BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627059d8-92bc-404c-9e28-07f726931665

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627059d8-92bc-404c-9e28-07f726931665
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627059d8-92bc-404c-9e28-07f726931665
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSInnenstadt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    text
    • Die Festsetzung Geschäftsgebiet nach der Baupolizeiverordnung wird in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung geändert.
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_783b3978-b9e4-4d24-828e-c5baef4361f4]
    refTextInhalt
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 5
    Z_Staffel
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62706edd-3300-40c5-a8be-36dc04c7b5d4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62706edd-3300-40c5-a8be-36dc04c7b5d4
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62706edd-3300-40c5-a8be-36dc04c7b5d4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld23(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2006-04-13
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2774df8f-861f-4894-b22e-6d0b74b5123c]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.8 | „8. Für die in der Anlage mit „MI“ bezeichneten Gebiete gilt:][§1 Nr.2.8.1 | 8.1 Die Festsetzung „Gewerbegebiet“ wird aufgehoben und durch die Festsetzung „Mischgebiet“ nach § 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ersetzt.][§1 Nr.2.8.2 | 8.2 Die bisher festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 und die Geschossflächenzahl von 1,0 werden aufgehoben und ersetzt durch eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2, jeweils als Höchstmaß.][§1 Nr.2.8.3 | 8.3 Entlang der Grenze zum Gewerbegebiet sind in einem 15 m breiten Streifen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Eine von Satz 1 abweichende Anordnung kann zugelassen werden, wenn an der betreffenden Gebäudefront die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Kernund Mischgebiete eingehalten werden.][§1 Nr.2.8.4 | 8.4 Tankstellen sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7ffb2314-7fcb-45f4-8b71-251d78eb08bb]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627244ad-3342-4898-9c8c-684cede06ebf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627244ad-3342-4898-9c8c-684cede06ebf
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627244ad-3342-4898-9c8c-684cede06ebf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli26
    xpPlanDate
    • 2016-12-02
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d06712d4-39a7-4261-b7eb-0340cdfb905b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_558d8086-35fd-41fc-a024-d1959f217bc9][XPLAN_XP_PPO_1e65eaf5-b1af-4929-b278-610f167e1614][XPLAN_XP_PPO_0084402d-d888-4ec2-9b60-6dd399e553dd][XPLAN_XP_PPO_cdbc6897-aa2d-4e60-b35d-17e7d8010c39]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Bordelle und bordellartige Nutzungen sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im besonderen Wohngebiet werden Ausnahmen für Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, Vergnügungsstätten und Tankstellen nach § 4a Absatz 3 Nummern 1 bis 3 BauNVO ausgeschlossen. Mindestens 50 vom Hundert der Geschossflächen in Vollgeschossen sind für Wohnungen zu verwenden.][§2 Nr.6 | An den straßenabgewandten Gebäudeseiten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.9.3 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Kleine Freiheit, im besonderen Wohngebiet entlang der Paul- Roosen-Straße und im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Große Freiheit (von Norden bis einschließlich Hausnummer 65) gilt für neu vorgesehene Blockrandbebauung, dass durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen sind. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Nicht überbaute Tiefgaragen und Kellergeschosse sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen hiervon ist die mit „(B)“ bezeichnete Fläche. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Dachflächen von neu zu errichtenden Gebäuden mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schlingoder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 1
    Z
    • 3
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1300
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • BesonderesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6277a7fa-2610-4a88-b68b-2771596b2d1a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6277a7fa-2610-4a88-b68b-2771596b2d1a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6277a7fa-2610-4a88-b68b-2771596b2d1a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal27
    xpPlanDate
    • 2006-06-08
    gliederung1
    • (D)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(B)" und „(H)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 160 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 140 m², auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 70 m² und auf den mit „(G)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 280 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen, die kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(D)", „(G)" und „(H)" bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m. Falls keine vordere Bebauung vorhanden ist, sind 25 m Abstand zwischen hinterer Baugrenze (der vorderen Bauzone) und rückwärtiger Bebauung einzuhalten.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 3
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a67dac75-9a34-4ecc-ba87-4163897647ce]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627bd7ee-646e-4ee0-9765-2381dcfe096e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627bd7ee-646e-4ee0-9765-2381dcfe096e
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627bd7ee-646e-4ee0-9765-2381dcfe096e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHarburg
    xpPlanDate
    • 1954-12-28
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4bbfc897-2296-4520-9b2c-4cac769558ee]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627d8a6c-0a4c-4f0e-8663-dc89106e65c9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627d8a6c-0a4c-4f0e-8663-dc89106e65c9
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_627d8a6c-0a4c-4f0e-8663-dc89106e65c9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese3
    xpPlanDate
    • 2001-03-27
    ebene
    • 0
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1bd08774-5981-4152-b8e2-b4d68ecd87df][XPLAN_XP_PPO_12bebd78-a86d-42ba-b173-32417f5df861][XPLAN_XP_PPO_ada716f5-e539-4672-906f-091e3c9b42d2][XPLAN_XP_PPO_ec711f66-e152-430e-95d2-e8cc68ee8c52]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten sind bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berechnungsgrundlage ist der ausgewiesene Baukörper, die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschossausbau bzw. Staffelgeschoss.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 3
    GRZ
    • 0.3
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e281284a-e85b-4158-b7bd-21a0ae595e17]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6284b765-44c2-4b74-aa46-69fcb698adbb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6284b765-44c2-4b74-aa46-69fcb698adbb
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6284b765-44c2-4b74-aa46-69fcb698adbb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (D), (5)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(5)" bezeichneten Flächen sind in den Vorgärten Garagen und Carports sowie Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, mit Ausnahme von ebenerdigen Befestigungen und notwendigen Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung, unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_628ed8b9-7ea8-4c9f-ac3d-da7fefc3a586

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_628ed8b9-7ea8-4c9f-ac3d-da7fefc3a586
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_628ed8b9-7ea8-4c9f-ac3d-da7fefc3a586
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld24
    xpPlanDate
    • 1966-10-24
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_999c1d57-c144-481d-9eef-615d19447464]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b6ec247e-3f30-4369-ba42-5beb66aae379][XPLAN_XP_PPO_7bdbd677-d8d7-4cd1-b03f-291eb4dc05ec]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_628f5cce-ba26-4973-b2d3-45f162a87063

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_628f5cce-ba26-4973-b2d3-45f162a87063
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_628f5cce-ba26-4973-b2d3-45f162a87063
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland11
    xpPlanDate
    • 1992-01-20
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Im reinen Wohngebiet darf die Bruttogeschoßfläche von Nebenanlagen 30 m² nicht überschreiten.][§3 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Als Einfriedigung sind nur Hecken, Zäune mit senkrechtem Gitterstabwerk oder senkrecht gelattete Holzzäune zulässig.][§3 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Außenwände der Gebäude darf nur verputztes Mauerwerk verwendet werden; für die farbliche Gestaltung der Außenwände sind weiße oder hellgraue Farbtöne zu verwenden.][§3 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Dächer von Wohngebäuden sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 55 Grad auszubilden.][§3 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Firstrichtung von Wohngebäuden ist parallel zu der straßenseitigen Baugrenze anzuordnen. Die Traufhöhe soll mindestens 3,5 m betragen und darf 4,5 m nicht überschreiten. Die Firsthöhe soll mindestens 8 m betragen und darf 9 m nicht überschreiten. Die Höhenfestsetzungen sind jeweils auf die Geländeobcrfläche zu bezichen.][§3 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Garagendächer dürfen nicht mehr als 6 Grad geneigt sein und sind zu begrünen.][§3 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Bei vorhandenen Siedlungsgebäuden sind das Fachwerk sowie die dunkle Holzverkleidung von Gicbeldreiecken zu erhalten.][§3 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Seitliche Anbauten an bestehende Wohngebäude sind von der straßenseitigen Baugrenze um mindestens 3 m zurückzusetzen und eingeschossig auszubilden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4cb2f2ae-e172-486d-94f9-ca2b12cefbea]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62957dcc-a487-46c5-9f59-df767efe0b65

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62957dcc-a487-46c5-9f59-df767efe0b65
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62957dcc-a487-46c5-9f59-df767efe0b65
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf75
    xpPlanDate
    • 1993-04-20
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_33c8ab4e-9eb1-48ba-9d64-b24f1fcca184]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise