https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_20023ffa-6d6f-4eff-9fb9-70f6c2b54bc6
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_20023ffa-6d6f-4eff-9fb9-70f6c2b54bc6
hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 10]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_3657cfd0-0bca-45bd-9a54-583b6e15dbde]
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten entlang des Wellingsbüttler Weges sind die Wohn- und Schlafräume und in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(D)" bezeichneten Fläche im allgemeinen Wohngebiet ist oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnnutzung zulässig.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten und den Kerngebieten nördlich Wellingsbüttler Weg sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Hierfür kann eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen bis zu 3 m im Rahmen der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 zugelassen werden. Ebenerdige Stellplätze können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die nicht überbaubaren Flächen von Tiefgaragen dieser Gebiete sind mit einem indestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.13 | In den Wohngebieten ist für je 500 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum sowie auf Grundstücken mit einer Fläche von unter 500 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert