BP_BaugebietsTeilFlaeche



Filter
Sorting
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c5f19ae-71ca-4ff7-a6fc-e7956df05536

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c5f19ae-71ca-4ff7-a6fc-e7956df05536
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c5f19ae-71ca-4ff7-a6fc-e7956df05536
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D230
    xpPlanDate
    • 1960-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_322c91cf-d90b-46bc-b1d9-61376e9c100e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_0ef75e01-3731-474e-b00e-e66e3d72cedc][XPLAN_XP_PPO_b06d8e18-49fd-4e38-abce-36146968529a][XPLAN_XP_PPO_003c3599-6d2a-4864-8221-9759b72978cd]
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1, G1g) 5,0 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c5ff348-47fd-429d-bef8-2a70095dcd64

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c5ff348-47fd-429d-bef8-2a70095dcd64
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c5ff348-47fd-429d-bef8-2a70095dcd64
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten18-Othmarschen39
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
    gliederung1
    • (B1)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4e2e2ef6-3a14-41f9-9b13-6731b4b513ee]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_44067e69-5402-4c71-ac06-8eb9cc535108][XPLAN_XP_PPO_9f5c1613-29b8-4e95-adb9-b20d2b7dd87b][XPLAN_XP_PPO_3d22317c-02e9-4180-a265-0d523607cf9c][XPLAN_XP_PPO_7940bf2f-679a-4d1d-b13d-bb87928cec7c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Die Geschossfläche der mit „(B 1)“ und „(B 2)“ bezeichneten Flächen des reinen Wohngebiets darf insgesamt 7.800 m² nicht überschreiten. Die Dachgeschosse sind auf die Geschossfläche anzurechnen.][§2 Nr.6 | Die mit „(B 1)“ und „(B 2)“ bezeichneten reinen Wohngebiete sind in Bezug auf Materialien und Farbgebung der Außenwände und Dächer so zu gestalten, dass insgesamt eine städtebaulich zusammenhängende Baugruppe entsteht.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachneigung Min: 35|Dachneigung Max: 45]
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    DNmin
    • 35
    DNminUOM
    • grad
    DNmax
    • 45
    DNmaxUOM
    • grad
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6024a2-42d6-42b0-b3ba-be4707b24fb8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6024a2-42d6-42b0-b3ba-be4707b24fb8
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6024a2-42d6-42b0-b3ba-be4707b24fb8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D26A
    xpPlanDate
    • 1955-06-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_62f471e3-a529-476d-a89c-169f82f8d10f]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17000
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c60c985-d3ec-4333-bb89-ed860e809ee5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c60c985-d3ec-4333-bb89-ed860e809ee5
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c60c985-d3ec-4333-bb89-ed860e809ee5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf60
    xpPlanDate
    • 1991-11-19
    uuid
    • ADBF80C8-C4AB-4A4F-A1B1-458E686C767A
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cb67b3ba-f431-4beb-bc83-92a74b1316a7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f8cebcf5-a537-4d40-8bdc-aedbc2f9fa75][XPLAN_XP_PPO_b7c46a4c-eaab-4308-886e-6b0aa61aab87][XPLAN_XP_PPO_f928daa5-6aa5-47cb-a154-7f898ec0f3fb][XPLAN_XP_PPO_75c45b66-5696-4d1f-8299-227e511eabbb]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | Baugrundstücke, die an Parkanlagen grenzen, sind einzufriedigen und mit einheimischen Gehölzen so zu bepflanzen, daß ein landschaftlicher Zusammenhang zur Parkanlage hergestellt wird. Als Einfriedigungen sind nur Holzzäune oder einheimische Heckengehölze zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GR
    • 800
    GRUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c668d96-033f-46b7-8fef-658884a0d443

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c668d96-033f-46b7-8fef-658884a0d443
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c668d96-033f-46b7-8fef-658884a0d443
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf40
    xpPlanDate
    • 2019-02-19
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In dem allgemeinen Wohngebiet innerhalb des Erhaltungsbereichs und den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den reinen Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. In den Reihenhausgebieten betragen die entsprechenden Abstände 5 m und 20 m. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten entlang der Eulenkrugstraße sind in einer Tiefe von 70 m, gemessen von der Straßenmitte, sowie parallel zur U-Bahntrasse in einer Tiefe von 150 m, gemessen von der Plangebietsgrenze, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 5
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1bf6956a-410e-4753-88b0-537b9dd59f4c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c686f29-a6ce-4319-b31b-ff6ed56ce4d8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c686f29-a6ce-4319-b31b-ff6ed56ce4d8
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c686f29-a6ce-4319-b31b-ff6ed56ce4d8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel24
    xpPlanDate
    • 1982-05-05
    gliederung1
    • (b)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1ca5a5e-e7fe-48f5-8130-eae1f3fa1675]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_91484204-1f31-467a-aace-1feb29a2bbb4][XPLAN_XP_PPO_8c071387-ce91-4f67-895d-3fa01a34e9ba]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Für die Wohnbebauung auf den mit (b) bezeichneten Flächen sind an den Außenwänden, Fenstern und Türen, sofern sie dem Verkehrslärm der Straßen Kritenbarg, Poppenbüttler Landstraße und Grotenbleken ausgesetzt sind, bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6b6a31-b674-417f-8233-365cec56efd9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6b6a31-b674-417f-8233-365cec56efd9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6b6a31-b674-417f-8233-365cec56efd9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuengamme9
    xpPlanDate
    • 2006-06-23
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den Dorfgebieten darf die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | Im Dorfgebiet sind Dächer von Wohngebäuden und Zwerchhäusern als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen. Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens ein Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 1
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1c26504e-01ce-4223-8d54-e839e4e5c5cf]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1400
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Dorfgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6cb35b-3b1d-4324-ad90-f222cc9de417

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6cb35b-3b1d-4324-ad90-f222cc9de417
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6cb35b-3b1d-4324-ad90-f222cc9de417
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli26
    xpPlanDate
    • 2016-12-02
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d06712d4-39a7-4261-b7eb-0340cdfb905b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6d2d62e2-2bfa-4b42-a9f4-08a204d83ffe][XPLAN_XP_PPO_f2abefe9-00d7-43ad-b539-82b327021aef][XPLAN_XP_PPO_5de273f0-da94-4713-9620-7b35c6478809]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Bordelle und bordellartige Nutzungen sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind oberhalb der Erdgeschosse nur Wohnungen zulässig. Ausnahmen für Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 3 bis 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | An den straßenabgewandten Gebäudeseiten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.9.1 | Im besonderen Wohngebiet entlang der Straße Kleine Freiheit auf den Flurstücken 859 bis 861 der Gemarkung St. Pauli Süd, im Kerngebiet entlang der Simon-von- Utrecht-Straße sowie im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Große Freiheit bis zu einer Tiefe von 30 m, gemessen von der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie der Simon-von-Utrecht-Straße, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.9.2 | In dem in Nummer 9.1 Satz 1 genannten Bereich sind die gewerblichen Aufenthaltsräume – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.9.3 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Kleine Freiheit, im besonderen Wohngebiet entlang der Paul- Roosen-Straße und im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Große Freiheit (von Norden bis einschließlich Hausnummer 65) gilt für neu vorgesehene Blockrandbebauung, dass durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen sind. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Nicht überbaute Tiefgaragen und Kellergeschosse sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen hiervon ist die mit „(B)“ bezeichnete Fläche. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Dachflächen von neu zu errichtenden Gebäuden mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schlingoder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6d2b58-3383-4356-939f-3a91457dcea6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6d2b58-3383-4356-939f-3a91457dcea6
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c6d2b58-3383-4356-939f-3a91457dcea6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf23-Iserbrook27
    xpPlanDate
    • 2025-04-10
    gliederung2
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_47d41e20-a93c-4da8-8785-d4c7ed786b45]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_228196fe-d17a-43a1-912f-b98fbdb75f07][XPLAN_XP_PTO_50285ec9-d788-436a-8ced-dc4aa0bba0fc][XPLAN_XP_PTO_86eeb87a-3ad2-4b0d-b5e1-516ba029c114][XPLAN_XP_PTO_34be5624-d409-455e-8a48-7bba911418db]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 1 | In den urbanen Gebieten sind im Erdgeschoss bis zu einer Tiefe von 13 m, gemessen ab der südlichen Baulinie, Wohnnutzungen unzulässig. Satz 1 gilt nicht für das Flurstück 3379 der Gemarkung Sülldorf.][§ 2 Nr. 2 | In den urbanen Gebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Spielhallen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist) und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 6 | Die Erdgeschossfußbodenhöhe ist definiert als die Höhe des Rohfußbodens. Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens der an der Sülldorfer Landstraße gelegenen Gebäude darf die Straßenoberkante der Sülldorfer Landstraße nicht unterschreiten und nicht um mehr als 0,5 m überschreiten. Als Bezugspunkt gilt der höchste Punkt der Fahrbahnmitte entlang der das Baugrundstück erschließenden Fahrbahn der Sülldorfer Landstraße.][§ 2 Nr. 7 | Für die abweichende Bauweise gilt:][§ 2 Nr. 7.3 | In dem mit „(D)“ bezeichneten Baugebiet sind im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche die Gebäude bis zu einer Tiefe von 13 m, gemessen ab der nördlichen Baugrenze, ohne seitlichen Grenzabstand zu errichten. Auf den übrigen Teilen der Grundstücksflächen ist ein seitlicher Grenzabstand im Sinne einer offenen Bauweise einzuhalten.][§ 2 Nr. 13 | In den Baugebieten sind Balkone an den der Bahntrasse und der Sülldorfer Landstraße zugewandten Gebäudefassaden unzulässig.][§ 2 Nr. 14 | Die Außenwände aller Gebäude sind in Klinker-, nicht lasierten Ziegel-, Back- oder Natursteinen auszuführen, sofern die Außenwände vom öffentlichen Straßenraum und der Bahntrasse aus sichtbar sind. Für Nichtwohngebäude können Ausnahmen zugelassen werden.][§ 2 Nr. 15 | Durch Architekturelemente ist eine vertikale und horizontale Gliederung der Fassaden vorzunehmen. In der vertikalen Gliederung der Fassaden sind die Hausbreiten und die vorhandenen Grundstücksgrenzen ablesbar zu gestalten.][§ 2 Nr. 16 | In den urbanen Gebieten und im eingeschränkten Gewerbegebiet sind auf den überbaubaren Flächen Werbeanlagen nur für Betriebe zulässig, die in dem Gebiet ansässig sind. Oberhalb des ersten Vollgeschosses sind Werbeanlagen unzulässig. Dabei dürfen Werbeanlagen eine Höhe von 6 m nicht überschreiten. Als Bezugspunkt gilt der höchste Punkt der Fahrbahnmitte entlang der das Baugrundstück erschließenden Fahrbahn der Sülldorfer Landstraße.][§ 2 Nr. 17 | In den urbanen Gebieten darf eine Wohnnutzung erst dann aufgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass für das betreffende Gebäude eine ausreichend lange vom Verkehrslärm abgewandte Gebäudeseite vorliegt, an der die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für urbane Gebiete von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts eingehalten werden.][§ 2 Nr. 18 | In Bereichen des urbanen Gebietes, in denen an Gebäudeseiten Verkehrslärmpegel von 60 dB(A) nachts erreicht oder überschritten werden, sind die Schlafräume durch Anordnung der Baukörper und/oder durch geeignete Grundrissgestaltung den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen von Satz 1 können zugelassen werden, wenn mindestens die Hälfte der Schlafräume einer Wohnung den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet wird. In Schlafräumen, die zur verkehrslärmzugewandten Gebäudeseite orientiert sind, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Bei den verglasten Vorbauten muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu diesen Gebäudeseiten orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§ 2 Nr. 19 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§ 2 Nr. 20 | In Bereichen des Plangebietes, in denen die Grenzwerte am Tag der Verkehrslärmschutzverordnung für urbane Gebiete von 64 dB(A) bzw. Gewerbegebiete von 69 dB(A) überschritten werden, sind gewerbliche Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung der verkehrslärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§ 2 Nr. 21 | In den urbanen Gebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch bauliche und technische Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.17 B5), nicht überschreitet. Die DIN 4150-2, Ausgabe 1999-06, ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt; Bezugsquelle für DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§ 2 Nr. 24 | Das von den privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließende nicht nachteilig veränderte Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt und genutzt wird, über die belebte Bodenzone zu versickern. Ein Notablauf an das Mischwassersiel ist zulässig. