BP_BaugebietsTeilFlaeche



Filter
Sorting
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e37fb1c-6313-4f61-9fee-ff2260ef899e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e37fb1c-6313-4f61-9fee-ff2260ef899e
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e37fb1c-6313-4f61-9fee-ff2260ef899e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek66
    xpPlanDate
    • 2017-11-15
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5558aeac-2bf2-400f-86e2-1118fa17badf]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_095655a8-c82d-41b7-ac36-9b099f0f26b4][XPLAN_XP_PPO_a5eebcba-65b2-45d5-ac6b-15b80ad05f12][XPLAN_XP_PPO_2639011c-aa05-44a9-b753-f039050b156c][XPLAN_XP_PPO_ff7f246d-376c-4624-a681-098a3c9dc963]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme der mit „(B)“ bezeichneten Wohngebiete, sind Läden nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebietes kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,4 überschritten werden.][§2 Nr.12 | Innerhalb der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Flächen ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Dächer von Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen sind mit Flach- oder flachgeneigten Dächern mit einer Dachneigung bis maximal 20 Grad und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.19 | In den mit „(E)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplatzanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ebenerdig oder unterhalb der Geländeoberfläche zulässig.][§2 Nr.20 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens sind die Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | In den allgemeinen Wohngebieten ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern, sofern es nicht gesammelt oder genutzt wird; eine Ableitung ist unzulässig. In den mit „(F)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sowie der mit „(F)“ bezeichneten Gemeinbedarfsfläche kann das anfallende Niederschlagswasser, soweit es nicht versickert, gesammelt oder genutzt wird, oberirdisch und oberflächennah in das offene Oberflächenentwässerungssystem eingeleitet werden.][§2 Nr.22 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich des Retentionsgrabens ist die Oberkante des Erdgeschossfußbodens mindestens 0,2 m bis maximal 0,5 m über der Höhe des zugehörigen Straßenabschnittes herzustellen.][§3 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten mit der zwingenden Festsetzung der Geschossigkeit „II+Staffelgeschoss“ ist das Staffelgeschoss bündig zur straßenseitigen Fassade auszuführen. Als Dachformen sind hier lediglich Flachoder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 20 Grad sowie Pultdächer zulässig.][§3 Nr.4 | Einfriedigungen sind zu den öffentlichen Grünflächen sowie zu den Verkehrsflächen ausschließlich als Laubgehölzhecken (gemäß Pflanzliste) bis zu einer Höhe von 1,50 m herzustellen. Grundstücksseitig können Zäune zugelassen werden, wenn diese in ihrer Höhe die Hecken nicht überragen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e397e4b-428a-45ef-bae8-35a238cab9ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e397e4b-428a-45ef-bae8-35a238cab9ec
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e397e4b-428a-45ef-bae8-35a238cab9ec
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude12
    xpPlanDate
    • 2008-01-15
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c8078a3b-08de-4900-bb20-a538cc0d1e54]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f1c455d9-f3c9-45f7-92da-95b216f95254][XPLAN_XP_PTO_2fb63320-0ac0-4879-bd09-5855ea5dee0b][XPLAN_XP_PTO_089008e5-a26b-4606-956d-59040905a052][XPLAN_XP_PTO_5caaf5ba-2ad2-4514-83d4-38b5b9f9b6d2][XPLAN_XP_PTO_25e69e05-a9e2-4c80-8d26-486993ff30ca]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung an der Maria-Louisen-Straße die Wohn- und Schlafräume sowie auf der Fläche für Gemeinbedarf - Kindertagesheim - die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.5
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Allgemeines Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3a8009-d4ee-4ba6-a726-18ab413dbe2c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3a8009-d4ee-4ba6-a726-18ab413dbe2c
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3a8009-d4ee-4ba6-a726-18ab413dbe2c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn37
    xpPlanDate
    • 2002-04-23
    uuid
    • 5126C504-6369-45D2-8AD3-0D18B6B695A9
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9db89e28-f108-44e9-89ac-dd4ea9c86b07]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_311a31ff-f326-4174-afef-36f86e1685ad][XPLAN_XP_PPO_0de7d244-7527-4bd3-a167-5ec0ff8116a1][XPLAN_XP_PPO_112d6f66-6eb2-46e7-9485-04ea52838ca0][XPLAN_XP_PPO_6bf5f5ef-2e2c-48d8-a47b-6b4675148df0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | In den Kerngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen und Garagengeschossen zulässig. Oberirdische Stellplätze für Besucher können ausnahmsweise zugelassen werden. Die Außenwände der Garagengeschosse sind zu den allgemeinen Wohngebieten geschlossen auszubilden.][§2 Nr.10 | In den Kerngebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Flachdächer von eingeschossigen Gebäuden und die Dachflächen der Gebäude im Kerngebiet mit einer festgesetzten Gebäudehöhe von 7 m und 14 m sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den Kerngebieten sind mindestens 15 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Sträuchern, Stauden und Bäumen zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.8
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3c9511-297f-4c03-8abb-6744c1726e7a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3c9511-297f-4c03-8abb-6744c1726e7a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3c9511-297f-4c03-8abb-6744c1726e7a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D76A
    xpPlanDate
    • 1955-06-28
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e0b495d1-ed20-4e3a-8cd6-eaa2c83f5df0]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3cdb17-511e-4909-b9aa-510e15301555

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3cdb17-511e-4909-b9aa-510e15301555
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3cdb17-511e-4909-b9aa-510e15301555
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge87
    xpPlanDate
    • 1999-08-17
    text
    • Gebäudelänge max. 25 m
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_260f36d6-0f3c-4acd-b6a8-60a755531ef6]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_887b91dd-478d-4793-adf5-8a3e1a2db099][XPLAN_XP_PPO_f9de59b2-7b67-48a5-8d02-f4afd72a5561][XPLAN_XP_PPO_1cf6991a-ebef-45ca-b692-88e1e3917419][XPLAN_XP_PPO_2be9a7c8-6083-4d7d-9dc4-cb27f0632210][XPLAN_XP_PTO_309682ce-508c-4e59-a398-0e98b669ab31]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3ea78e-1f24-47aa-ab23-2aebf254939e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3ea78e-1f24-47aa-ab23-2aebf254939e
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e3ea78e-1f24-47aa-ab23-2aebf254939e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSVeddel
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a71dcca4-6ee6-47bd-a04d-a3514b725d9c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e428aa9-adc3-4299-9268-6c52362fbed5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e428aa9-adc3-4299-9268-6c52362fbed5
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e428aa9-adc3-4299-9268-6c52362fbed5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSFinkenwerder
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_227cd94c-bba9-46e0-ab21-c7bb1ccb2ddf]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e4bf6a9-2a73-44d5-aefe-7255f1918aea

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e4bf6a9-2a73-44d5-aefe-7255f1918aea
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e4bf6a9-2a73-44d5-aefe-7255f1918aea
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity11
    xpPlanDate
    • 2014-12-23
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9e833bc-d170-4ce7-ac74-8a774fc87075]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_892212aa-5c7c-415f-8075-acb16ec9fee0][XPLAN_XP_PPO_1ebdb203-4da8-47a1-acfa-df1e018bf6f7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Für die Mischgebiete gilt:][§2 Nr.2.1 | Großflächiger Einzelhandel kann ausnahmsweise auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden, wenn er der Nahversorgung der angrenzenden Quartiere dient.][§2 Nr.2.2 | Vergnügungsstätten in den Teilen des Mischgebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind sowie Tankstellen sind unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2.3 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen können für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bis 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.3 | In den Mischgebieten an der Versmannstraße sind die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an den Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.4 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2 Nr.5 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6 | Die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind durch geeignete Grundrissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Stellplätze sind nur in Tiefgaragen oder Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 8,7 m über Normalnull (NN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 8,7 m über NN begründet sind.][§2 Nr.8 | Außer auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen muss die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses mindestens 5,5 m und höchstens 6,5 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v.H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 4,5 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassade einhalten. Das Erdgeschoss samt einem eventuell eingezogenen Galeriegeschoss wird als ein Vollgeschoss gewertet.][§2 Nr.9 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse (einschließlich einem möglichen Galeriegeschoss im Erdgeschoss) sind weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise, auch über der festgesetzten Gebäudehöhe, zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2 Nr.10 | Die Gebäudefassaden können in unterschiedlichen Materialien ausschließlich in den Farben Weiß, Beige, Gelb und Blaubunt ausgeführt werden.][§2 Nr.14 | Das auf den Mischgebietsflächen und den Straßenverkehrsflächen südlich der Versmannstraße anfallende Nieder schlagswasser ist direkt in das nächst liegende Gewässer (Baakenhafen) einzuleiten.][§2 Nr.19 | Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sind Nebenanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung der Freiflächen nicht beeinträchtigt ist.][§2 Nr.20 | In den Baugebieten sind für Einfriedigungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig.][§2 Nr.21 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen der Mischgebiete, mit Ausnahme der Flächen mit festgesetzten Gehrechten, sowie die Dachflächen der festgesetzten eingeschossigen Gebäude auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen sind mit einem Anteil von mindestens 50 v. H. zu begrünen. Je 300 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 150 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.22 | Die mit festgesetzten Gehrechten belegten Flächen der Mischgebiete sind mit einem Anteil von mindestens 20 v. H. zu begrünen. Je 500 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 250 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.24 | Die übrigen Dachflächen in den Mischgebieten sind mit Ausnahme der gemäß Nummer 9 zulässigen Anlagen und technischen Aufbauten zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen mindestens 20 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Stauden und Sträuchern begrünt werden. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.25 | In den Mischgebieten sind Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 10 Grad auszuführen.][§2 Nr.27 | In den Mischgebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.7
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e529163-f19e-4728-8961-1bc34a6537b3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e529163-f19e-4728-8961-1bc34a6537b3
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e529163-f19e-4728-8961-1bc34a6537b3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek81
    xpPlanDate
    • 2018-09-17
    gliederung1
    • 4
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19672f2f-3317-4ae9-8f8e-5153af924aa0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3ae0e113-2994-42ea-b119-1f8cf1e1fd9f][XPLAN_XP_PPO_c5e4255e-40a2-4f68-8db2-bc6738aa6086][XPLAN_XP_PPO_6d9c641a-cff7-4ebf-9577-1866de630d3b]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr 1 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§ 2 Nr. 2 | In den Mischgebieten sind mit Ausnahme des mit „(B)“ bezeichneten Bereiches Einzel-handelsbetriebe unzulässig.][§ 2 Nr. 4 | In den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Mischgebiete sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg (Hamburgisches Spielhallengesetz – HmbSpielhG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen der Mischgebiete werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 5 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der Mischgebiete sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten kann in diesen Bereichen die fest-gesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§ 2 Nr. 6 | Oberhalb von sieben oder acht festgesetzten Vollgeschossen sind keine weiteren Geschosse zulässig. Ausnahmsweise darf die Abstandsfläche für Gebäude mit sieben o-der acht Geschossen auf das Maß von 0,3 H unterschritten werden.][§ 2 Nr. 7 | In den Mischgebieten müssen Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten mindestens 2 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten ist um höchstens 2 m zulässig.][§ 2 Nr. 8 | In den Mischgebieten sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3,0 m zulässig.][§ 2 Nr. 9 | Die Außenwände aller Gebäude sind in rotem Klinker auszuführen. Für Nichtwohngebäude können Ausnahmen zugelassen werden.][§ 2 Nr. 10 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr als Gehweg zur Verfügung gestellt und unterhalten werden.][§ 2 Nr. 11 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Versorgungsträger unterir-dische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Verlegung so-wie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§ 2 Nr. 12 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist für Schlafräume durch geeigne-te bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinati-onen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maß-nahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innen-raumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht über-schritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vor-bauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§ 2 Nr. 13 | In den Mischgebieten ist für je angefangene 150 m2 der nicht überbauten Grundstücks-fläche einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m2 mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Vor-handene Laubbäume können dabei angerechnet werden.][§ 2 Nr. 14 | In den Mischgebieten sind zu der Straßenverkehrsfläche der Planstraße 1 und der Parkanlage (FHH) angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durch-brochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Pflanzungen müssen einen Ab-stand von 0,5 m zu den jeweiligen Grenzen einhalten.][§ 2 Nr. 15 | In den Mischgebieten sind Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen oder seitlich einzuhausen.][§ 2 Nr. 16 | Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Aus-nahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindes-tens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Sträucher und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Die Anpflanzungen und Er-satzpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§ 2 Nr. 17 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. Ausnahmen für Ab-grabungen zum Zweck der Oberflächenentwässerung sowie zur Sanierung von Altlasten können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 18 | In den Mischgebieten sind die Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durch-wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Aus-nahmen von der Begrünung sind zum Beispiel für Terrassen und technische Aufbauten zulässig.][§ 2 Nr. 19 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelba-ren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für erforderli-che befestigte Flächen oder anderweitige Nutzungen können zugelassen werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m be-tragen. Tiefgaragenzufahrten sind mindestens seitlich baulich einzufassen.][§ 2 Nr. 20 | Auf den privaten Grundstücken sind Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen sowie nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustel-len.][§ 2 Nr. 21 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaf-ten Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers bzw. von Stauwasser füh-ren, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig.][§ 2 Nr. 22 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern. Für die Flurstücke 3582 und 3713 kann alternativ durch ein Bodenluftgutachten der Nachweis der Unbedenklichkeit der Boden-luftzusammensetzung auf dem Grundstück erbracht werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e536eab-9f80-4f44-81d9-e19f88c53646

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e536eab-9f80-4f44-81d9-e19f88c53646
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e536eab-9f80-4f44-81d9-e19f88c53646
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D192
    xpPlanDate
    • 1958-07-09
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0e8928e-b822-49dc-8036-f2b88882eda0]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise