https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3a9e6b26-b006-4748-a4a2-f387bacea410
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refTextInhalt
- [§2 Nr.10 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten ist je 150 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten sind mindestens 15 künstliche Nisthilfen für Mauersegler in die Wand zu integrieren und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Für die Erschließung der Flurstücke 2914, 11127 bis 11130 und 2911 der Gemarkung Langenhorn können weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert