BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_222f6cda-d495-4a54-87d1-c3d310bab281

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_222f6cda-d495-4a54-87d1-c3d310bab281
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_222f6cda-d495-4a54-87d1-c3d310bab281
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt10
    xpPlanDate
    • 1981-07-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f00c7108-aade-4a9d-86f3-a653892b878a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1c471627-22a9-468c-9f51-fc9ba3c21e34][XPLAN_XP_PPO_ef579efd-7d50-47ef-a3ba-97030f2b9001][XPLAN_XP_PPO_ce80a39a-337e-42e5-bf8a-ace08e39cafe][XPLAN_XP_PPO_d70c2fd0-1e52-4cee-982b-5e588842aab0][XPLAN_XP_PPO_56fcfdf2-8f42-4a3e-bc90-75f50047622e][XPLAN_XP_PPO_a0bcb0e2-16f9-4cf0-9e37-7cb090af9b2d]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
    • 0.8
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2231a818-964c-4997-ae11-5d5d33a3b4a9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2231a818-964c-4997-ae11-5d5d33a3b4a9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2231a818-964c-4997-ae11-5d5d33a3b4a9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity10
    xpPlanDate
    • 2021-02-09
    gliederung1
    • 1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a4d3cdb6-a8a6-470e-8f54-499cb246258a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2312953c-d642-4861-8aa0-8c5db686fada][XPLAN_XP_PPO_bea47b96-f28d-4e1e-a95b-c4a5e1252fd1]
    refTextInhalt
    • [ | Die nicht überbauten Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete sind mit einem Anteil von mindestens 50 v. H. zu begrünen. Je 300 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 150 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][ | Die zu den Straßenverkehrsflächen, den Wasserflächen, den Grünflächen oder den mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Gebäudefassaden der Kerngebiete „MK 1“ bis „MK 7“, „MK 9“ und „MK 11“, sowie der allgemeinen Wohngebiete „WA 1“ bis „WA 3“ sind als Ziegelfassaden in den Farben Rot, Rotbraun oder Rotbunt auszuführen. Die Gebäudefassaden im „MK 8“ und „WA 4“ können in unterschiedlichen Materialien ausschließlich in den Farben Weiß, Beige, Gelb, Grau und Blaubunt ausgeführt werden. Für Teile der Fassaden können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn der Gesamteindruck einer nach den Sätzen 1 und 2 ausgeführten Fassade erhalten bleibt.][ | Für die allgemeinen Wohngebiete gilt: Im allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ ist innerhalb der überbaubaren Fläche im Innenhof nur ein eingeschossiger Pavillon im Zusammenhang mit einer Kindertagesstätten-Nutzung zulässig. Die maximale Gebäudehöhe darf ausnahmsweise durch Aufbauten, die zur Belichtung des Pavillons dienen, bis zu 1,3 m überschritten werden. Die außerhalb der Aufbauten liegenden Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][ | In den Baugebieten und auf der Fläche für den besonderen Nutzungszweck sind oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse (einschließlich einem möglichen Galeriegeschoss im Erdgeschoss) beziehungsweise der festgesetzten Gebäudehöhen weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise auch über den festgesetzten Vollgeschossen beziehungsweise den festgesetzten Gebäudehöhen zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][ | In den Kerngebieten und auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der allgemeinen Wohngebiete sind Wohnungen in den Erdgeschossen unzulässig. Auf den übrigen Flächen der allgemeinen Wohngebiete sind Wohnungen in den Erdgeschossen ausnahmsweise zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.65
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_22358f37-26be-4efb-ba3e-30b547340396

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_22358f37-26be-4efb-ba3e-30b547340396
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_22358f37-26be-4efb-ba3e-30b547340396
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D420
    xpPlanDate
    • 1960-02-19
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_66e3834d-aed0-4386-aa5c-a21f7c3ecbeb]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_223771d4-0ffb-454b-b2f8-6f2f28162382

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_223771d4-0ffb-454b-b2f8-6f2f28162382
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_223771d4-0ffb-454b-b2f8-6f2f28162382
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Veddel1
    xpPlanDate
    • 1978-05-03
    uuid
    • 84D143B4-2505-4610-B4C1-0164F681A49D
    flaechenschluss
    • Ja
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_70b8d38f-b933-4a92-8f4d-fc35872e83d4]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 3750
    GFUOM
    • m2
    GR
    • 1120
    GRUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_223bc280-79fa-43d1-91ec-855a74965b64

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_223bc280-79fa-43d1-91ec-855a74965b64
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_223bc280-79fa-43d1-91ec-855a74965b64
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf77
    xpPlanDate
    • 1989-10-10
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 15]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.6
    GRZ
    • 0.8
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e395fb2a-f2d6-4b4e-84cb-0577cac8ffd0]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_22487a16-2dd1-4a7d-b404-163fa96d6ef1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_22487a16-2dd1-4a7d-b404-163fa96d6ef1
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_22487a16-2dd1-4a7d-b404-163fa96d6ef1
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf30
    xpPlanDate
    • 2023-10-19
    gliederung2
    • (a)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1df1041f-875c-4705-af99-a8c7c90f4c78]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_9140d681-090f-447b-9479-c10c0db618ef][XPLAN_XP_PTO_4be2ad41-8d2b-46a5-ac20-1cd07137a5f2][XPLAN_XP_PTO_37d5bf38-f7f1-4123-97d4-2b223e66f278][XPLAN_XP_PTO_9f7ada85-d24d-46aa-82a5-c886251afd52][XPLAN_XP_PTO_8a49e9de-aed7-4eed-8344-f63be215b35d][XPLAN_XP_PTO_71ae60fa-7c9d-497a-a935-9a2025a8d5ab]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | (1) Der Bebauungsplan Ohlsdorf 30 für den Geltungsbereich zwischen dem Erna-Stahl-Ring und dem Friedhof Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1856 (Erna-Stahl-Ring), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten) der Gemarkung Ohlsdorf – Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große Horst), über das Flurstück 65, Südgrenze des Flurstücks 65 der Gemarkung Klein Borstel – Südgrenzen der Flurstücke 1860 und 3747, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1855, über die Flurstücke 1855 und 1852, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1852, über das Flurstück 1856 der Gemarkung Ohlsdorf.][§1 Nr.2 | (2) Das maßgebliche Stück des Bebauungsplans und die ihm beigegebene Begründung werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt.][§1 Nr.3 | (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: 1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie gegen Kostenerstattung erworben werden. 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 3. Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a des Baugesetzbuchs beachtlich sind.][§2 Nr.1 | In den mit „(a)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind oberhalb der ausgewiesenen Geschossanzahl weitere Geschosse, zum Beispiel Staffelgeschosse, die bis zu zwei Drittel der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses aufweisen, unzulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m zulässig; sie dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers überschreiten.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Überschreitungen der südlichen Baugrenzen für Terrassen und Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und einer Breite bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind für die dreigeschossig ausgewiesenen Baukörper Überschreitungen der Baugrenzen zu den Blockinnenhofbereichen für Terrassen und Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und einer Breite bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet ist an der mit „(e)“ bezeichneten Fassade des dreigeschossig ausgewiesenen Baukörpers eine Überschreitung der Baugrenze für Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und einer Breite bis zu 2 m zulässig, wenn der Erschließungsweg nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den mit „(f)“ bezeichneten Fassaden Überschreitungen der Baugrenze für Terrassen und Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und einer Breite bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet ist an der mit „(g)“ bezeichneten Fassade eine Überschreitung der Baugrenze für eine gemeinschaftlich genutzte Terrasse bis zu einer Tiefe von 4 m und für einen Balkon bis zu einer Tiefe von 1,8 m zulässig.][§2 Nr.8 | Das Oberflächenwasser der mit „(c)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiete ist in das Gewässer im Erna-Stahl- Ring zu leiten.][§2 Nr.9 | Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist auf den gemeinschaftlichen Flächen bis zur Einleitung in die Regenrückhalteeinrichtung beziehungsweise bis zur Einleitung in den Graben am Erna-Stahl-Ring oberirdisch abzuleiten. Die Mulden müssen in der Nutzungsphase regelmäßig gewartet werden und jederzeit in vollem Umfang nutzbar sein.][§2 Nr.10 | In den mit „(b)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur zwei voneinander getrennte Tiefgaragen und zwei Tiefgaragenzufahrten zulässig: eine Tiefgaragenzufahrt im Nordwesten des Plangebiets am Erna-Stahl-Ring und eine Tiefgaragenzufahrt im Südosten des Plangebiets an der Großen Horst.][§2 Nr.12 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.13 | Im mit „(d)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I. S. 3787) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden.][§2 Nr.14 | Tiefgaragen sind unter Erdgleiche herzustellen. Ihre Oberkante muss mindestens 50 cm unter Gelände liegen. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Gehölzpflanzungen vorgesehen sind, muss die Bodenüberdeckung im Bereich der Gehölze mindestens 80 cm durchwurzelbaren Substrataufbau betragen. Im Bereich von Baumpflanzungen vüber Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² der durchwurzelbare Substrataufbau mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | Der vorhandene Baumbestand am Erna-Stahl-Ring ist zu erhalten und in die Vorgartengestaltung der privaten Gärten zu integrieren. Können diese Bäume dort aus zwingenden Gründen nicht erhalten werden, sind sie auf den privaten Grundstücken am Erna-Stahl-Ring mit derselben Art unter Berücksichtigung des Zuwachses zu ersetzen.][§2 Nr.17 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dafür sind standortgerechte einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.18 | Um erhebliche Störungen nach § 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG oder eine indirekte Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG von Brutvögeln und Fledermäusen zu vermeiden, ist das unmittelbare Umfeld der alten Eiche und des südlich an das Plangebiet angrenzenden Großbaumbestands soweit möglich von intensiven baulichen Nutzungen und Baustellentätigkeiten freizuhalten.][§2 Nr.19 | Im allgemeinen Wohngebiet sind für die Beleuchtung der privaten und öffentlichen Außenflächen nur Beleuchtungsanlagen wie zum Beispiel Niederdrucklampen oder LED-Lampen zulässig, die ein für Insekten und Fledermäuse wirkungsarmes Spektrum entsprechend des Standes der Technik aufweisen. Die Lichtquellen sind zu den umgebenden Grünflächen und zum Baumbestand hin abzuschirmen.][§2 Nr.20 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die ausgewiesenen Flachdächer als Flachdach oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 15 Grad auszubilden, wobei mindestens 80 vom Hundert mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen ist.][§2 Nr.21 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachform: Flachdach]
    GFZ
    • 0.6
    GRZ
    • 0.35
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Allgemeines Wohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_224e219d-8645-4d92-8801-4b9e4c900e97

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_224e219d-8645-4d92-8801-4b9e4c900e97
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_224e219d-8645-4d92-8801-4b9e4c900e97
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hohenfelde5
    xpPlanDate
    • 1967-08-08
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c7294e28-2c43-4f0c-a2fa-5cbe14adf7cc]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_88a41e8e-d192-42e9-b508-26303aad8587][XPLAN_XP_PPO_310081cb-f328-45f9-b367-3887f084259e][XPLAN_XP_PPO_b353a674-2ac3-4d16-8fc4-a5c8005452f7]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_225287ee-3fcd-4a85-94ba-f11070d309c6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_225287ee-3fcd-4a85-94ba-f11070d309c6
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_225287ee-3fcd-4a85-94ba-f11070d309c6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D30
    xpPlanDate
    • 1960-12-02
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
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    rechtsstand
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