BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_29554531-a39a-4cf8-ad60-28fb9d91584d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_29554531-a39a-4cf8-ad60-28fb9d91584d
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_29554531-a39a-4cf8-ad60-28fb9d91584d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek66
    xpPlanDate
    • 2017-11-15
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5558aeac-2bf2-400f-86e2-1118fa17badf]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_fa21e91b-4cd7-4df6-8e49-dec731f361af][XPLAN_XP_PPO_56b9781c-2969-4c7b-9ef5-810ef1844cba][XPLAN_XP_PPO_4ff382ba-dabd-479c-bb66-bd038c7a8211][XPLAN_XP_PPO_6d340a69-7863-43b1-9810-eb91a6c817df]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme der mit „(B)“ bezeichneten Wohngebiete, sind Läden nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebietes kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,4 überschritten werden.][§2 Nr.12 | Innerhalb der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Flächen ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Dächer von Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen sind mit Flach- oder flachgeneigten Dächern mit einer Dachneigung bis maximal 20 Grad und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.19 | In den mit „(E)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplatzanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ebenerdig oder unterhalb der Geländeoberfläche zulässig.][§2 Nr.20 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens sind die Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | In den allgemeinen Wohngebieten ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern, sofern es nicht gesammelt oder genutzt wird; eine Ableitung ist unzulässig. In den mit „(F)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sowie der mit „(F)“ bezeichneten Gemeinbedarfsfläche kann das anfallende Niederschlagswasser, soweit es nicht versickert, gesammelt oder genutzt wird, oberirdisch und oberflächennah in das offene Oberflächenentwässerungssystem eingeleitet werden.][§2 Nr.22 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens ist die Oberkante des Erdgeschossfußbodens mindestens 0,2 m bis maximal 0,5 m über der Höhe des zugehörigen Straßenabschnittes herzustellen.][§3 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten mit der zwingenden Festsetzung der Geschossigkeit „II+Staffelgeschoss“ ist das Staffelgeschoss bündig zur straßenseitigen Fassade auszuführen. Als Dachformen sind hier lediglich Flachoder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 20 Grad sowie Pultdächer zulässig.][§3 Nr.4 | Einfriedigungen sind zu den öffentlichen Grünflächen sowie zu den Verkehrsflächen ausschließlich als Laubgehölzhecken (gemäß Pflanzliste) bis zu einer Höhe von 1,50 m herzustellen. Grundstücksseitig können Zäune zugelassen werden, wenn diese in ihrer Höhe die Hecken nicht überragen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2957ab2a-d20a-48bb-8ef6-12b7c0ebeb98

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2957ab2a-d20a-48bb-8ef6-12b7c0ebeb98
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2957ab2a-d20a-48bb-8ef6-12b7c0ebeb98
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld22
    xpPlanDate
    • 1966-12-09
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_79cdf63c-1987-42df-b2c6-01f9628f1b1f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1a9e268e-61e1-47d6-ab34-378fe837e7f3]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295880fb-9c18-4dd6-8572-0ce3315bf04c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295880fb-9c18-4dd6-8572-0ce3315bf04c
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295880fb-9c18-4dd6-8572-0ce3315bf04c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (D), (8)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(8)" und „(9)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 3
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_29589699-06a1-4928-b482-b3f294a83db8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_29589699-06a1-4928-b482-b3f294a83db8
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_29589699-06a1-4928-b482-b3f294a83db8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued42
    xpPlanDate
    • 2019-05-31
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5e7c4d43-9e48-4c45-9dbb-a2428869251f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_0054b7b0-3a26-44ea-aa15-6e0991bebc92][XPLAN_XP_PPO_35bfc1e7-90b1-4d5b-afb9-43d999554289][XPLAN_XP_PPO_9712115a-2e02-46b6-8c16-20c0f65cf389][XPLAN_XP_PPO_e28a0f55-f7ff-40b1-a1ca-a52a3e54aadb]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen dürfen im Gewerbegebiet für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bis 0,9 und in den allgemeinen Wohngebieten für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauNVO bis 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des Betriebs beträgt; jedoch nicht mehr als insgesamt 100 m² Geschossfläche umfasst. Tankstellenshops bis zu einer Geschossfläche von 150 m² sind zulässig.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten bleiben auf den mit „(a)“ bezeichneten Flächen die genehmigten und bestehenden Einzelhandelsbetriebe, der SB-Markt auf Flurstück 5792 und der Getränkemarkt auf Flurstück 1503 (Dehnhaide 73) sowie die dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätze auf den Flurstücken 5738, 5740, 5399 und 5763 (Teilfläche) der Gemarkung Barmbek weiterhin zulässig. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden, soweit die vorhandenen Verkaufsflächen nicht erweitert werden.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind Speditionen, Lagerhäuser und Lagerplätze, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten in den Gewerbegebieten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann.][§2 Nr.10 | In den Gewerbegebieten sind mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.13 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Die Dächer von Gebäuden mit bis zu 15 Grad geneigten Dachflächen sowie die Flachdächer überdachter Stellplätze sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.15 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.7
    GRZ
    • 0.7
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295c94e5-5e61-409f-a760-6e6e39f6a27e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295c94e5-5e61-409f-a760-6e6e39f6a27e
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295c94e5-5e61-409f-a760-6e6e39f6a27e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn11
    xpPlanDate
    • 1965-08-10
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0c619887-b3fc-47cc-929b-74f4bf278a87]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295e5eb4-50fb-42cd-b94f-3be70baf1361

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295e5eb4-50fb-42cd-b94f-3be70baf1361
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295e5eb4-50fb-42cd-b94f-3be70baf1361
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge90
    xpPlanDate
    • 2010-09-06
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1.1 | Im Allgemeinen Wohngebiet gilt für die mit „(A)" bezeichnete Fläche: Innerhalb der festgesetzten Baugrenzen ist eine Gebäudehöhe von maximal 6,4 m zulässig. Die festgesetzte Gebäudehöhe darf durch ein Staffelgeschoss überschritten werden, das an seiner Südseite eine Gebäudehöhe von 9,1 m nicht überschreitet und dessen Dach von Norden nach Süden um maximal 2 bis 4 Grad ansteigt. Die Traufhöhe im Norden darf 8,6 m nicht überschreiten. Eine Attika ist nur an den Süd-, Ost- und Westseiten bis zu einer Gebäudehöhe von 9,1 m zulässig. Maßgeblich für die zulässigen Höhen sind die jeweils südwestlich der überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzten Geländeoberflächen über Normalnull (NN).][§2 Nr.1.2 | Im Allgemeinen Wohngebiet gilt für die mit „(A)" bezeichnete Fläche: Die festgesetzten Staffelgeschosse müssen Abstände von den Baugrenzen des darunterliegenden Geschosses einhalten. Sie sind an der Ost- und Westseite jeweils um mindestens 1,1 m und an der Südseite um mindestens 3,25 m von der Baugrenze zurückzusetzen. An der Nordseite sind sie um mindestens 0,625 m von der Baugrenze zurückzusetzen; dieser Abstand gilt nicht für die mit „(E)" bezeichnete überbaubare Grundstücksfläche, auf der ein Abstand von 2 m nicht unterschritten werden darf.][§2 Nr.1.3 | Im Allgemeinen Wohngebiet gilt für die mit „(A)" bezeichnete Fläche: Die Fassaden der Staffelgeschosse sind in Material und Farbe abweichend von den Fassaden der darunterliegenden Geschosse zu gestalten.][§2 Nr.1.4 | Im Allgemeinen Wohngebiet gilt für die mit „(A)" bezeichnete Fläche: Für Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), darf die Grundflächenzahl um bis zu 70 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr.2 | Im Allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze mit Schutzdächern sowie Terrassentrennwände bis 3 m Länge und 2 m Höhe in Vorgärten zulässig. Terrassentrennwände müssen die gleiche Farbe wie die Erdgeschossfassade erhalten.][§2 Nr.10 | Im Allgemeinen Wohngebiet ist das anfallende Niederschlagswasser zu versickern, zu verdunsten oder zu verwenden. Überschüssiges Niederschlagswasser ist zu sammeln und gedrosselt dem vorhandenen Entwässerungsgraben zuzuführen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cb35fa46-56e9-4323-b74c-77d3a851e06c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295e8899-5b83-405d-83ec-171ce3e012f6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295e8899-5b83-405d-83ec-171ce3e012f6
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295e8899-5b83-405d-83ec-171ce3e012f6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel14-Hummelsbuettel20
    xpPlanDate
    • 1973-12-10
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
    • 0.3
    GRZ
    • 0.2
    Zzwingend
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6bd242fd-3970-45b8-b1f0-dd2bc8247708]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295fbf56-c875-423c-a76f-590b020fd3eb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295fbf56-c875-423c-a76f-590b020fd3eb
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_295fbf56-c875-423c-a76f-590b020fd3eb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt114-Farmsen-Berne32
    xpPlanDate
    • 2001-05-02
    gliederung1
    • (2)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce84b4e2-a9a4-4386-b92c-19f7a577f9a9]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_fda74cc7-0c5b-49bd-9ec6-d33275824c51]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2967efcf-21e7-4b53-8c98-37d49aaf7a07

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2967efcf-21e7-4b53-8c98-37d49aaf7a07
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_2967efcf-21e7-4b53-8c98-37d49aaf7a07
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten11-Osdorf9-Iserbrook11
    xpPlanDate
    • 1968-04-16
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7a14c11e-d93e-4a0c-befb-684499b536a3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_a21f673f-494b-4c83-b477-8a8f9d173aaa][XPLAN_XP_PPO_7cb9703c-6e52-4f53-b285-c6cc2d69e879][XPLAN_XP_PPO_622eb98f-164c-49de-9ea6-325ebb1893a4][XPLAN_XP_PPO_df38c8d9-14ca-41af-911d-97bbd1a95223]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise beträgt die Bebauungstiefe, gemessen von der Baugrenze, höchstens 25,0 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.4
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_296b3910-5296-4224-b06b-81e3c40272c9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_296b3910-5296-4224-b06b-81e3c40272c9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_296b3910-5296-4224-b06b-81e3c40272c9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst6
    xpPlanDate
    • 2011-12-20
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6f764962-7527-443c-b5f9-8f68eb543b33]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_01bebbb4-823e-46e6-a5fe-b5f537e34d8e][XPLAN_XP_PPO_bb968931-9d62-4355-ba57-ce67603499af][XPLAN_XP_PPO_b67dde82-8896-41f2-8f77-faf01e07a2ca][XPLAN_XP_PPO_92d282ff-61ac-48a0-9746-b1b61e47afea]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf den Flächen für Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 2 m zulässig. Terrassen sind bis zu einer Tiefe von 4 m zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf den Flächen für Gemeinbedarf kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), auf bis zu 0,5 beziehungsweise 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet am Winterhuder Weg und auf den Flächen für Gemeinbedarf am Winterhuder Weg/ Ecke Averhoffstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db (A) erreicht wird.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis 15 Grad zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 12100
    GFUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet