BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_36209859-976b-4f5c-a0a8-350a8feff06b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_36209859-976b-4f5c-a0a8-350a8feff06b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_36209859-976b-4f5c-a0a8-350a8feff06b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal1
    xpPlanDate
    • 1965-05-04
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_26f28c06-c99b-4582-a4c6-5864166d81b5]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b575e2b5-86b9-464f-958f-2040d69aab29][XPLAN_XP_PPO_bb7c9b0f-096e-4c4b-8142-f40331c234ca]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_36232a06-f3e9-4214-a92c-1abf95867298

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_36232a06-f3e9-4214-a92c-1abf95867298
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_36232a06-f3e9-4214-a92c-1abf95867298
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge92
    xpPlanDate
    • 2016-03-15
    gliederung1
    • 4
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Abweichender Höhenbezug: über Straßenverkehrsfläche|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 13.5]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b993e274-dbd6-4a10-aef8-30980da0ccb2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_160f2bbe-cb31-4d62-8de8-281bcb2feb12][XPLAN_XP_PPO_6acf2cd4-7153-42c2-b43c-8463b082543d][XPLAN_XP_PPO_1b58587a-75b0-4ea8-95e4-94800a54948d][XPLAN_XP_PPO_ec1731e6-baac-44b9-86a4-06d0a9600f42][XPLAN_XP_PPO_949b5ade-f4c8-40d7-bf67-ee68ba1abd89][XPLAN_XP_PPO_f2541a19-b776-4bf6-b4f9-1f6f1bebadae][XPLAN_XP_PPO_3bc6a6de-7376-4175-9017-7acade16965c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete WA 10, WA 11 und WA 12 muss die Geschossfläche des obersten Geschosses jeweils weniger als 80 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses betragen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. Dies gilt nicht für die allgemeinen Wohngebiete WA 1, WA 2, WA 8 und WA 9.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6 und WA 7 mit abweichender Bauweise sowie in den allgemeinen Wohngebieten mit der Bauweise Reihenhäuser sind Gebäude mit einer Länge von höchstens 35 m zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten WA 10 und WA 12 mit abweichender Bauweise sind Gebäude von mindestens 50 m und höchstens 85 m Länge zulässig. Die Abstandsflächen gemäß der Hamburgischen Bauordnung sind jeweils einzuhalten.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6 und WA 7 müssen die Fassaden zur geplanten Straße nach einer maximalen Länge von 22 m um mindestens 2 m in der Tiefe vor- oder zurücktreten. In den allgemeinen Wohngebieten WA 10, WA 11 und WA 12 müssen die Fassaden zur geplanten Straße und zum Reinbeker Redder nach einer maximalen Länge von 30 m um mindestens 2 m in der Tiefe vor- oder zurücktreten.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6 und WA 7 sowie WA 10, WA 11 und WA 12 dürfen die Fassaden der obersten Geschosse an keiner Seite durchgängig auf den Fassaden der darunterliegenden Geschosse liegen. Die Breite und die Tiefe der Rücksprünge müssen mindestens 2 m betragen.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Gebäudehöhe darf für technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlschächte) auf einer Fläche von höchstens 30 v. H. der jeweiligen Dachflächen um bis zu 1 m überschritten werden.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6, WA 7, WA 10, WA 11 und WA 12 sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen und Fluchttreppen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.10 | Tiefgaragen sowie Nebenanlagen sind in einem Abstand von 3 m zu den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen beziehungsweise für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie in den Kronentraufbereichen der gemäß Nummer 23 festgesetzten Bäume und Knicks unzulässig.][§2 Nr.11 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Sichtschutzwände, Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen sowie durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen kann bis zu 2,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 10, WA 11 und WA 12 ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.16 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 10, WA 11 und WA 12 ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenwohnbereich ein Tagespegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten sind nicht überbaute Garagen- und Tiefgaragenflächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen und Kinderspielflächen sowie an Hauptgebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm, gemessen senkrecht von der Außenwand des Gebäudes, ausgenommen werden. Im Bereich zu pflanzender Bäume muss der Substrataufbau mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.20 | Tiefgaragenrampen sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu überstellen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.27 | Ein Anteil von mindestens 60 v. H. der Fassaden von Wohngebäuden sind mit rotem oder rotbuntem Verblendmauerwerk herzustellen. Ergänzend ist Putz in weiß oder grau zulässig. Für untergeordnete Bauteile (zum Beispiel Eingangsbereiche, feststehende Fassadenpaneele und Faschen) darf außerdem Holz verwendet werden. Bei der Berechnung nach Satz 1 sind Fensterflächen nicht mitzurechnen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 3
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 3000
    bauweiseWert
    • AbweichendeBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_362f7540-afe6-4e61-a454-ff971978a9f9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_362f7540-afe6-4e61-a454-ff971978a9f9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_362f7540-afe6-4e61-a454-ff971978a9f9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D83
    xpPlanDate
    • 1953-06-16
    text
    • Die Festsetzung „Fläche für besondere Zwecke“ zwischen Sachsenstraße und Wendenstraße, wird nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 21302-n), in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) durch die Verordnung über den Bebauungsplan Hammerbrook 13, vom 18. Februar 2020, geändert.
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [Hammerbrook13 §2 Nr.1 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden in den zeichnerischen Darstellungen der Durchführungspläne D 83/51 vom 16. Juni 1953 (HmbGVBl. S. 110) und D 83/3 vom 28. Februar 1961 (HmbGVBl. S. 44), die a) Festsetzung „Geschäftsgebiet“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 21302-n), b) „Fläche für besondere Zwecke“ zwischen Sachsenstraße und Wendenstraße und c) „Grünflächen“ südlich der Wendenstraße in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][Hammerbrook13 §2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Nutzungen unzulässig.][Hammerbrook13 §2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe mit folgendem zentrenrelevanten Kernsortiment unzulässig: Medizinische und orthopädische Geräte, zoologischer Bedarf, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekommunikationsartikel, Computer einschließlich Zubehör und Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte, Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, Einrichtungszubehör, Glas, Porzellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen) und Fahrräder inklusive Zubehör. Die vorgenannten Sortimente sind als Randsortiment auf maximal 10 vom Hundert der jeweiligen Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebs zulässig.][Hammerbrook13 §2 Nr.6.1 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.1 für Wohnungen: Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hammerbrook13 §2 Nr.6.2.1 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.2 für sonstige Nutzungen: 6.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hammerbrook13 §2 Nr.6.2.2 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.2 für sonstige Nutzungen: 6.2.2 Entlang der Straßen Heidenkampsweg und Nordkanalstraße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1222, 1231), aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9d3f36dd-91b0-4607-a948-dc6a4e174a78]
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_362f7933-95bf-469c-9a08-7d09ca2c836f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_362f7933-95bf-469c-9a08-7d09ca2c836f
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_362f7933-95bf-469c-9a08-7d09ca2c836f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altengamme8-Neuengamme10
    xpPlanDate
    • 2006-06-08
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_98a78b2e-941e-417b-9adf-af7ab9dd937b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_5c304340-87bb-4004-a9f6-cb2842d277c1][XPLAN_XP_PPO_49b9f9da-f164-48ee-b7f6-cec87e335e9a][XPLAN_XP_PPO_41f25368-5736-42d1-a24a-f13a92b3c0c7][XPLAN_XP_PPO_7e5f6d4b-46bf-47be-a828-b09861c6ca8f][XPLAN_XP_PPO_987eb688-f4c7-4b77-9602-2e9ed0421e36][XPLAN_XP_PPO_dd485f8e-b466-4c17-bbf9-c8f48b1d8faa][XPLAN_XP_LPO_a3dd1ad6-e78c-4045-8de9-e7c566a68682]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Dorfgebieten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bauliche Anlagen, die der landwirtschaftlichen Erzeugung, der landwirtschaftlichen Verarbeitung oder dem Vertrieb dienen, wie zum Beispiel Gewächshäuser, Stallgebäude oder Maschinenhallen, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig.][§2 Nr.3 | In den Dorfgebieten darf die Gebäudehöhe 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den Dorfgebieten sind Dächer von Wohngebäuden als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen. Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) sowie Zwerchgiebel dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens 30 vom Hundert (v. H.) der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung sowie Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1400
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Dorfgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_363aae1b-4de4-4e5f-9b1e-1d28921c50d2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_363aae1b-4de4-4e5f-9b1e-1d28921c50d2
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_363aae1b-4de4-4e5f-9b1e-1d28921c50d2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wohldorf-Ohlstedt17
    xpPlanDate
    • 2006-05-17
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 28 m zur Straßengrenze festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(A)" oder „(B)" bezeichneten Flächen zulässig. Die zulässige Bautiefe beträgt hier ebenfalls 18 m. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt bei den mit „(A)" bezeichneten Flächen 25 m sowie bei den mit „(B)" bezeichneten Flächen 15 m. Falls keine vordere Bebauung vorhanden ist, sind mindestens 25 m beziehungsweise 15 m zwischen hinterer Baugrenze (der vorderen Bauzone) und rückwärtiger Bebauung einzuhalten. Falls vorhandene Gebäude außerhalb der Baugrenzen stehen, sind bei zusätzlicher vorderer oder rückwärtiger Bebauung die genannten Mindestabstände ebenfalls zu diesen einzuhalten. Die rückwärtige Bebauung muss einen Mindestabstand zur hinteren Grundstücksgrenze bei den mit „(A)" bezeichneten Flächen von 10 m und bei den mit „(B)" bezeichneten Flächen von 5 m einhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 1
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_279ba77f-6d32-471d-af7e-620f6f6a9f34]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_363eff35-6342-441d-ba21-13e090cc0cbe

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_363eff35-6342-441d-ba21-13e090cc0cbe
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_363eff35-6342-441d-ba21-13e090cc0cbe
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D238A
    xpPlanDate
    • 1958-09-22
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94425535-6507-4b91-a7ba-09fe718c7290]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_364023db-02d4-4c8d-8350-bba1b872ddf2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_364023db-02d4-4c8d-8350-bba1b872ddf2
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_364023db-02d4-4c8d-8350-bba1b872ddf2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (10)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.6 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf den mit „(9)" und „(10)" bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten, verglaste Loggien, Wintergärten, mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | Auf den mit „(10)" bezeichneten Flächen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3641ff3a-69ae-49e8-ab7e-443454835eac

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3641ff3a-69ae-49e8-ab7e-443454835eac
    xpVersion
    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Iserbrook7
    xpPlanDate
    • 1968-12-11
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_eaccc148-2b17-4822-8023-f2d093b921cc][XPLAN_XP_PPO_64ac4028-cc1c-4b92-a372-51244afdbd46]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e4067344-cd9d-4265-82eb-118fdcf35267]
    rechtscharakter
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3643e8c6-a358-4fb3-afe5-df4c183622fb

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3643e8c6-a358-4fb3-afe5-df4c183622fb
    xpVersion
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    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D251
    xpPlanDate
    • 1955-06-21
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e03355e4-d7f4-4390-a1da-68fd1771b697]
    rechtsstand
    • 1000
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    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
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    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
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    • 2000
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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3647b316-2a3c-493f-9e18-8c5a24441db6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3647b316-2a3c-493f-9e18-8c5a24441db6
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3647b316-2a3c-493f-9e18-8c5a24441db6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude18
    xpPlanDate
    • 1985-06-12
    uuid
    • A83403B1-AAAB-4455-86D4-9AAE5F96D0D1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fd4ebc82-5c9d-46f6-8f40-12996f3f7900]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_7bdf5304-cac8-420c-b0f6-59c50c9708af][XPLAN_XP_PPO_a078282e-9f30-4f62-857d-f7d4ae635f5a][XPLAN_XP_PPO_a5abaea4-2002-4bbe-9577-defe234abcf1][XPLAN_XP_PPO_d7f5ac89-e811-4bf4-9be0-cb84b6fe481e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse kann für die bis zu 15,0 m tiefe fünfgeschossige Bebauung um ein weiteres Vollgeschoß zugelassen werden, wenn dadurch eine Angleichung an die Traufhöhe benachbarter Gebäude erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 2
    GRZ
    • 0.4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise