https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5b94518c-a1e8-4159-adcd-fa5dfed10a67
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten sind bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berechnungsgrundlage ist der ausgewiesene Baukörper, die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschossausbau bzw. Staffelgeschoss.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen sind Tiefgaragen nur auf den dafür festgesetzten Flächen sowie auf den überbaubaren Flächen zulässig. Die Zufahrt ist in Natursteinpflaster herzustellen. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind in den Tiefgaragen auch Stellplätze für das Sondergebiet zulässig. Die bisherige Geländehöhe ist auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche nach Fertigstellung der Tiefgarage wiederherzustellen. Ebenerdige Stellplätze sind unzulässig.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e281284a-e85b-4158-b7bd-21a0ae595e17]
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besondereArtDerBaulNutzung
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