https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_354eb850-3a04-45c1-8478-6f453d0ce9b5
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_354eb850-3a04-45c1-8478-6f453d0ce9b5
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind auf dem Flurstück 138 der Gemarkung Heimfeld Gewerbebetriebe unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet und in den mit „C" bezeichneten Bereichen der Gewerbegebiete sind bei Errichtung, Änderung oder Instandhaltung von baulichen Anlagen Farben und Baustoffe, Fassaden-, Fenster- und Dachformen aufeinander abzustimmen.][§2 Nr.5 | In Vorgärten der Gewerbegebiete und des Kerngebiets sind Arbeits- und Lagerflächen unzulässig.][§2 Nr.10 | In den Gewerbegebieten und im Kerngebiet sind außerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 20% der nicht überbauten Grundstücksflächen als offene Vegetationsfläche herzurichten und mit standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.20 | Im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gehoertZuBP_Bereich
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besondereArtDerBaulNutzung
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