BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa27036b-8548-4243-8600-bd1766623e3c

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa27036b-8548-4243-8600-bd1766623e3c
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst12
    xpPlanDate
    • 2013-06-07
    uuid
    • CB46055A-35A5-4DBF-84D5-780539F3CD8E
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a87468d4-9437-45c5-be2a-833c63858bc6]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_387eeb99-8308-4c9d-bc7d-0ee8451127fb][XPLAN_XP_PPO_28b41849-1c3d-4f3b-a24b-c72f57165966][XPLAN_XP_PPO_e7974be4-4e88-4d94-87a2-ff8f1671163d][XPLAN_XP_PPO_20eee6d9-f08b-4328-abef-53d7a03ff63d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den mit „(B)" und „(C)" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind mit Ausnahme an der Straße „Finkenau" Überschreitungen der Baulinien und Baugrenzen bis zu 2 m für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die zur Straße gerichteten Außenwände in rotem Ziegelmauerwerk sowie die in den Blockinnenbereich gerichteten Außenwände in weißem Putz auszuführen.][§2 Nr.10 | In den mit „(B)" und „(C)" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten, sowie im Kerngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(B)" und „(C)" bezeichneten Flächen der allgemeinen Wohngebiete darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis 0,8 überschritten werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    dachgestaltung
    • [Dachform: Flachdach]
    GRZ
    • 0.5
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2b4154-ca8f-4d0f-871f-049f5a0fa612

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2b4154-ca8f-4d0f-871f-049f5a0fa612
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2b4154-ca8f-4d0f-871f-049f5a0fa612
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne8
    xpPlanDate
    • 1970-02-10
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_181242d6-76db-4b9c-a76f-33005b24dbd4]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_eb36a090-ca86-46b6-bcc9-e79c1ac32b8f][XPLAN_XP_PPO_546e225e-ad97-4176-af97-1e657a9ccbc5][XPLAN_XP_PPO_eab49b4d-8d25-4992-b7c2-098df75651b1]
    flaechenschluss
    • Yes
    Zzwingend
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2d57b7-a34c-4752-968f-9238baf1ab50

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2d57b7-a34c-4752-968f-9238baf1ab50
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2d57b7-a34c-4752-968f-9238baf1ab50
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_7e2cc558-37f1-4a6f-ac76-c4c7801f8585][XPLAN_XP_PPO_4b3b6bed-ca12-4428-bef3-a4d80fa85fb1]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig. Gartenbaubetriebe sind ausgeschlossen. Tankstellen sind, bis auf den mit „(2)“ bezeichneten Flächen, unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Mischgebieten sind Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.16 | In allen Wohn- und Mischgebieten, für die kein Erhaltungsbereich festgesetzt ist, sind Dachflächen bis zu einer Neigung von 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2ebd2a-e122-431f-9ef8-28878178edf0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2ebd2a-e122-431f-9ef8-28878178edf0
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2ebd2a-e122-431f-9ef8-28878178edf0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg10
    xpPlanDate
    • 1965-02-15
    uuid
    • 997AAF52-A41B-4940-85B7-6A6A8A300279
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Kleinsiedlungsgebiet und Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich.]
    flaechenschluss
    • Yes
    vertikaleDifferenzierung
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_58649daf-162f-48e8-b309-6432ff7dc80b]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2fdc1c-424b-4688-9bf2-151802ca7faf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2fdc1c-424b-4688-9bf2-151802ca7faf
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa2fdc1c-424b-4688-9bf2-151802ca7faf
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D365
    xpPlanDate
    • 1959-02-26
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b4b8fd57-d1d2-408f-b33c-3ecaef01160a]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa31aec6-f924-450c-945d-9f5ff419ec59

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa31aec6-f924-450c-945d-9f5ff419ec59
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa31aec6-f924-450c-945d-9f5ff419ec59
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge12
    xpPlanDate
    • 1967-03-21
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Yes
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5e1a9ce2-0cff-42e0-a073-064cb7c0f0f7]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa366928-2947-40f2-9230-43e6955f3f82

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa366928-2947-40f2-9230-43e6955f3f82
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa366928-2947-40f2-9230-43e6955f3f82
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack20
    xpPlanDate
    • 2015-02-27
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a889b6fa-6e98-4391-887e-073a320ac4cb]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d374a0a8-6cba-4615-984f-81c174c4d350][XPLAN_XP_PPO_86240464-685a-4c67-8f51-fbb93e2fdd04][XPLAN_XP_PPO_b91158e5-f74f-4ee9-8b18-31d87b2a6a98][XPLAN_XP_PPO_31b756b2-1b9c-4e86-be36-6b0671c81487][XPLAN_XP_PPO_54cd5b9e-11bb-4430-8fd5-a54ac0e46b6d]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa37c229-057f-4b36-bb85-0c9e3f72fbfc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa37c229-057f-4b36-bb85-0c9e3f72fbfc
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa37c229-057f-4b36-bb85-0c9e3f72fbfc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek44
    xpPlanDate
    • 1990-02-27
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Im Dorfgebiet sind Betriebe zur Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Einrichtungen zur Massentierhaltung sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig.][§2 Nr.10 | Im Dorfgebiet und in den „Erhaltungsbereichen" gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: 1. Die Dachneigung darf nicht weniger als 47 Grad betragen. Für die Ausführung der Dachdeckung dürfen nur Reet oder rote S-Pfannen verwendet werden. 2. Für die Außenwände von Gebäuden dürfen nur hellrote bis rotbraune Ziegelsteine verwendet werden. 3. Die Fenster sind kleinteilig zu gliedern.]
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_76f9f5fb-0fcb-4eca-8683-5d78c8bfe593]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1400
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Dorfgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa384800-df7d-4627-bd5a-382f6b7d2a07

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa384800-df7d-4627-bd5a-382f6b7d2a07
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa384800-df7d-4627-bd5a-382f6b7d2a07
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHeimfeld
    xpPlanDate
    • 1958-02-25
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cc0a28f-a6fc-439f-8965-f9acdc82ea36]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1000
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kleinsiedlungsgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa399786-df25-46fb-bd77-3169e2f49ed4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa399786-df25-46fb-bd77-3169e2f49ed4
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa399786-df25-46fb-bd77-3169e2f49ed4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf104-Curslack19
    xpPlanDate
    • 2014-07-01
    gliederung1
    • 1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5657aa7d-dbd1-435a-8f27-f4fc0c687aab]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_904cfdea-e33d-4203-8b8d-81baeff2df16][XPLAN_XP_PPO_587dd973-92e6-45ca-b748-1870e916d057][XPLAN_XP_PPO_58a8debb-2bfa-45b5-b070-aaedeb5bd5c0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig mit Ausnahme von Verkaufsflächen, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit den Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 150m² Verkaufsfläche je Betrieb umfassen. Ausnahmsweise ist im Gewerbegebiet auch der Handel mit Kraftfahrzeugen und Booten zulässig, wenn er im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Wartungs-, Inspektions- und Reparaturdienstleistungen steht. Im mit „GE 3“ bezeichneten Gewerbegebiet bleiben die genehmigten Einzelhandelsnutzungen Bürobedarf und Angelbedarf auch weiterhin zulässig. Sie dürfen ihre Verkaufsfläche jeweils um bis zu 10 v. H. der genehmigten Verkaufsfläche erweitern. Eine Sortimentsänderung ist ausgeschlossen. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Darüber hinaus sind in dem mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebiet und dem mit „GE2“ bezeichneten Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten zulässig. Zentrenrelevante Randsortimente sind nur bis zu 10 v. H. der jeweiligen Gesamtverkaufsfläche zulässig, jedoch dürfen zentrenrelevante Sortimente nicht mehr als insgesamt 800 m² Verkaufsfläche umfassen. Maßgeblich ist die Bergedorfer Sortimentsliste gemäß „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bergedorf“ (Auslegestelle: Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung).][§2 Nr.2 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig; Bordelle und bordellartige Betriebe sind unzulässig. In den Gewerbegebieten sind die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten, welche an die Straßen Am Schleusengraben und Planstraße (Beim Querdeich) angrenzen sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission das Wohnen erheblich stören, wie zum Beispiel Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine erhebliche Störung vermieden wird.][§2 Nr.4 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Betriebe unzulässig, in deren Betriebsbereichen gefährliche Stoffe nach § 1 in Verbindung mit Anhang I der Störfall-Verordnung in der Fassung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1599), zuletzt geändert am 14. August 2013 (BGBl. I S. 3230), vorhanden sind, die den Abstandsklassen I, II, III und IV nach dem Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit: „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“ zugeordnet werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn ein geringerer Achtungsabstand nachgewiesen werden kann, zum Beispiel aufgrund besonderer technischer oder organisatorischer Maßnahmen zur Verhinderung von Störfallen oder zur Begrenzung derer Auswirkungen.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe zulässig, die in den Baugebieten ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die Höhen der auf den jeweiligen Grundstücken vorhandenen Gebäude nicht überragen. Werbeanlagen, die nicht am Gebäude angebracht sind und Werbeanlagen, die sich nicht an der Stätte der Leistung befinden, sind in einer Entfernung von bis zu 100 m vom Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn A 25 unzulässig.][§2 Nr.13 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Sondergebiet sind nur Nutzungen zulässig, deren Lärmemissionen die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10722 Berlin, Auslegestelle: Technische Universität Hamburg-Harburg Universitätsbibliothek, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek Technik Wirtschaft Information) vom Dezember 2006 nicht überschreiten. Teilfläche (Planzeichnung) LEK, tags LEK, nachts GE 1/SO . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 45 GE 2/GE 3/GI . . . . . . . . . . . . . 60 47 Emissionskontingente für den Tag- und Nachtzeitraum in dB(A), Emissionshöhe 1 m Für die von dem mit „O1 “ gekennzeichneten Bezugspunkt ausgehenden Richtungssektoren erhöhen sich mit Ausnahme des Sondergebiets und des mit „GE 1“ bezeichneten Gewerbegebiets die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente: Zusatzkontingent Abgrenzung des Sektors tags nachts 21 Grad/72 Grad . . . . . . . . .2 5 72 Grad/107 Grad . . . . . . . 5 10 107 Grad/246 Grad . . . . . . 5 18 246 Grad/8 Grad . . . . . . . . 2 5 Zusatzkontingente für den Richtungssektor in dB(A) Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung erfolgt nach DIN 45691: Dezember 2006, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) im Richtungssektor LEK,i durch LEK,i + LEK,zus zu ersetzen ist.][§2 Nr.20 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Gebäude, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kinderspielflächen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alternativ ist eine Eingrünung mit dicht wachsenden Sträuchern und großkronigen Bäumen in Außenwandnähe zulässig.][§2 Nr.22 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.28 | In den Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten sind Außenleuchten nur in Form von monochromatisch abstrahlenden Leuchten und mit einem geschlossenen Glaskörper zulässig. Die Leuchtanlagen in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten sind so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in Grün- und Wasserflächen einwirken.]
    flaechenschluss
    • Yes
    BMZ
    • 9
    GRZ
    • 0.8
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet