BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5548ecd9-d817-4d21-9ece-5d55435ea8cf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5548ecd9-d817-4d21-9ece-5d55435ea8cf
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5548ecd9-d817-4d21-9ece-5d55435ea8cf
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_0fcb1297-95ca-46c0-8747-8e794616d58d][XPLAN_XP_PTO_bbe1fe76-e044-468f-9bf9-0e41249fab05][XPLAN_XP_PTO_d3624bcf-6a76-4503-bad8-f7d6a3638b13][XPLAN_XP_PTO_6e1bba07-d93c-4e1d-936c-655037a09379][XPLAN_XP_PTO_6000b2d9-c563-4f89-b9d2-22ce7a2dfdc0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 3. | Die Sondergebiete „Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“ dienen vorwiegend der Unterbringung von großflächigem Einzelhandel und Wohnen. Zulässig sind ▪ nur im Erdgeschoss großflächige Einzelhandelsbetriebe und nicht-großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Verkaufsräumen und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, ▪ Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss, ▪ den Wohnungen zugeordnete Fahrradabstell- und Nebenräume sowie Eingangsbereiche auch im Erdgeschoss, ▪ Schank- und Speisewirtschaften, ▪ sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe mit Ausnahme von Bordellen und bordellartigen Betrieben, ▪ Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, ▪ Vergnügungsstätten mit Ausnahme von glücksspielorientierten Vergnügungsstätten mit Gewinnmöglichkeit wie Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist und ▪ Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 2.6
    GRZ
    • 1
    Z
    • 5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Sonstiges Sondergebiet
    sondernutzung
    • [Allgemein: Großflächiger Einzelhandel|Nutzung: Großflächiger Einzelhandel und Wohnen]
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_554b0615-a493-424d-9a61-b37b5df654ab

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_554b0615-a493-424d-9a61-b37b5df654ab
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_554b0615-a493-424d-9a61-b37b5df654ab
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D251
    xpPlanDate
    • 1955-06-21
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e03355e4-d7f4-4390-a1da-68fd1771b697]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17100
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17100
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_554c5fae-84f2-4463-ac8d-f5a62cef4089

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_554c5fae-84f2-4463-ac8d-f5a62cef4089
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_554c5fae-84f2-4463-ac8d-f5a62cef4089
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt67
    xpPlanDate
    • 2022-05-17
    gliederung1
    • 1
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_33f94ae2-8702-417d-b1a4-907da40bac54]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8bf7db44-d17d-4c86-861d-9b7a93d1dd90][XPLAN_XP_PPO_86695744-5eea-4768-95b4-5936289e6ccc][XPLAN_XP_PPO_f76e4174-3f67-44ea-af76-adbc08f5b6b3][XPLAN_XP_PPO_64d89901-a7cb-45f4-8fc8-b3e20e7f3a5a]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tank-stellen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist ausnahmsweise eine Überschreitung der Baugrenzen für Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m und eine Überschreitungen der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Im mit WA 1 bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze für gewerbliche Nutzungen ausnahmsweise auch oberirdisch zulässig.][§2 Nr.6 | In den mit (A) und (B) gekennzeichneten Bereichen der Fassaden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie etwa Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Bereich (B) kann nach Fertigstellung des Gebäudes im WA 1 im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis erbracht werden, dass schalltechnische Maßnahmen nicht notwendig sind.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Gebäuden auf mindestens 50 vom Hundert der Gebäudegrundfläche mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten ist je angefangene 250 m² Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Anstelle eines Baumes können auch Hecken gepflanzt werden. Die Pflanzung eines Baumes entspricht der Anpflanzung einer Hecke von 15 m Länge.][§2 Nr.9 | Im Kronenbereich der zu erhaltenden Bäume sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sowie Nebenanlagen, Erschließungsflächen und Garagen unzulässig. Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und der jeweilige Charakter der Pflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.10 | Für die festgesetzten Baum- und Gehölzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 16 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Heckenpflanzungen müssen in der Qualität mindestens 100 cm, zwei Mal verpflanzt, mit Ballen, vier Pflanzen pro laufenden Meter erfolgen.][§2 Nr.11 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.12 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- und Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Leuchten, die nicht der Innenbeleuchtung von Gebäuden dienen, sind ausschließlich als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich zulässig (zum Beispiel Natriumdampf-Hochdruck oder Niederdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen mit entsprechenden UV-Filtern oder LED ohne UV-Strahlungsanteil). Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen und nach oben und zu den angrenzenden Flächen und Gehölzstrukturen abzuschirmen oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden. Die Beleuchtung ist zeitlich und in der Anzahl der Leuchtkörper auf das für die Beleuchtung der aktiv genutzten Flächen notwendige Mindestmaß zu beschränken.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GFZ
    • 1.4
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5551aa52-36c8-4f47-b001-f74f3db140b0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5551aa52-36c8-4f47-b001-f74f3db140b0
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5551aa52-36c8-4f47-b001-f74f3db140b0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf40
    xpPlanDate
    • 2019-02-19
    gliederung1
    • (C)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In dem allgemeinen Wohngebiet innerhalb des Erhaltungsbereichs und den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m und – falls keine vordere Bebauung vorhanden ist – 25 m zwischen hinterer Baugrenze und rückwärtiger Bebauung.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 1
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1bf6956a-410e-4753-88b0-537b9dd59f4c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5557bea7-1b3e-48fb-a382-11212163bcd8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5557bea7-1b3e-48fb-a382-11212163bcd8
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5557bea7-1b3e-48fb-a382-11212163bcd8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst3
    xpPlanDate
    • 1977-07-06
    uuid
    • 6E9DCD39-C5FA-4006-B4AC-6D3DD97B6A12
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_aae7d1c2-7e6e-44b6-b59a-ac33a29152fe]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5557fb5f-4166-4cec-bf13-f927c262111a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5557fb5f-4166-4cec-bf13-f927c262111a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5557fb5f-4166-4cec-bf13-f927c262111a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBarmbek-Sued-Uhlenhorst
    xpPlanDate
    • 1954-09-10
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7e840505-3b79-4768-a6a0-95caa948a905]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5558f088-55f0-4203-9acd-472af9e32bb8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5558f088-55f0-4203-9acd-472af9e32bb8
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5558f088-55f0-4203-9acd-472af9e32bb8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_daf47bf5-b6f4-48e1-9917-51fe2032db21][XPLAN_XP_PPO_f1b5589d-a5f9-4414-b2f0-5f2db994e480]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Fläche eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo“ bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude, auf den mit „3 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens drei Wohnungen je Wohngebäude und auf den mit „4 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens vier Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_55590572-c7b4-4b0d-a3de-d51598273ca7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_55590572-c7b4-4b0d-a3de-d51598273ca7
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_55590572-c7b4-4b0d-a3de-d51598273ca7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf17
    xpPlanDate
    • 1970-10-06
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b6061616-d0e4-4108-9c2c-87357337a7a9][XPLAN_XP_PPO_c3d49028-dca8-471c-b6f0-dfd88325be50][XPLAN_XP_PPO_655f1a0a-4443-435d-b656-9dc3e352a273]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.6
    Zzwingend
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6249c6e9-7f3d-4094-a35f-1c1a8bc00e23]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    abweichendeBauweise
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/4.1/0}1000
    abweichendeBauweiseWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/4.1/0}1000
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_555cc8e7-f262-4e55-8b3f-2670f8d0a3a1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_555cc8e7-f262-4e55-8b3f-2670f8d0a3a1
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_555cc8e7-f262-4e55-8b3f-2670f8d0a3a1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt59
    xpPlanDate
    • 2014-05-19
    gliederung1
    • 1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8409b4f2-4651-4949-9d13-497f228272d2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9538cfe1-a915-41f5-8e6b-3a4674c2607f][XPLAN_XP_PPO_729814f9-1294-4533-9152-3bae8d04cb8b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen gemäß § 6 Absatz 2 Nummern 6 und 7 BauNVO unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Mischgebieten sind Vergnügungsstätten, wie auch Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), Wettbüros, Bordelle oder bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Bordelle oder bordellartige Betriebe nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Mischgebieten sind Wohnungen im Sinne des § 6 Absatz 2 Nummer 1 BauNVO nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem als „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet dürfen bei als Höchstmaß festgesetzten, obersten Geschossen keine weiteren Geschosse errichtet werden.][§2 Nr.8 | In dem als „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,75 für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem als „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m sowie an nach Süden und Westen ausgerichtete Fassaden durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2,5 m zulässig. Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur ab einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen sowie Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind in den Untergeschossen außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.17 | In den Mischgebieten sind die gewerblichen Aufenthaltsräume, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen und eine kontrollierte Lüftung geschaffen werden.][§2 Nr.19 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist in den Mischgebieten entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.21 | In dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet und in den mit „MI 1“ und „MI 2“ bezeichneten Mischgebieten ist an den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besonderen Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.75
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
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    • Horn26
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    • 1965-07-27
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 1
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_e2f4aee4-454a-4d92-9ed5-4198515aac48]
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    • 1000
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    • Geplant
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    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
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    • SonderBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
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    sondernutzung
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    sondernutzungWert
    • Ladengebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise