https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f5193a75-a9a2-4941-9e0e-c1ec887d54c3
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f5193a75-a9a2-4941-9e0e-c1ec887d54c3
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_9bb0fc30-62f8-45c1-9d81-7763a135ad3e][XPLAN_XP_PPO_3fc97210-a167-4c93-899f-e1b48458e3f4][XPLAN_XP_PPO_78b38b95-1853-4e02-87eb-1544f7ea3d12]
refTextInhalt
- [§2 Nr.8 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten kann eine Überschreitung von Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Treppen und Loggien bis zu 1,50 m zugelassen werden. Soweit die vorgenannten Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hinein ragen, ist hier mindestens eine lichte Höhe von 4 m einzuhalten. Für Hauseingänge, Loggien und Dachterrassen kann bis zu 2 m hinter die Baulinie zurückgetreten werden. Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 4 m sind in den rückwärtigen Grundstücksbereichen außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert