https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_092d144a-fc2d-4e50-8d3a-43ec0dfa7a19
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_092d144a-fc2d-4e50-8d3a-43ec0dfa7a19
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- [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten innerhalb der Erhaltungsbereiche und in den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(E)" und „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 300 m², auf den mit „(B)" und „(G)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(C)", „(F)" und „(G)" bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m und - falls keine vordere Bebauung vorhanden ist - 25 m zwischen hinterer Baugrenze und rückwärtiger Bebauung.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert