https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_43adc7f7-671a-413a-98b3-3ee640867848
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_43adc7f7-671a-413a-98b3-3ee640867848
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_5c35f346-6a99-4853-93c9-57f230c92be2]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_71f052c2-1588-4cf1-a57f-920dbb3510e7][XPLAN_XP_PPO_7ebb8a89-04ea-4049-ac6e-a5d358baf642]
refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | Im Bereich der auf dem Flurstück 7998 festgesetzten Tiefgaragen sind bauliche und technische Maßnahmen, die eine Absenkung des Grundwasserspiegels bewirken, unzulässig.][§2 Nr.12 | Auf dem Flurstück 7998 sind die privaten Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§3 Nr.1 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Drempelhöhe von Wohngebäuden wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§3 Nr.2 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Das oberste Vollgeschoß von Wohngebäuden ist gestalterisch als Dachgeschoß mit Flachdach auszubilden. Die Außenwände dieses Geschosses müssen eine Neigung von 80 Grad aufweisen; oberhalb des letzten Vollgeschosses ist kein Dachraum zulässig.][§3 Nr.3 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Außenwände von Wohngebäuden sind architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Balkonen, Loggien und Erkern. Eine Überschreitung der Baugrenzen kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§3 Nr.4 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Wohngebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn rotes Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§3 Nr.5 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die geneigten Außenwände von Wohngebäuden sind Dachpfannen zu verwenden.][§3 Nr.6 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Sockelhöhe von Wohngebäuden muß im Mittel 75 cm über den Straßenverkehrsflächen bzw. den mit Gehrechten belasteten Flächen hinausragen. Das Gelände muß bis 25 cm unterhalb der Sockelhöhe aufgehöht werden. Der entstehende Geländesprung muß vom Gebäude mindestens 2,5 m entfernt sein. Die Ausgestaltung ist in Form von Stützmauern vorzunehmen, die in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen sind.][§3 Nr.7 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Auf Anlagen für Gemeinschaftsstellplätze ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Der Abstand der Bäume darf 15 m nicht überschreiten. Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§3 Nr.8 | Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Wände der an der Ellernreihe ausgewiesenen Gemeinschaftsgaragen sind mit Rankhilfen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist eine Pflanze zu verwenden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert