden; für die Vertragsdauer gelten die Anforderungen der Sätze 1 bis 3 dann als erfüllt. Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen, sofern nicht Brennstoffzellen zur ausschließlichen Wärme- und Warmwasserversorgung eingesetzt werden. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach den Sätzen 1 bis 6 kann auf Antrag befreit werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2Nr.17 | An den Rändern der hochwassergefährdeten Bereiche sind zum Zwecke des Hochwasserschutzes soweit erforderlich zusätzliche besondere bauliche Maßnahmen vorzusehen.][§2Nr.18 | Werbeanlagen größer als 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig. Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und der privaten Freiflächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn zudem das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.][§2Nr.21 | Die zu den Straßenverkehrsflächen, den Gehrechten und den mit „(G)“ bezeichneten Flächen gerichteten Fassaden sind in hellen Materialien oder Glas auszuführen. Für Fassaden der Gebäude mit einer Gebäudehöhe oder Höhe baulicher Anlagen von 68 m über NHN als Höchstmaß sowie von 60 bis 63 m über NHN als Mindest- und Höchstmaß gilt das auf allen Seiten. Untergeordnete Fassadenanteile können in anderen Materialien ausgeführt werden.][§2Nr.24 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern.][§2Nr.25 | Auf den mit „(M)“ bezeichneten Flächen des Mischgebiets ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787)) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B 5), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GRZ
    • 1
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    • 1500
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Barnerstraße ist das sechste Vollgeschoß als Dachgeschoß mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad auszubilden.]
    flaechenschluss
    • Ja
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | Im Kerngebiet südlich Flachsland sind die Dachflächen der eingeschossigen Gebäudeteile als Flachdächer herzustellen und mit einer extensiven Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Uberdeckung zu versehen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.6
    rechtsstand
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    • Geplant
    rechtscharakter
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
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    • 2000
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    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
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    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise