https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_527be124-1086-47fc-a4bc-3afdc185f665
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_527be124-1086-47fc-a4bc-3afdc185f665
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_21d8a452-a1b5-4fba-86c0-67d3a617711b]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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