https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_05b15115-6d1e-4914-9db7-6a088179735c
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind nur
– Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
– Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften,
– sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
– Wohnungen für Aufsichtspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter und
– Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
zulässig. In den Untergeschossen sind höchstens 110 Stellplätze und ihre Zufahrten, Lagerräume, Technikräume und Versorgungsräume zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet gilt für die Berechnung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse die Höhe von 54 m über NN als festgelegte Geländeoberfläche im Sinne des § 2 Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind mindestens 1.900 m2 der Dächer der Gebäude mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind mindestens 2.200 m2 der mit Tiefgaragen oder Kellergeschossen unterbauten Grundstücksflächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | Im Kerngebiet sind 20 Bäume zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.13 | Entlang des Sülldorfer Kirchenwegs sind im Kerngebiet die Wohn- und Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.14 | Dem Kerngebiet wird für Ausgleichsmaßnahmen das außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 1310 (teilweise) der Gemarkung Sülldorf zugeordnet.]
gehoertZuBP_Bereich
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besondereArtDerBaulNutzung
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