BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27d8c08b-2268-4ad1-a641-d9027d7c9af8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27d8c08b-2268-4ad1-a641-d9027d7c9af8
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27d8c08b-2268-4ad1-a641-d9027d7c9af8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHamm-Marsch
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1d45aec7-acb1-44fe-aa5e-f84d460d938f]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1800
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Industriegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27daf707-6074-4155-bc3e-a73d59131f9e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27daf707-6074-4155-bc3e-a73d59131f9e
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27daf707-6074-4155-bc3e-a73d59131f9e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf24
    xpPlanDate
    • 1968-07-30
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce81abf2-2210-43da-963a-820b7e977f41]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_33565fc5-7211-4508-8b7c-dc75e84f90c4][XPLAN_XP_PPO_baec1596-1d1b-4497-ae67-b03111a9ee4f][XPLAN_XP_PPO_ef97116f-11b7-4335-83d9-92b387e813a7]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27e5b760-9ac0-4814-ab00-a277f4b0e0fb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27e5b760-9ac0-4814-ab00-a277f4b0e0fb
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27e5b760-9ac0-4814-ab00-a277f4b0e0fb
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese43
    xpPlanDate
    • 2016-06-21
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f54d6ef0-5677-4a0c-ab18-cb2f0ff6e5e7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c71d5506-8f6f-4a92-9cd9-0c307bc496b6]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu 20 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Erweiterung der zulässigen Grundfläche eines Gebäudes über die festgesetzten Baugrenzen hinaus bis zu 10 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine Grundfläche von 150 m² nicht überschritten wird und 3.1 durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden und 3.2 keine nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäume beeinträchtigt werden. Das gilt nicht für Terrassen im Sinne von Nummer 2 und für die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen.][§2 Nr.4 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berechnungsgrundlage ist der festgesetzte Baukörper und die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschoss.][§2 Nr.5 | Auf den als Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen und Nebenanlagen gekennzeichneten Flächen ist die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten sind für Hauptgebäude nur Satteloder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Flach geneigte Dächer und Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele nach § 172 BauGB nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Bei der Ausbildung der Dächer darf die Höhe des Drempels, das heißt der Abstand zwischen der Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut, 0,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.9 | Bei Putzbauten sind für die Fassadengestaltung helle Farbtöne zu verwenden. Bei einer Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.10 | Aufgeständerte Gebäude und aufgeständerte Terrassen sowie Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, dass das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§2 Nr.11 | Stützmauern sind an ihren sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen.][§2 Nr.12 | Die Errichtung von Flutschutzmauern ist nur zulässig, wenn der Flutschutz nicht am Gebäude umgesetzt werden kann. Sie sind an den sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen. Sofern Flutschutzmauern eine Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, überschreiten, ist die Flutschutzanlage in der Höhe gestaffelt anzulegen. Die entsprechenden Stufen müssen eine Mindesttiefe von 1,5 m aufweisen, die Flächen sind mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen.][§2 Nr.13 | Für an öffentliche Wege angrenzende Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune aus vorwiegend senkrechten Stäben bis zu einer Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, zulässig.][§2 Nr.14 | Öffentliche und private Fußwege und Treppen sind an ihren sichtbaren Seiten mit kleinformatigen Feldsteinen, Natursteinpflaster oder Gelbklinkern herzustellen.][§2 Nr.17 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27e8fd7d-597b-4577-88c7-dbcd72fd8750

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27e8fd7d-597b-4577-88c7-dbcd72fd8750
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27e8fd7d-597b-4577-88c7-dbcd72fd8750
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt24
    xpPlanDate
    • 2010-04-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_190d5b79-2842-481b-8771-1971c5ce2689]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_29b844a8-2910-4e86-83ac-46913cf44057][XPLAN_XP_PPO_8449c91b-c6ab-4be2-aabc-5cab06cbeec7][XPLAN_XP_PPO_cae9ee07-d3fc-4253-8d97-a68cdec6252d][XPLAN_XP_PPO_2f8a5ad9-f644-42f0-8aeb-959581d6a6be][XPLAN_XP_PPO_a5f3a45c-5fbe-4910-8f74-5a0f8ec7459c][XPLAN_XP_PPO_8853d684-7dd8-4fe2-a3a6-81df825f84c1]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den Wohngebieten an den Straßen Bergstedter Kirchenstraße ab Hausnummer 36 in Richtung Ost, Wohldorfer Damm in der ersten Baureihe und dem Lottbeker Weg ab Hausnummer 158 in Richtung Süd sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.25
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    Fmin
    • 700
    FminUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27efe47c-5e15-4890-8344-77c1a860d6a6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27efe47c-5e15-4890-8344-77c1a860d6a6
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27efe47c-5e15-4890-8344-77c1a860d6a6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen16
    xpPlanDate
    • 1970-06-01
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3bc66d67-daf3-4d7b-8bbd-de42bf9a2048]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27f3fedd-4801-4da9-b23d-b32834fe4d49

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27f3fedd-4801-4da9-b23d-b32834fe4d49
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27f3fedd-4801-4da9-b23d-b32834fe4d49
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSEilbek
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b3c61660-a6ce-4036-b577-a3f9d2c3a7d5]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 13000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 13000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27f4797a-db1e-41c3-b1bf-5174889b4f40

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27f4797a-db1e-41c3-b1bf-5174889b4f40
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27f4797a-db1e-41c3-b1bf-5174889b4f40
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D83
    xpPlanDate
    • 1953-06-16
    text
    • Die Festsetzung „Geschäftsgebiet“ wird nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 21302-n), in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) durch die Verordnung über den Bebauungsplan Hammerbrook 13, vom 18. Februar 2020, geändert.
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Hammerbrook13 §2 Nr.1 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden in den zeichnerischen Darstellungen der Durchführungspläne D 83/51 vom 16. Juni 1953 (HmbGVBl. S. 110) und D 83/3 vom 28. Februar 1961 (HmbGVBl. S. 44), die a) Festsetzung „Geschäftsgebiet“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 21302-n), b) „Fläche für besondere Zwecke“ zwischen Sachsenstraße und Wendenstraße und c) „Grünflächen“ südlich der Wendenstraße in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][Hammerbrook13 §2 Nr.2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete zwischen Südkanal und Süderstraße, beiderseits des Heidenkampswegs sowie südlich Nordkanalstraße werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][Hammerbrook13 §2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Nutzungen unzulässig.][Hammerbrook13 §2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe mit folgendem zentrenrelevanten Kernsortiment unzulässig: Medizinische und orthopädische Geräte, zoologischer Bedarf, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekommunikationsartikel, Computer einschließlich Zubehör und Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte, Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, Einrichtungszubehör, Glas, Porzellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen) und Fahrräder inklusive Zubehör. Die vorgenannten Sortimente sind als Randsortiment auf maximal 10 vom Hundert der jeweiligen Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebs zulässig.][Hammerbrook13 §2 Nr.6.1 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.1 für Wohnungen: Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hammerbrook13 §2 Nr.6.2.1 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.2 für sonstige Nutzungen: 6.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hammerbrook13 §2 Nr.6.2.2 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.2 für sonstige Nutzungen: 6.2.2 Entlang der Straßen Heidenkampsweg und Nordkanalstraße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1222, 1231), aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 5
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9d3f36dd-91b0-4607-a948-dc6a4e174a78]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    Fmin
    • 3000
    FminUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27f9e83c-4446-4f40-ab64-a3543db7add8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27f9e83c-4446-4f40-ab64-a3543db7add8
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27f9e83c-4446-4f40-ab64-a3543db7add8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf43
    xpPlanDate
    • 2005-09-05
    gliederung1
    • (B)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" und „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. In den Reihenhausgebieten betragen die entsprechenden Abstände 3 m beziehungsweise 18 m. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten entlang der U-Bahntrassen Volksdorf-Buchenkamp und Volksdorf-Ohlstedt sind in einer Tiefe von 50 m, gemessen von der Plangebietsgrenze sowie entlang der Straße Ahrensburger Weg, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9b47fa07-c56a-4211-83c8-63fe59efee67]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27fd7b7f-ec41-44e4-ab61-368e9304ebfd

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27fd7b7f-ec41-44e4-ab61-368e9304ebfd
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    • BP_Plan
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    • Winterhude7
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    • 1986-05-22
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_d628bec3-28c4-4f6e-bb87-cb2b61a90169]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ca8f7bac-249d-4748-a94a-402dd157f144][XPLAN_XP_PPO_073b1e58-8f27-4ad9-8fd1-df2a5b2707dc][XPLAN_XP_PPO_8c918fd0-1cae-4774-b8b9-d57f14ffcddd][XPLAN_XP_PPO_aa827cf1-a652-48c9-a0fd-a34b608b762c]
    refTextInhalt
    • [§4 Nr.1 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Es sind nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zulässig.][§4 Nr.3 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Auf den außerhalb der Schraffur liegenden nicht überbietbaren Flächen können Stellplätze und Garagen zugelassen werden, wenn folgende Grünflächenanteile der einzelnen Grundstücke gesichert sind, wobei die Flurstücke 1292 und 1285 als ein Grundstück gewertet werden: — auf den mit a gekennzeichneten Flächen mindestens 30%; — auf den mit b gekennzeichneten Flächen mindestens 25%; — auf den mit c gekennzeichneten Flächen mindestens 20 %.][§4 Nr.4 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Tiefgaragen sind auf allen nicht überbaubaren Flächen zulässig, wenn die Oberkante der Tiefgaragen mindestens 0,6 m unter Gelände liegt. Die auf den Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit kleineren Bäumen und Sträuchern landschaftsgärtnerisch zu gestalten.][§4 Nr.5 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Die Flächen von überdachten Stellplätzen und Garagen werden bei der Ermittlung der zulässigen Geschoßfläche nicht berücksichtigt. Dies gilt auch, soweit Stellplätze und Garagen in Vollgeschossen angeordnet sind.][§4 Nr.6 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Sonnenschutzbauteile bis zu 2,0 m sowie durch Eingangsüberdachungen und Treppenräume für notwendige Treppen bis zu 7,0 m kann zugelassen werden.][§4 Nr.8 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Die Höhe von Einfriedigungen und Hecken darf 80 cm nicht überschreiten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.5
    GRZ
    • 0.6
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27ff352a-861b-4687-aa81-42497048b6ea

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27ff352a-861b-4687-aa81-42497048b6ea
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_27ff352a-861b-4687-aa81-42497048b6ea
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt105
    xpPlanDate
    • 2020-05-19
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bbcf1d93-d0e5-44f1-ba41-3cfffa19fe64]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_16fe71ae-6eb6-4e10-a67d-96d5bb01ae93][XPLAN_XP_PPO_16ee6757-6fe9-4497-92f5-c6f2ceadc91b][XPLAN_XP_PPO_4fc6d340-c26b-404f-a236-acc95044f86c][XPLAN_XP_PPO_990d7a2a-d29a-47da-83e3-da86ee8d69ad][XPLAN_XP_PPO_3f011ee6-987a-4e98-be58-edabe678bef0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Terrassen um bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen, der überbaubaren Grundstücksflächen sowie der seitlichen Abstandsflächen zulässig. Geringfügige Abweichungen können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Für jedes Baugrundstück ist nur eine Grundstückszufahrt je Wohngebäude zulässig. Die maximale Breite beträgt 3 m.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen, sofern sie nicht überdacht und nach Nummer 10 begrünt werden.][§2 Nr.5 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Nebenanlagen, Bodenversiegelungen, Geländeaufhöhungen oder -abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Bauliche Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels führen können, sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Das auf den befestigten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken vollständig zu versickern, sofern es nicht gesammelt oder genutzt wird.][§2 Nr.8 | In Bereichen, die über offene Rinnen entwässert werden, ist das anfallende Niederschlagswasser dem festgesetzten Regenrückhaltebecken oberirdisch zuzuleiten.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen, mit Ausnahme von Sonnenkollektoren oder Anlagen für Photovoltaik, dienen. Mindestens 50 vom Hundert der Dachflächen, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sind zu begrünen. Dachflächen von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung bis 35 Grad zulässig. Als Dachdeckung sind, mit Ausnahme der Dächer mit einer Neigung bis 15 Grad, rote, braune oder schwarze Ziegel oder eine nicht glänzende Metalldeckung zu verwenden.][§2 Nr.12 | Dacheindeckungen mit hochglänzenden und glasierten Oberflächen sind unzulässig, ausgenommen hiervon sind Sonnenkollektoren und Anlagen für Photovoltaik.][§2 Nr.13 | Doppelhäuser, Reihenhäuser und Hausgruppen sind als gestalterische Einheit bezüglich Material und Farbe auszubilden. Die Farbe der Dacheindeckung bei Doppelhäusern, Reihenhäusern und Hausgruppen muss einheitlich sein.][§2 Nr.14 | Grundstückseinfriedigungen sind nur in Form von durchbrochenen Zäunen oder in Form von Hecken zulässig. Zu den Straßen müssen Einfriedungen in Form von Hecken aus heimischen Arten erstellt werden. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche mit Erhaltungs- und Anpflanzgeboten sowie notwendige Zufahrten und Zuwegungen zu den Grundstücken. Zulässig ist auch eine Kombination von Hecken und durchbrochenen Zäunen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.35
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 2000
    bebauungsArtWert
    • Doppelhaeuser