BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b05fba-72f1-43cc-8bdb-69082d29e792

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b05fba-72f1-43cc-8bdb-69082d29e792
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b05fba-72f1-43cc-8bdb-69082d29e792
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld69
    xpPlanDate
    • 2016-12-08
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_147e6b56-8f57-4469-b99e-4d1193f32c31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_cc756ffd-1ed5-4474-89f0-c646f150830d][XPLAN_XP_PPO_12187f71-de3b-4c03-a789-b7087b0e5c3b][XPLAN_XP_PPO_aca830b8-284a-4fd6-a0ae-d314dd980329]
    refTextInhalt
    • [Verordnung § 2 Nr. 5 | In gewerblich geprägten Teilen des Mischgebiets sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Hand-lungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen des Mischgebiets werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausge-schlossen.][Verordnung § 2 Nr. 3 | Im Mischgebiet sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 4 | Im Mischgebiet sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 7 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GR
    • 400
    GRUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b12003-cb7c-4b05-90fc-da17910b1143

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b12003-cb7c-4b05-90fc-da17910b1143
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b12003-cb7c-4b05-90fc-da17910b1143
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt28
    xpPlanDate
    • 1967-03-28
    uuid
    • 3E4D4D94-AB6F-405A-9A01-C3A302A36BE4
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2e550e71-69b0-4dba-9dd2-e4075626f95b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Bestimmungen: Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    Zzwingend
    • 1
    vertikaleDifferenzierung
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_21dce4c3-8fe4-4809-b3d7-97f493af0942]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • SondergebietSonst
    sondernutzung
    • 16000
    sondernutzungWert
    • Ladengebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b3dd6a-6675-47af-a97d-8b4a420f0b12

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b3dd6a-6675-47af-a97d-8b4a420f0b12
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b3dd6a-6675-47af-a97d-8b4a420f0b12
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Duvenstedt15
    xpPlanDate
    • 1995-08-08
    gliederung1
    • (1)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c8f1aa35-ac71-4189-9bd4-3c3b622aab91]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ee647fdd-9702-41fe-b1a6-ec4eeb7aafc5][XPLAN_XP_PPO_3114435f-098c-4efd-a9c3-65cad9756f19][XPLAN_XP_PPO_ae26693f-df0b-41ec-a0c8-037617150991][XPLAN_XP_PPO_9894b6d5-22b5-4644-b6f6-ac990b568ff1][XPLAN_XP_PPO_78e2da39-d6e4-4a34-90b2-225d8c2abb11][XPLAN_XP_PPO_07a9270b-55c7-4b85-9cb8-550fa8f2b361]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind die Dächer von Gebäuden mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden; Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.4 | In den mit „(1)" bezeichneten reinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Sichtschutzwände und Erker bis zu 1,5 m, durch unbeheizte und vollverglaste Vorbauten bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In den mit „(1)" bezeichneten reinen Wohngebieten sind bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels fuhren, unzulässig. Der Bau von Kellergeschossen ist ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet können Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.15 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 35 v. H. der nicht überbauten Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen.][§2 Nr.20 | Gehwege und Stellplatzanlagen auf den privaten Grundstücksflächen im reinen Wohngebiet sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.22 | Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen der reinen Wohngebiete ist die Dränwirkung von Versorgungsleitungen und Schmutzwassersielen durch Querschotten aus Lehmpackungen zu verhindern.]
    flaechenschluss
    • Yes
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b41e7d-600f-4d99-9cd3-228b4edd989e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b41e7d-600f-4d99-9cd3-228b4edd989e
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b41e7d-600f-4d99-9cd3-228b4edd989e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel26
    xpPlanDate
    • 1998-06-23
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fcbc8715-cc7f-4d43-9f37-17ca990614d2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_84a248a5-ed4a-4e3f-87e2-dbb189c990d1][XPLAN_XP_PTO_2ec914ed-f013-4d93-bc11-81431036ff8b][XPLAN_XP_PTO_4cb361e9-4280-41e6-9ac6-c012e1daa4d3][XPLAN_XP_PTO_0d162fc2-f179-4d1a-ac7d-0dbcc92ec856][XPLAN_XP_PTO_06b80952-e14d-44e7-8772-ed30b6cba4bb]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Hummelsbüttler Hauptstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | In den Wohn- und Mischgebieten sind mindestens 30 vom Hundert (v.H.) der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
    • 0.6
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Allgemeines Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b86dd4-ddda-4dfc-8670-db895b17ea06

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b86dd4-ddda-4dfc-8670-db895b17ea06
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4b86dd4-ddda-4dfc-8670-db895b17ea06
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord7-Barmbek-Sued6
    xpPlanDate
    • 1996-06-20
    uuid
    • 8A458F28-3D5D-4EFE-9C46-F85531C3A6CB
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0d45771f-52ee-46c9-9d86-fa53fc7af48b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_e338e3a7-d906-467f-b336-a213d9c15211][XPLAN_XP_PPO_054b20dd-1cf6-4ac2-8da6-c6f4f7e254a3][XPLAN_XP_PPO_66387fcc-d195-4b4b-b232-823a05a430d3][XPLAN_XP_PPO_a2f803db-133e-40bd-8efc-b729ef523e27]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme des östlich der Hufnerstraße liegenden Flurstücks 5603 Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten entlang Flachsland, Hufnerstraße und Osterbekweg sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume,. in den Kerngebieten entlang Bramfelder Straße, Fuhlsbüttler Straße, Hufnerstraße und der U-Bahn die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß fiir diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4bc6562-be5a-451d-8222-7d0f5c41fbaa

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4bc6562-be5a-451d-8222-7d0f5c41fbaa
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4bc6562-be5a-451d-8222-7d0f5c41fbaa
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D84A
    xpPlanDate
    • 1961-04-04
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.]
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2975168b-f37c-4624-b58f-219d75bdcb80]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4bccecd-3d3b-4c3e-a1be-8ba38833e645

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4bccecd-3d3b-4c3e-a1be-8ba38833e645
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4bccecd-3d3b-4c3e-a1be-8ba38833e645
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt74
    xpPlanDate
    • 1971-06-07
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ea99998a-80a0-4501-a3d5-1da7a6720a9f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3f5faae0-986c-4913-9f2a-74c3a9ff80c6][XPLAN_XP_PPO_a5bf76c7-40b4-4d3a-b75a-dcc1e0489181][XPLAN_XP_PPO_f111ad76-93b0-4e01-bbb0-eb1c7dd5e855][XPLAN_XP_PPO_3772bedf-9325-4e22-ad3c-df9bca8d478b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Bundesstraße 75 einwirken, unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
    • 1.6
    GRZ
    • 0.8
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4c166fe-a135-4dca-8d44-3bff47734218

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4c166fe-a135-4dca-8d44-3bff47734218
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4c166fe-a135-4dca-8d44-3bff47734218
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt37
    xpPlanDate
    • 1981-07-21
    uuid
    • 7063325F-0336-43A3-8340-DEE837649FC7
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1a603eab-3e34-4568-9cb2-fe3ceb2dcf92]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6e50603a-63ef-4522-a868-581582cc8d42][XPLAN_XP_PPO_ad3738b2-9ffa-4b2a-91be-03a274e6349a]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4c4c5cc-6057-4d57-9845-6b832c23fac7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4c4c5cc-6057-4d57-9845-6b832c23fac7
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4c4c5cc-6057-4d57-9845-6b832c23fac7
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    gliederung1
    • 2
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1cee84a8-8b41-4071-b853-5c1261609fc8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_30b9cf42-f64e-48a1-a0d4-4a94dc08c855][XPLAN_XP_PTO_4af01794-260b-42cb-b8c4-8d5fe28ce6a5][XPLAN_XP_PTO_4d46472a-0914-40e3-baf9-9a9e6ec92c3e][XPLAN_XP_PTO_101c00bd-106a-4177-9729-1e061609753f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im urbanen Gebiet sind Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter gerichtet sind, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe, unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen und Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Urbanen Gebieten „MU 2“, „MU 3“, „MU 4“ und „MU 5“ sind in Gebäuden oberhalb des ersten Obergeschosses nur Wohnungen zulässig. In dem Urbanen Gebiet „MU 1b“ sind in den Erdgeschossen von Gebäuden nur Gewerbebetriebe und Räume für freiberuflich Tätige zulässig. In dem Urbanen Gebiet „MU1c“ sind in den Erdgeschossen von Gebäuden nur Gewerbebetriebe und Räume für freiberuflich Tätige auf einer Geschossfläche von mindestens 970 m² zulässig.][§2 Nr.3 | In den Urbanen Gebieten „MU 1a“, „MU 1b“ und „MU 3“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, für Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807) und für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,95 überschritten werden. In den Urbanen Gebieten „MU 1c“, „MU 2“, „MU 4“ und „MU 5“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Stellplätze und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, für Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO und für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.4 | In den Urbanen Gebieten sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, mit Ausnahme von Kellergeschossen, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume mitzurechnen.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dachaufbauten und technische Anlagen ist um bis zu 1 m zulässig, wenn diese einen Abstand von mindestens 1 m zur äußersten Dachkante einhalten und die Besonnung benachbarter Wohnungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Weitere Überschreitungen können bis zu einem Maß von 2 m über dieser Dachkante zugelassen werden, soweit die Dachaufbauten und technischen Anlagen einen Abstand von mindestens 2 m zur äußersten Dachkante einhalten und die Besonnung benachbarter Wohnungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Dachaufbauten und technischen Anlagen dürfen maximal 30 von Hundert (v.H.) der jeweiligen Dachfläche bedecken. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Solaranlagen.][§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile ist unzulässig. Abweichend davon sind ebenerdige Terrassen bis zu einer Tiefe von maximal 3 m und notwendige Fluchttreppen außerhalb der Baugrenzen zulässig. Die mit „(V)“ bezeichneten Baugrenzen können von Vordächern, Balkonen und Schallschutzvorbauten um maximal 1 m überschritten werden. In den Urbanen Gebieten „MU 3“, „MU 4“ und „MU 5“ ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, zulässig.][§2 Nr.7 | Stellplätze und Tiefgaragen sind nur auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Garagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig.][§2 Nr.10 | In den Urbanen Gebieten sind Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad auszuführen; dies gilt nicht für bauliche Anlagen, die dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142), zuletzt geändert am 26. Juni 2020 (HmbGVBl. 380, 384) unterliegen.][§2 Nr.11 | Die in der Nebenzeichnung rot gekennzeichneten Außenwände sind zu mindestens 85 von Hundert (v.H.) mit Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen rot oder braun zu verblenden. Die in der Nebenzeichnung blau gekennzeichneten Außenwände sind zu mindestens 85 v.H. mit Klinker oder Klinkerriemchen in den Farbtönen rot, braun oder anthrazit zu verblenden.][§2 Nr.13 | Einfriedigungen, die von öffentlich zugänglichen Flächen einsehbar sind, sind in Form von standortgerechten Laubhecken oder in Kombination mit Mauern auszuführen. Mauern dürfen eine Höhe von 0,5 m und die Gesamthöhe der Einfriedigung 1,2 m nicht überschreiten. Zäune sind nur zulässig in einem Abstand von mindestens 0,8 m zur Grundstücksgrenze, wenn sie von einer einfriedigenden Hecke gemäß Satz 1 abgepflanzt werden, die Höhe der Hecke nicht überschreiten und jedes Zaunfeld einen durchbrochenen Anteil von mindestens 80 v.H. aufweist.][§2 Nr.14 | Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung sowie auf der mit „(W)“ bezeichneten Fläche zulässig. Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen und in Form von geschlossenen Leuchtkästen und Grundplatten sind unzulässig. Pro Gewerbeeinheit bis zu einer Grundfläche von 500 m2 ist maximal eine Werbeanlage, bei Ecklagen oder einer Grundfläche ab 500 m2 sind maximal zwei Werbeanlagen zulässig. Die Größe der einzelnen Werbeanlagen darf 2 m2 nicht überschreiten. Im Urbanen Gebiet „MU 1b“ sind abweichend vier Werbeanlagen mit einer maximalen Größe von jeweils 5 m2 zulässig. Auf der mit „(W)“ bezeichneten Fläche ist für Leistungen im Plangebiet eine freistehende, um mindestens 5,50 m aufgeständerte Werbeanlage mit einer Breite von maximal 2,10 m und einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 9 m über Normalhöhennull zulässig.][§2 Nr.20 | Im urbanen Gebiet sind die Dachflächen mit einer Neigung bis zu 20 Grad mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Davon ausgenommen sind die Flächen für Dachterrassen, Wege, Belichtungen sowie technische Anlagen, die nicht aufgeständert sind.][§2 Nr.21 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und als Grün- oder Spielplatzflächen anzulegen.][§2 Nr.22 | Tiefgaragenrampen außerhalb von Gebäuden sind mindestens dreiseitig einzuhausen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.23 | Je angefangene 400 m2 Baugrundstück ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 800 m2 Baugrundstück ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Auf der Fläche für Stellplätze im Urbanen Gebiet „MU 1b“ sind zusätzlich mindestens 8 mittel- oder großkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.24 | Bei der Anpflanzung von Bäumen gemäß Nummer 23 sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang durch entsprechende Neuanpflanzungen zu ersetzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei mittel- sowie großkronigen Bäumen mindestens 20 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2, die zu begrünen ist und ein durchwurzelbarer Substrataufbau in einer Stärke von mindestens 100 cm anzulegen.][§2 Nr.25 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.27 | In den Urbanen Gebieten „MU 1b“, „MU 1c“, „MU 2“, „MU 3“, „MU 4“ und „MU 5“ ist jeweils ein Fledermauskasten mit Quartierseignung und ein Niststein für Halbhöhlenbrüter an artenschutzfachlich geeigneter Stelle zu installieren und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten. Im Urbanen Gebiet „MU 1a“ sind zehn Mauerseglerhöhlen und zehn Mauerseglerkästen an artenschutzfachlich geeigneter Stelle zu installieren und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten. In der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Quartiersgrün“ sind zwei Fledermauskästen mit Quartierseignung zu installieren und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten.][§2 Nr.28 | Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig. Die Lichtquellen sind zeitlich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuchtung notwendige Maß zu beschränken.]
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    • [§2 Nr.6 | In den Dorfgebieten darf die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | Im Dorfgebiet sind Dächer von Wohngebäuden und Zwerchhäusern als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen. Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens ein Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.]
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