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine zeitverzögerte Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in ein Siel zugelassen werden. Die unter § 2 Nummer 35 dieser Verordnung festgeschriebenen zu 60 von Hundert zu begrünenden Dachflächen sind im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 als Retentionsdächer auszuführen.][§ 2 Nr. 25 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Einzelbäume und auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten, sodass der Charakter und Umfang der jeweiligen Pflanzung erhalten bleibt. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 26 | Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich der zu erhaltenden Bäume unzulässig.][§ 2 Nr. 27 | In den Baugebieten sind die nicht überbauten Grundstücksflächen und die nicht überbauten Flächen über Tiefgaragen und anderen unterirdischen Gebäudeteilen zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Geh- und Fahrwege, Terrassen, Fahrradabstellanlagen, Standplätze für Abfallbehälter und Kinderspielflächen. Die nicht überbauten Flächen über Tiefgaragen sind mit einem mindestens 0,8 m starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§ 2 Nr. 29 | In den Baugebieten sind in den Flächen zwischen der Straßenlinie oder Straßengrenze und der vorderen Fluchtlinie der Gebäude (Vorgärten) je 50 m² ein Baum und drei Sträucher zu pflanzen und zu erhalten; die übrigen nicht überbauten Flächen sind je 300 m² mit mindestens einem großkronigen und einem kleinkronigen Baum sowie je 100 m² mit mindestens zwei Sträuchern zu bepflanzen, diese sind zu erhalten.][§ 2 Nr. 30 | In den Baugebieten sind für die an öffentliche Wege angrenzenden Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Zuwegungen sind zulässig.][§ 2 Nr. 32 | Für die festgesetzten Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§ 2 Nr. 33 | Der Stammumfang der zu pflanzenden Bäume muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 16 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Wurzelbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 16 m² und ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau anzulegen.][§ 2 Nr. 34 | In den Baugebieten sind mindestens 20 von Hundert der Flächen der Außenfassaden von Gebäuden mit standortgerechten Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 1 m zu begrünende Fassadenlänge sind mindestens zwei Pflanzen zu verwenden und die Pflanzen dauerhaft zu erhalten. Je Pflanze ist eine offene Pflanzfläche von mindestens 0,4 m² mit einem mindestens 0,8 m starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen.][§ 2 Nr. 35 | In den Baugebieten sind mindestens 60 von Hundert der flachen und bis zu 20 Grad geneigten Bruttodachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft mit standortgerechten Stauden und Gräsern arten- und strukturreich zu begrünen.][§ 2 Nr. 36 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§ 2 Nr. 37 | In den Baugebieten sind für Außenleuchten ausschließlich Leuchtmittel mit einer korrelierten Farbtemperatur kleiner als 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten und sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen. Lichtquellen sind nach oben sowie seitlich abzuschirmen.][§ 2 Nr. 38 | Gläserne Balkonbrüstungen und, sofern der verglaste Anteil einer Fassade eines Gebäudes mehr als 75 von Hundert beträgt oder die Glasscheiben größer als 6 m² sind, auch Fenster und Fassadenteile aus Glas, sind in den Baugebieten durch wirksame Maßnahmen so auszubilden, dass sie für Vögel wahrnehmbar sind. Satz 1 gilt nicht für Schaufenster im Erdgeschoss.][§ 2 Nr. 39 | In den Baugebieten ist je 500 m² der Grundstücksfläche mindestens ein Nistkasten für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter und je 1.000 m² mindestens ein Fledermauskasten an fachlich geeigneter Stelle an den Gebäuden anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Urbanes Gebiet
    bauweise
    • 3000
    bauweiseWert
    • Abweichende Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c725fd7-1660-4270-ac3a-72100b0698a3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c725fd7-1660-4270-ac3a-72100b0698a3
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3c725fd7-1660-4270-ac3a-72100b0698a3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSAltona-Altstadt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e13852ea-a370-4936-8cf4-a903470a6efc]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise