https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_3e7c4a7e-293f-4e6d-8da5-ead008397f5f
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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind als Einfriedigungen von Grundstücken nur Hecken oder Knickwälle zulässig.][§2 Nr.6 | Entlang der Lemsahler Landstraße sind auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß füir diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e4c9f34c-3cf5-4a71-b5b3-c5b7f36a974d]
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besondereArtDerBaulNutzung
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