BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06b9943f-f6e9-46ab-a92a-82bb3f4281bf

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06b9943f-f6e9-46ab-a92a-82bb3f4281bf
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord16-Altona-Altstadt45
    xpPlanDate
    • 1994-06-22
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 kann für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9b6c18f-b654-4440-a2c6-bc311c26ba8d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06bc510d-9988-4167-ba12-d96a598a7761

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06bc510d-9988-4167-ba12-d96a598a7761
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten14
    xpPlanDate
    • 1995-06-07
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9a87e133-097f-4da3-9e74-8d0180177538][XPLAN_XP_PPO_90f19181-ae14-4117-8d3b-8111cd3c4e35]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_02ac78c6-f7b5-4434-b60e-666fd044912a]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06bcc863-87b5-442d-bffd-73f5648a0f69

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06bcc863-87b5-442d-bffd-73f5648a0f69
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06bcc863-87b5-442d-bffd-73f5648a0f69
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung1
    • 4
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_55155370-8afd-448d-8808-c2f612949d40][XPLAN_XP_PPO_a7a35d7c-188e-41bf-8718-52517ce2778e][XPLAN_XP_PPO_caf3b5aa-1864-451b-b39c-8da6452a69db]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 2 | In den urbanen Gebieten werden Ausnahmen nach § 6a Absatz 3 Nummern 1 und 2 BauNVO für Vergnügungsstätten und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr. 4 | In den urbanen Gebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe, Festhallen und Festsäle unzulässig.][§2 Nr. 5 | In den urbanen Gebieten sind Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden bis maximal 200 m² Geschossfläche.][§2 Nr. 7 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Treppenhausvorbauten, Erker und Sichtschutzwände um bis zu 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 4 m zulässig, wenn sie insgesamt nicht mehr als 40 vom Hundert (v. H.) der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen und diese keine wesentliche Verschattung von Aufenthaltsräumen des Gebäudes bewirken. Von der Beschränkung der Breite ausgenommen sind Terrassen von Hausgruppen oder Doppelhäusern. Dort können Terrassen je Reihenhausscheibe oder Doppelhaushälfte in einer Breite von bis zu 5 m hergestellt werden. Balkone und Erker, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur oberhalb einer lichten Höhe von 4,1 m, bezogen auf die Oberkante der unmittelbar angrenzenden Verkehrsfläche, zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten können zudem Überschreitungen der Baugrenzen durch Laubengänge einschließlich zugehöriger Außentreppen um bis zu 2 m zugelassen werden, wenn die Laubengänge eine zusammenhängende Länge von 40 m nicht überschreiten und ausreichende Belichtungsverhältnisse sichergestellt werden.][§2 Nr. 8 | Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie für Kellergeschosse ist in den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „7“ und „9“ bis zu einer GRZ von 0,8 sowie in den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „1“, „2“, „3“, „4“, „5“, „6“ und „8“, im urbanen Gebiet mit der Ordnungsnummer „1“ und in dem Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „3“ bis zu einer GRZ von 0,9 sowie in den urbanen Gebieten mit den Ordnungsnummern „4“ und „5“ bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig. Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, für Kellergeschosse sowie erforderliche Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ist in dem Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „1“, im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und im urbanen Gebiet mit der Ordnungsnummer „3“ bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig.][§2 Nr. 9 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind Dach- und Technikaufbauten bis maximal 3 m Höhe zulässig, sofern sie um mindestens 2 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt errichtet werden. Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Solaranlagen und Anlagen für die Energiegewinnung durch Wind sind zusammenzufassen und auf maximal 20 v. H. zusammenhängender Dachfläche eines Gebäudes begrenzt anzuordnen und einzuhausen oder durch eine allseitige Attika zu verdecken. Ein Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten ist bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr. 10 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind nur innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und innerhalb der Flächen für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr. 18 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 32 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind die Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr. 33 | In den allgemeinen Wohngebieten – mit Ausnahme der in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Abschnitte der Baukörper –, in den urbanen Gebieten – mit Ausnahme des Gebäudes in den urbanen Gebieten mit den Ordnungsnummern „4“ und „5“ mit einer zulässigen Gebäudehöhe von 12 m NHN –, im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und in den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ sind die Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen von über 9 m NHN zu begrünen. Im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „1“ sind oberste Stell- beziehungsweise Parkplatzebenen mit einem begrünten Dach auszuführen. Die Dachbegrünungsflächen sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu unterhalten. 33.1 Dachflächen, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen – mit Ausnahme von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie – dienen, sowie Dachterrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen, sofern die betreffenden Dachflächen zu mindestens 50 v. H. – bezogen auf die jeweilige Gebäudegrundfläche – begrünt werden. Geringfügige Unterschreitungen sind zulässig, wenn die entsprechende Menge durchwurzelbaren Substrats (120 Liter pro m² zu begrünende Dachfläche) erhalten bleibt. 33.2 Erforderliche Flächen für Sport- und Spielflächen im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „3“ können vollständig von der Begrünung ausgenommen werden.][§2 Nr. 34 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten und in den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ sind nicht überbaute Tiefgaragenflächen und Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen bis maximal 9 m über NHN mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau – exklusive Drainageschicht – zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen und Kinderspielflächen sowie an Gebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm ausgenommen werden. Im Bereich anzupflanzender Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum der Substrataufbau mindestens 1 m betragen.][§2 Nr. 35 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten – mit Ausnahme der urbanen Gebiete mit den Ordnungsnummern „2“ und „3“ – und in den Gewerbegebieten – mit Ausnahme des Gewerbegebietes mit der Ordnungsnummer „1“ – sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche anzulegen und zu begrünen. Nach § 2 Nummer 34 begrünte, nicht überbaute Tiefgaragenflächen und Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen bis maximal 9 m über NHN sind anrechenbar.][§2 Nr. 39 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten ist je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen.][§3 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten, urbanen Gebieten, den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad auszuführen. 75 v. H. der Dachflächen der Gebäude in den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind mit einer Neigung von 20 bis 50 Grad auszuführen.][§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 3 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennkeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zu den Fassadenmaterialien: 3.1. Für die mit „(AA)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Beton zulässig. 3.2. Für die mit „(AB)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 40 v. H. Beton zulässig. 3.3. Für die mit „(AC)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Holz zulässig. 3.4. Für die mit „(AD)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 80 v. H. Holz zulässig. 3.5. Für die mit „(AE)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 60 v. H. Holz zulässig. 3.6. Für die mit „(AF)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 50 v. H. Holz zulässig. 3.7 Für alle sonstigen Fassadenflächen in den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind als Materialien Vollklinker oder Vollziegel zulässig.][§3 Nr. 4 | Ausnahmen von den Festsetzungen in § 3 Nummern 2 bis 3.7 sind zulässig, wenn Gebäude oder deren Fassaden aus Holz oder anderen nachwachsenden Baustoffen mit geringem Ausstoß von Treibhausgasen oder monolithisch (Lehm, Mauerwerk, Dämmbeton) hergestellt werden oder ein kreislaufwirtschaftliches Bauvorhaben umgesetzt wird.][§3 Nr. 5 | In den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 4,1 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 6 | In den in der Nebenzeichnung mit „(O)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 3 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 7 | Im Plangebiet sind – mit Ausnahme der Industriegebiete, des Gewerbegebietes mit der Ordnungsnummer „2“, des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Mobilität und Gewerbe“, der Flächen für Sport und Spielanlagen und der Gemeinbedarfsflächen – oberirdische Flächen für die Abfallbeseitigung sowie für Ablagerungen unzulässig.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.][§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.][§3 Nr. 13 | In den urbanen Gebieten sind Werbeanlagen nur an Gebäuden an der Stätte der Leistung bis zur unteren Dachkante des Gebäudes zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.7
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • UrbanesGebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06c06304-340b-43a4-86e8-f6d56fe4ab3e

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06c06304-340b-43a4-86e8-f6d56fe4ab3e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSFuhlsbuettel-Alsterdorf-Gross-Borstel-Ohlsdorf
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d575172d-47eb-4614-8a6b-4feeff62bf2f]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06c190a4-cabf-413c-aa64-aa45f2531661

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06c190a4-cabf-413c-aa64-aa45f2531661
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06c190a4-cabf-413c-aa64-aa45f2531661
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB96
    xpPlanDate
    • 1955-12-23
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_30fb11d3-4d32-4b73-bd37-c5578f7afdb2]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17100
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17100
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06c6dc81-f715-4abb-b0f9-452307c50c5c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06c6dc81-f715-4abb-b0f9-452307c50c5c
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06c6dc81-f715-4abb-b0f9-452307c50c5c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf40
    xpPlanDate
    • 2019-02-19
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten, die nicht als Erhaltungsbereiche ausgewiesen sind, ist je Baugrundstück eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 300 m² als Höchstmaß zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 5
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1bf6956a-410e-4753-88b0-537b9dd59f4c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06cabe96-a398-4906-a414-29307a8c0468

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06cabe96-a398-4906-a414-29307a8c0468
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06cabe96-a398-4906-a414-29307a8c0468
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen52
    xpPlanDate
    • 1984-01-26
    uuid
    • B402CF95-AA4D-4FEA-B36A-CD40213C0E58
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d5f0067c-97c3-4459-953b-bf7d841f6219]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.5
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bdc147c7-d8e6-4dc7-b4d7-66e74ce4335b]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06cb0e1a-0b9e-42b8-bccf-97bb993ab9cb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06cb0e1a-0b9e-42b8-bccf-97bb993ab9cb
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06cb0e1a-0b9e-42b8-bccf-97bb993ab9cb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal23-Horn47
    xpPlanDate
    • 2005-03-08
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 10.5]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_019c07b5-f514-4a73-b39c-9e7c2405d1ef]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_702c6944-5d61-41b8-a1d8-669b57458097][XPLAN_XP_PPO_71745efd-420b-43e5-8845-c4fa5cc68c4f][XPLAN_XP_PPO_310540e5-de8c-41be-9a34-60739c691035][XPLAN_XP_PPO_b781ead7-ca58-4f4e-9c61-db9bbe717987][XPLAN_XP_PPO_522536d8-79ba-42fc-a999-548a52a0b93b]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06cbf2a1-2e09-47d5-9de0-62512586389b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06cbf2a1-2e09-47d5-9de0-62512586389b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06cbf2a1-2e09-47d5-9de0-62512586389b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf1
    xpPlanDate
    • 1964-06-26
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.4 | Die nicht überhauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünfläche festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d1fbeda6-40b2-40ea-9355-633fb50434ab]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06d00bce-2e63-4f4f-8d4f-63db57cabf29

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06d00bce-2e63-4f4f-8d4f-63db57cabf29
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_06d00bce-2e63-4f4f-8d4f-63db57cabf29
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser