BP_BaugebietsTeilFlaeche



Filter
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bc01ac-e7b1-41a1-b131-838beba706b2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bc01ac-e7b1-41a1-b131-838beba706b2
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bc01ac-e7b1-41a1-b131-838beba706b2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf44
    xpPlanDate
    • 2005-09-12
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f4bdfdba-cc63-422d-af50-3fb1003c495d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_7f880ee7-051c-4792-b36f-2b331f2f5bc6][XPLAN_XP_PPO_a9568ff1-acb1-4f67-a49d-aa6ec98c34ac]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind nur Wohngebäude sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.][§2 Nr.4 | Abstellhäuser sind mit einer Grundfläche von maximal 5 m² zulässig. 4. Die bauliche Höhe der Abstellhäuser darf maximal 2,5 m betragen. Auf den Eingangsseiten der Gebäude auf den Baufeldern (1), (2), (3), (4), (7), (9), (11), (12), (15), (16) sowie auf den Wohnhof- bzw. Wohnwegseiten der Gebäude auf den Baufeldern (5), (6), (8), (13), (14) sind Abstellhäuser unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    nutzungText
    • Vorhabengebiet
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 9999
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonstigeBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 9999
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • SonstigesGebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02be8b4d-bd45-4768-b66a-035ec0e9d8f5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02be8b4d-bd45-4768-b66a-035ec0e9d8f5
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02be8b4d-bd45-4768-b66a-035ec0e9d8f5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D236
    xpPlanDate
    • 1958-07-09
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.2 | Auf die im Durchführungsplan ausgewiesenen Gebäude mit mehr als 4 Vollgeschossen finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 2.12 | Die zulässigen Traufhöhen betragen für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g) höchstens 24,0 m.]
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
    • 8
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9fd2d78c-f632-43eb-a737-c0dfbc82ed07]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf30d9-2638-4a6b-af4e-708f5dc45cf5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf30d9-2638-4a6b-af4e-708f5dc45cf5
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf30d9-2638-4a6b-af4e-708f5dc45cf5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten14
    xpPlanDate
    • 1995-06-07
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_e3731a28-6cc4-40df-8918-01731422e8ef][XPLAN_XP_PPO_252b37d5-ef36-4191-a253-c33269b1f169][XPLAN_XP_PPO_6a607eab-1d9a-426b-ab3b-030e188fc3ad]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_02ac78c6-f7b5-4434-b60e-666fd044912a]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf55c4-b313-4288-801e-4422cf435c6c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf55c4-b313-4288-801e-4422cf435c6c
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf55c4-b313-4288-801e-4422cf435c6c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt33
    xpPlanDate
    • 1982-04-20
    ebene
    • 0
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_db7229fe-a241-425c-a4f2-f2c466e2d381][XPLAN_XP_PPO_5b2f5e1c-2210-4860-8f6d-211662eaf567]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen und der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker in den Obergeschossen bis zu 1,3 m zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_174138ad-4942-44d1-808c-95e6c39df48c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf5e55-cc88-45da-a7f5-e0268b1223b8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf5e55-cc88-45da-a7f5-e0268b1223b8
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf5e55-cc88-45da-a7f5-e0268b1223b8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt20
    xpPlanDate
    • 2015-03-31
    gliederung1
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bf3fdb36-709c-46f4-9e91-18e5f1bf6c02]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_7ddf05ce-5145-4bd4-b224-307ec0d5da77][XPLAN_XP_PPO_fa259d1f-2a0c-46ed-8835-587163be911c][XPLAN_XP_PPO_5d95229a-523f-4763-b29c-0c7a8c96a531][XPLAN_XP_PPO_26faa550-5439-447e-81ea-14d77ee160f0][XPLAN_XP_PPO_56ab590d-c443-49b2-a96f-348fb6ff50d7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete wird für Gebäude mit einem Vollgeschoss für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 3,75 m festgesetzt.][§2 Nr.5 | Für Gebäude in den reinen Wohngebieten mit zwei Vollgeschossen wird für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 6,5 m festgesetzt.][§2 Nr.6 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die maximale Höhe des Erdgeschossrohfußbodens die nach Nummer 7 festgesetzten Bezugspunkte nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die Dachneigung nicht weniger als 20 Grad betragen und wird für Gebäude mit zwei Vollgeschossen auf maximal 40 Grad begrenzt.][§2 Nr.18 | Im allgemeinen Wohngebiet und in den reinen Wohngebieten, in denen nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, ist für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen oder zu erhalten.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf73a1-0f25-4cf9-85f7-07e2306116a8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf73a1-0f25-4cf9-85f7-07e2306116a8
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02bf73a1-0f25-4cf9-85f7-07e2306116a8
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf23-Iserbrook27
    xpPlanDate
    • 2025-04-10
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_47d41e20-a93c-4da8-8785-d4c7ed786b45]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_b6346ed9-020c-4924-90bc-aaf131139328][XPLAN_XP_PTO_4e4fc49f-d9a9-4bc0-ae12-86d67a9cd586][XPLAN_XP_PTO_b4c9e516-1cd2-4c0c-84ca-a0078794cf60][XPLAN_XP_PTO_8ad9bcd6-b928-4f51-8f01-019dc96edca6]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 1 | In den urbanen Gebieten sind im Erdgeschoss bis zu einer Tiefe von 13 m, gemessen ab der südlichen Baulinie, Wohnnutzungen unzulässig. Satz 1 gilt nicht für das Flurstück 3379 der Gemarkung Sülldorf.][§ 2 Nr. 2 | In den urbanen Gebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Spielhallen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist) und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 6 | Die Erdgeschossfußbodenhöhe ist definiert als die Höhe des Rohfußbodens. Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens der an der Sülldorfer Landstraße gelegenen Gebäude darf die Straßenoberkante der Sülldorfer Landstraße nicht unterschreiten und nicht um mehr als 0,5 m überschreiten. Als Bezugspunkt gilt der höchste Punkt der Fahrbahnmitte entlang der das Baugrundstück erschließenden Fahrbahn der Sülldorfer Landstraße.][§ 2 Nr. 13 | In den Baugebieten sind Balkone an den der Bahntrasse und der Sülldorfer Landstraße zugewandten Gebäudefassaden unzulässig.][§ 2 Nr. 14 | Die Außenwände aller Gebäude sind in Klinker-, nicht lasierten Ziegel-, Back- oder Natursteinen auszuführen, sofern die Außenwände vom öffentlichen Straßenraum und der Bahntrasse aus sichtbar sind. Für Nichtwohngebäude können Ausnahmen zugelassen werden.][§ 2 Nr. 15 | Durch Architekturelemente ist eine vertikale und horizontale Gliederung der Fassaden vorzunehmen. In der vertikalen Gliederung der Fassaden sind die Hausbreiten und die vorhandenen Grundstücksgrenzen ablesbar zu gestalten.][§ 2 Nr. 16 | In den urbanen Gebieten und im eingeschränkten Gewerbegebiet sind auf den überbaubaren Flächen Werbeanlagen nur für Betriebe zulässig, die in dem Gebiet ansässig sind. Oberhalb des ersten Vollgeschosses sind Werbeanlagen unzulässig. Dabei dürfen Werbeanlagen eine Höhe von 6 m nicht überschreiten. Als Bezugspunkt gilt der höchste Punkt der Fahrbahnmitte entlang der das Baugrundstück erschließenden Fahrbahn der Sülldorfer Landstraße.][§ 2 Nr. 17 | In den urbanen Gebieten darf eine Wohnnutzung erst dann aufgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass für das betreffende Gebäude eine ausreichend lange vom Verkehrslärm abgewandte Gebäudeseite vorliegt, an der die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für urbane Gebiete von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts eingehalten werden.][§ 2 Nr. 18 | In Bereichen des urbanen Gebietes, in denen an Gebäudeseiten Verkehrslärmpegel von 60 dB(A) nachts erreicht oder überschritten werden, sind die Schlafräume durch Anordnung der Baukörper und/oder durch geeignete Grundrissgestaltung den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen von Satz 1 können zugelassen werden, wenn mindestens die Hälfte der Schlafräume einer Wohnung den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet wird. In Schlafräumen, die zur verkehrslärmzugewandten Gebäudeseite orientiert sind, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Bei den verglasten Vorbauten muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu diesen Gebäudeseiten orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§ 2 Nr. 19 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§ 2 Nr. 20 | In Bereichen des Plangebietes, in denen die Grenzwerte am Tag der Verkehrslärmschutzverordnung für urbane Gebiete von 64 dB(A) bzw. Gewerbegebiete von 69 dB(A) überschritten werden, sind gewerbliche Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung der verkehrslärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§ 2 Nr. 21 | In den urbanen Gebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch bauliche und technische Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.17 B5), nicht überschreitet. Die DIN 4150-2, Ausgabe 1999-06, ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt; Bezugsquelle für DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§ 2 Nr. 24 | Das von den privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließende nicht nachteilig veränderte Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt und genutzt wird, über die belebte Bodenzone zu versickern. Ein Notablauf an das Mischwassersiel ist zulässig. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine zeitverzögerte Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in ein Siel zugelassen werden. Die unter § 2 Nummer 35 dieser Verordnung festgeschriebenen zu 60 von Hundert zu begrünenden Dachflächen sind im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 als Retentionsdächer auszuführen.][§ 2 Nr. 25 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Einzelbäume und auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten, sodass der Charakter und Umfang der jeweiligen Pflanzung erhalten bleibt. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 26 | Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich der zu erhaltenden Bäume unzulässig.][§ 2 Nr. 27 | In den Baugebieten sind die nicht überbauten Grundstücksflächen und die nicht überbauten Flächen über Tiefgaragen und anderen unterirdischen Gebäudeteilen zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Geh- und Fahrwege, Terrassen, Fahrradabstellanlagen, Standplätze für Abfallbehälter und Kinderspielflächen. Die nicht überbauten Flächen über Tiefgaragen sind mit einem mindestens 0,8 m starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§ 2 Nr. 29 | In den Baugebieten sind in den Flächen zwischen der Straßenlinie oder Straßengrenze und der vorderen Fluchtlinie der Gebäude (Vorgärten) je 50 m² ein Baum und drei Sträucher zu pflanzen und zu erhalten; die übrigen nicht überbauten Flächen sind je 300 m² mit mindestens einem großkronigen und einem kleinkronigen Baum sowie je 100 m² mit mindestens zwei Sträuchern zu bepflanzen, diese sind zu erhalten.][§ 2 Nr. 30 | In den Baugebieten sind für die an öffentliche Wege angrenzenden Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Zuwegungen sind zulässig.][§ 2 Nr. 32 | Für die festgesetzten Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§ 2 Nr. 33 | Der Stammumfang der zu pflanzenden Bäume muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 16 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Wurzelbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 16 m² und ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau anzulegen.][§ 2 Nr. 34 | In den Baugebieten sind mindestens 20 von Hundert der Flächen der Außenfassaden von Gebäuden mit standortgerechten Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 1 m zu begrünende Fassadenlänge sind mindestens zwei Pflanzen zu verwenden und die Pflanzen dauerhaft zu erhalten. Je Pflanze ist eine offene Pflanzfläche von mindestens 0,4 m² mit einem mindestens 0,8 m starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen.][§ 2 Nr. 35 | In den Baugebieten sind mindestens 60 von Hundert der flachen und bis zu 20 Grad geneigten Bruttodachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft mit standortgerechten Stauden und Gräsern arten- und strukturreich zu begrünen.][§ 2 Nr. 36 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§ 2 Nr. 37 | In den Baugebieten sind für Außenleuchten ausschließlich Leuchtmittel mit einer korrelierten Farbtemperatur kleiner als 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten und sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen. Lichtquellen sind nach oben sowie seitlich abzuschirmen.][§ 2 Nr. 38 | Gläserne Balkonbrüstungen und, sofern der verglaste Anteil einer Fassade eines Gebäudes mehr als 75 von Hundert beträgt oder die Glasscheiben größer als 6 m² sind, auch Fenster und Fassadenteile aus Glas, sind in den Baugebieten durch wirksame Maßnahmen so auszubilden, dass sie für Vögel wahrnehmbar sind. Satz 1 gilt nicht für Schaufenster im Erdgeschoss.][§ 2 Nr. 39 | In den Baugebieten ist je 500 m² der Grundstücksfläche mindestens ein Nistkasten für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter und je 1.000 m² mindestens ein Fledermauskasten an fachlich geeigneter Stelle an den Gebäuden anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
    • 2
    GRZ
    • 0.8
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Urbanes Gebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c14182-8d6a-48b3-9972-6be825be24a9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c14182-8d6a-48b3-9972-6be825be24a9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c14182-8d6a-48b3-9972-6be825be24a9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf2
    xpPlanDate
    • 1967-09-05
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9034c73c-8feb-4f54-9077-cfee1e137459][XPLAN_XP_PPO_1c965b87-8178-4eb0-a298-fe65cff2e21e][XPLAN_XP_PPO_33031cf9-9225-4e69-9c32-e14acd1c2f8c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise mit ein- und zweigeschossiger Bebauung sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
    • 0.6
    Zzwingend
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_157ed024-a7d2-4f93-9976-d19d453f6de2]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    abweichendeBauweise
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/4.1/0}1000
    abweichendeBauweiseWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/4.1/0}1000
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c228ee-1cdc-4a04-a7a2-bbc9654aa7b8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c228ee-1cdc-4a04-a7a2-bbc9654aa7b8
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c228ee-1cdc-4a04-a7a2-bbc9654aa7b8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel14-Hummelsbuettel20
    xpPlanDate
    • 1973-12-10
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
    • 0.5
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6bd242fd-3970-45b8-b1f0-dd2bc8247708]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c3bcee-383f-4d34-a66d-440b57c5cccc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c3bcee-383f-4d34-a66d-440b57c5cccc
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c3bcee-383f-4d34-a66d-440b57c5cccc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSEppendorf
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d3d96081-17d4-4ec1-9005-8c127a4efbf6]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c58d9b-fa94-4c75-88fc-5be56b37eb5b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c58d9b-fa94-4c75-88fc-5be56b37eb5b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02c58d9b-fa94-4c75-88fc-5be56b37eb5b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek65
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe Min: 8|Höhe Max: 11]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4d0c68b3-cefe-41d0-a14c-f049ac978d20]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_fe43674d-6686-4372-b6d9-9f8b10897f22][XPLAN_XP_PPO_b366a4d6-e5aa-4037-885a-57a2f70a6de0][XPLAN_XP_PPO_641d1135-61aa-4d65-a11a-984d4dbd5f2a][XPLAN_XP_PPO_26ab4f28-f157-4739-a657-ee4f8d5fbe3e][XPLAN_XP_PPO_52fd20c0-8a94-49ef-8908-361e925732da][XPLAN_XP_PPO_592700db-3a49-4224-ad2d-c8a94730d30c][XPLAN_XP_PPO_5e6373a8-fc95-4b46-b7ff-ff79210b8bcf][XPLAN_XP_PPO_ae226d7b-adec-4aa9-9539-517ecfea64ce][XPLAN_XP_PPO_0d718e10-0c8c-439b-97d9-ebf2eb4aac22]
    flaechenschluss
    • Yes
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.4
    Zzwingend
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 3000
    bebauungsArtWert
    • Hausgruppen