BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ac59340-df0b-443d-af6b-f10dd26db686

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ac59340-df0b-443d-af6b-f10dd26db686
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ac59340-df0b-443d-af6b-f10dd26db686
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen34
    xpPlanDate
    • 1971-04-05
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8aec03cb-0853-457b-b5ca-a374eafe59aa][XPLAN_XP_PPO_1a50b210-a64b-40c9-82f4-6f920318394f][XPLAN_XP_PPO_ac49909a-09bc-454a-bff9-628ad49283e2]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_38e679a5-cac9-4a3b-aeb0-d3b94cd2948f]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ac80f39-477e-413b-8dbf-27ee2cf6a8a0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ac80f39-477e-413b-8dbf-27ee2cf6a8a0
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ac80f39-477e-413b-8dbf-27ee2cf6a8a0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSIserbrook-Suelldorf
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9cbae4bb-8a8a-4b88-b476-3b05c2a982af]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1000
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kleinsiedlungsgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad501f2-4cbd-4cc8-b614-5c6892fbc781

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad501f2-4cbd-4cc8-b614-5c6892fbc781
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad501f2-4cbd-4cc8-b614-5c6892fbc781
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld6
    xpPlanDate
    • 1967-11-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c7212274-7ccc-4c8b-847e-fcd26ba660f7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1951f28e-efdc-4326-9908-f631a8efa0b8][XPLAN_XP_PPO_39830721-8405-4a6b-847e-8809232d9695][XPLAN_XP_PPO_223eb5ac-4bf3-41d6-a369-35e2ed2b439f][XPLAN_XP_PPO_1688249f-7d54-4a3b-ba0e-b30c9a9e3d35][XPLAN_XP_PPO_876d15dd-6f65-4648-91f9-eeee17cc6f6b]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.4
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad56659-edb7-4667-9dd8-a26fe690b413

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad56659-edb7-4667-9dd8-a26fe690b413
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad56659-edb7-4667-9dd8-a26fe690b413
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf3
    xpPlanDate
    • 1964-03-18
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2a21e307-967f-47e5-b30e-033b62ed3dec]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_4d3d2dc5-1689-49fb-96f3-ea9992d72bd6][XPLAN_XP_PTO_9755fd1e-ab57-4ef2-91aa-0067c775d9e8][XPLAN_XP_PTO_20abc3fc-226d-4d8e-ac44-0a95fba06a9d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Ladengebäuden 5,0 m, fünfgeschossigen Wohngebäuden 16,0 m. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Sonderbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Sonstiges Sondergebiet
    sondernutzung
    • [Allgemein: Ladengebiet]
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad5c8fe-e27e-4afb-91c1-116b8a346f69

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad5c8fe-e27e-4afb-91c1-116b8a346f69
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad5c8fe-e27e-4afb-91c1-116b8a346f69
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg42
    xpPlanDate
    • 1985-07-17
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_370628aa-87d4-433f-bf96-6a708c7973fa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b3b42603-31dc-42a6-843f-5b1cb539c4bb][XPLAN_XP_PPO_c67f4ce4-00e4-4c05-b46f-c5043028b83b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad76ec1-99e4-4de6-b269-20dcd7b0a7e6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad76ec1-99e4-4de6-b269-20dcd7b0a7e6
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad76ec1-99e4-4de6-b269-20dcd7b0a7e6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSStPauli
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6029b754-a080-41f4-ad80-3ebf56358251]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Gemischte Baufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {}17000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Geschäftsgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad874ea-fac0-4a14-997f-cfa45d7b8c4d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad874ea-fac0-4a14-997f-cfa45d7b8c4d
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad874ea-fac0-4a14-997f-cfa45d7b8c4d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_84cbd730-d25d-4387-9fbf-6221b885c938]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Gartenbaubetriebe werden ausgeschlossen. Ausnahmen für Tankstellen werden ausgeschlossen, dies gilt nicht für die mit „(1)“ bezeichneten Flächen.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Fläche eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.16 | In allen Wohn- und Mischgebieten, für die kein Erhaltungsbereich festgesetzt ist, sind Dachflächen bis zu einer Neigung von 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad8e4f6-d714-4af4-8cad-540de8d55a52

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad8e4f6-d714-4af4-8cad-540de8d55a52
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1ad8e4f6-d714-4af4-8cad-540de8d55a52
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek66
    xpPlanDate
    • 2017-11-15
    gliederung2
    • (F)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5558aeac-2bf2-400f-86e2-1118fa17badf]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_fc590c8a-c34d-4c21-935c-5f0b20da80ff][XPLAN_XP_PPO_d1d015e4-2095-49d6-a1fa-a5b43fda2f65][XPLAN_XP_PPO_d0ca5177-5275-4482-88d0-9e6244de052b][XPLAN_XP_PPO_c326f37b-226c-46f5-907b-d51019fb9d6c][XPLAN_XP_PPO_1838c9d9-8ef6-48f9-b858-b7b9adf8b900][XPLAN_XP_PPO_0b74c5fd-e873-4a1f-85d2-61260c49664b][XPLAN_XP_PPO_198701a3-5d9f-40e8-aad2-02904aa008df]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme der mit „(B)“ bezeichneten Wohngebiete, sind Läden nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebietes kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,4 überschritten werden.][§2 Nr.12 | Innerhalb der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Flächen ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Dächer von Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen sind mit Flach- oder flachgeneigten Dächern mit einer Dachneigung bis maximal 20 Grad und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.19 | In den mit „(E)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplatzanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ebenerdig oder unterhalb der Geländeoberfläche zulässig.][§2 Nr.20 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens sind die Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | In den allgemeinen Wohngebieten ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern, sofern es nicht gesammelt oder genutzt wird; eine Ableitung ist unzulässig. In den mit „(F)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sowie der mit „(F)“ bezeichneten Gemeinbedarfsfläche kann das anfallende Niederschlagswasser, soweit es nicht versickert, gesammelt oder genutzt wird, oberirdisch und oberflächennah in das offene Oberflächenentwässerungssystem eingeleitet werden.][§2 Nr.22 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens ist die Oberkante des Erdgeschossfußbodens mindestens 0,2 m bis maximal 0,5 m über der Höhe des zugehörigen Straßenabschnittes herzustellen.][§3 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten mit der zwingenden Festsetzung der Geschossigkeit „II+Staffelgeschoss“ ist das Staffelgeschoss bündig zur straßenseitigen Fassade auszuführen. Als Dachformen sind hier lediglich Flachoder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 20 Grad sowie Pultdächer zulässig.][§3 Nr.4 | Einfriedigungen sind zu den öffentlichen Grünflächen sowie zu den Verkehrsflächen ausschließlich als Laubgehölzhecken (gemäß Pflanzliste) bis zu einer Höhe von 1,50 m herzustellen. Grundstücksseitig können Zäune zugelassen werden, wenn diese in ihrer Höhe die Hecken nicht überragen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GRZ
    • 0.4
    Zzwingend
    • 2
    Z_Staffel
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 3000
    bebauungsArtWert
    • Hausgruppen
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1adac2ad-49fb-4ab8-a414-e8b2277ea50a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1adac2ad-49fb-4ab8-a414-e8b2277ea50a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1adac2ad-49fb-4ab8-a414-e8b2277ea50a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf93
    xpPlanDate
    • 2024-03-11
    gliederung1
    • 2
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f86dab00-c27c-4e78-8dab-f12468bafc8c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_85220e75-f393-4150-92a5-ec9e5950007d][XPLAN_XP_PPO_222f529c-2a71-4094-9a37-e4f956d2fe33][XPLAN_XP_PPO_12b69993-4730-48af-9229-d91041118718][XPLAN_XP_PPO_cd1681cc-c0b9-4405-ae98-2cc51e31496a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6 S. 1, 3), ausgeschlossen.][§2 Nr. 2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Aufbauten (zum Beispiel für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten) mindestens 2m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2 Nr. 4 | Abweichend von der Festsetzung der offenen Bauweise darf im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken 2006 und 9153 der Gemarkung Niendorf an die Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung und auf dem Flurstück 9141 der Gemarkung Niendorf an die Grünfläche angebaut werden.][§2 Nr. 5 | Im mit „WA 2“ bezeichneten Gebiet sind bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die Oberkante dieser Anlagen, einschließlich ihrer Überdeckung, darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.][§2 Nr. 7 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, straßenseitige Terrassen und durch Sichtschutzwände um höchstens 1,50m und durch straßenabgewandte Terrassen um höchstens 3m zulässig, sofern ein Mindestabstand zur Straßenverkehrsfläche beziehungsweise zur rückwärtigen Grundstücksgrenze von 2,50m gewahrt bleibt. Der seitliche Abstand der Balkone und Terrassen zur Grundstücksgrenze darf auf ein Mindestmaß von 1,50m reduziert werden.][§2 Nr. 8 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Standplätze für Abfall- und Sammelbehälter sowie Unterflursysteme vom öffentlichen Straßenraum abzuschirmen und mit Gehölzen in einer Mindestbreite von 0,6m einzugrünen.][§2 Nr. 11 | Im mit „WA 2“ bezeichneten Gebiet sind die Dachflächen als Flachdächer oder als flach geneigte Dächer bis höchstens 20 Grad Dachneigung zu errichten und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Ausgenommen sind genehmigungsfreie Nebengebäude sowie Flächen für Dachterrassen, für Belichtung oder für die Aufnahme technischer Anlagen bis maximal 30 v. H. bezogen auf die Gebäudegrundfläche.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind mindestens 70 v.H. der Vorgartenflächen der jeweiligen Grundstücke zu begrünen. Für Tiefgaragenzufahrten ist eine Verringerung dieses Anteils ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12m² je Baum mindestens 1m betragen.][§2 Nr.14 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasenfugenpflaster) herzustellen.][§2 Nr.16 | Im allgemeinen Wohngebiet ist je angefangene 500m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 1000m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1m Höhe über dem Erdboden, betragen. Für anzupflanzende Bäume sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich der anzupflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind unzulässig.][§2 Nr.17 | Leuchten, die nicht der Innenbeleuchtung dienen, sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur kleiner 3000 Kelvin und Wellenlängen zwischen 540 und 700 Nanometern zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig. Die Lichtquellen sind zeitlich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuchtung absolut notwendige Maß zu beschränken.][§2 Nr.19 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig.]
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