https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06361d5b-a06e-4c1d-b50f-07ea3991b49c
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- [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Gebäudehöhen des sechsten Vollgeschosses können durch technische Anlagen sowie durch Treppenhäuser und Glasüberbauten um 2,2 m überschritten werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.4 | An der Straße Alsterglacis und an der Neuen Rabenstraße sind das Erdgeschoß und das darüberliegende Geschoß durch geeignete Fassaden- und/oder Fenstergestaltung zusammenzufassen. Das sechste Vollgeschoß ist an den Straßenrandseiten der Gebäude um mindestens 1 m zurückzusetzen.][§2 Nr.8 | Abweichend von Nummer 7 Satz 1 dürfen die Vorgartenflächen der Flurstücke 503, 527 und 525 mit maximal 45 % für ebenerdige Stellplätze des Besucher- und Wirtschaftsverkehrs sowie für Zufahrten und Zugänge in Anspruch genommen werden; auf den Vorgartenflächen der Flurstücke 507 und 1455 sind Stellplätze nicht zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den Flurstücken 503, 527 und 525 kann eine Überschreitung der westlichen Baugrenze für Dachausbildungen über Eingangsbereichen bis zu 20 m bei einer Breite von maximal 3 m zugelassen werden, sofern sie mit den vorhandenen Bauten in der Architektur und den verwandten Baustoffen zusammengehörige Einheiten bilden.][§2 Nr.10 | Auf dem Flurstück 525 kann eine Überschreitung der westlichen Baugrenze im Eckbereich Neue Rabenstraße/Alsterterrasse auf einer Länge von 11 m für die Ausbildung einer rechtwinkligen Gebäudeecke zugelassen werden.]
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