BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62a6a16e-ca45-4d38-a9f8-8527d436f87d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62a6a16e-ca45-4d38-a9f8-8527d436f87d
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62a6a16e-ca45-4d38-a9f8-8527d436f87d
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (E), (7), (9)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(7)" bezeichneten Flächen ist ein Grenzabstand der Hauptgebäude zur seitlichen Grundstücksgrenze bei mit Wohnbebauung bebauten Nachbargrundstücken oder zu benachbarten Grünflächen von mindestens 4 m einzuhalten. Für Eckgrundstücke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.11 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo" bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo" bezeichneten Fläche sind höchstens zwei, auf den mit „3 Wo" bezeichneten Flächen höchstens drei, auf den mit „4 Wo" bezeichneten Flächen höchstens vier, auf den mit „5 Wo" bezeichneten Flächen höchstens fünf und auf den mit „6 Wo" bezeichneten Flächen sind höchstens sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(8)" und „(9)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | Auf den mit „(9)" und „(10)" bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten, verglaste Loggien, Wintergärten, mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62a856e6-e6bc-4f2e-ad11-cc0c6f1c5fac

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62a856e6-e6bc-4f2e-ad11-cc0c6f1c5fac
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62a856e6-e6bc-4f2e-ad11-cc0c6f1c5fac
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen64
    xpPlanDate
    • 2021-10-19
    gliederung1
    • 2
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8fbbe545-2da1-4f34-ab2d-0358e720e32e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_19915f7f-c316-4364-b75e-38f1aaa70ca9][XPLAN_XP_PPO_664c7845-a68b-4669-89c5-2fd3093f214a][XPLAN_XP_PPO_27d5bac6-9525-4da2-91f4-180dfe746e0e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr. 2 | Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, Kellergeschosse sowie erforderliche Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ist in den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1 und 2 bis zu einer GRZ von 0,7 und im allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 4 bis zu einer GRZ von 0,65 zulässig.][§2 Nr. 3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse kein weiteres Geschoss zulässig.][§2 Nr. 4 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Vorbauten einschließlich Balkone sowie Überschreitungen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu eine Tiefe von 2 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. An den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten der Gebäudekörper sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Vorbauten einschließlich Balkone und die Anlage von Terrassen unzulässig.][§2 Nr. 5 | In den allgemeinen Wohngebieten müssen Dach- und Technikaufbauten mindestens 1,5 m hinter der Fassade zurückbleiben. Eine Überschreitung der festgesetzten Vollgeschosse durch Dach – und Technikaufbauten ist um höchstens 1,5 m Höhe zulässig.][§2 Nr. 6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die Errichtung von Tiefgaragen ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr. 8 | Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die Geländeoberfläche herausragen. Ausgenommen hiervon sind die Tiefgarageneinfahrten sowie erforderliche Treppenaufgänge.][§2 Nr. 9 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Wege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen) herzustellen.][§2 Nr.10 | Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete ist für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr. 11 | Für die unter den Nummern 10 und 13 festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr. 14 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind – außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen – im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, Baumreihen und Gehölzgruppen unzulässig. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen für die Bodensanierung.][§2 Nr. 15 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen des obersten Geschosses als Flachdach oder als flach geneigte Dächer bis 10 Grad Neigung zu errichten und zu mindestens 80 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Ausgenommen davon ist die mit „(B)“ bezeichnete Baufläche im allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 5. Hier sind die Dachflächen von Gebäuden und Gebäudeteilen zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr. 16 | Die nicht überbauten Dächer von Tiefgaragen sind zu mindestens 50 v. H. zu begrünen. Sie sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen auf den Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr. 17 | Tiefgarageneinfahrten sind mit einer Pergola zu überdachen und mit Schling- oder Kletterpflanzen in einem Pflanzabstand von 0,5 m dauerhaft zu begrünen.][§2 Nr. 18 | In den allgemeinen Wohngebieten sind entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen und der mit Geh-, Fahr und Leitungsrechten zu belastenden Flächen sowie der öffentlichen Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Einfriedungen nur in Verbindung mit Hecken aus heimischen Laubgehölzen, in die gartenseitig transparente Holz- oder Drahtzäune integriert sein können, zulässig. Die Höhe der Zäune darf 1,2 m nicht überschreiten.][§2 Nr. 19 | Standplätze für Abfall- und Sammelplätze sind zum öffentlichen Raum und auf mindestens drei Seiten mit einheimischen Laubgehölzen in einer Mindestbreite von 80 cm einzugrünen.][§2 Nr. 20 | Zur Beleuchtung der Außenflächen im Bereich der allgemeinen Wohngebiete sowie der Wegeflächen innerhalb der Grünflächen ist nur die Verwendung von Beleuchtungsanlagen durch insektenfreundliche LED-Lampen mit maximal 3.000 Kelvin und einer Wellenlänge zwischen 585 und 700 Nanometern zulässig. Die verwendeten Lampengehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die Lichtquellen sind so anzubringen, dass direkte Lichteinwirkungen zur umgebenden Landschaft und zum Baumbestand vermieden werden. Die Beleuchtung ist auf das für die Beleuchtung der Flächen notwendige Mindestmaß zu beschränken.][§2 Nr. 21 | In den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1, 2, 4 und 5 sind in die Außenfassaden der Wohngebäude jeweils ein Fledermausspaltkasten und mit der Ordnungsnummer 3 zwei Fledermausspaltkästen mit Quartierseignung baulich zu integrieren. In den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1 bis 5 sind jeweils sechs Niststeine für Halbhöhlenbrüter und sieben Niststeine für Höhlenbrüter an fachlich geeigneter Stelle baulich zu installieren. Alle Nisthilfen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr. 22 | In den allgemeinen Wohngebieten sind je Ordnungsnummer jeweils 1 m² offenen Bodenstellen an fachlich geeigneter Stelle zu schaffen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr. 23 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten und den Straßenverkehrsflächen die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 10827, 10828, 10829, 10830, 10832, 10833, 10834 und 11388 der Gemarkung Niendorf zugeordnet. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden zu 85,5 v. H. den allgemeinen Wohngebieten und zu 14,5 v. H. den ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen zugordnet.][§2 Nr. 24 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers gilt: Neu zu errichtende Gebäude sind an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien oder Abwärmenutzung versorgt wird. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Satz 1 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBI. I S. 1519), zuletzt geändert am 24. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1789, 1790), den Wert von 15 kWh / m² Nutzfläche nicht übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Satz 1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr. 25 | In den allgemeinen Wohngebieten sind passive bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen sowie Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.9
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b212bf-da05-4b91-8a9b-98bf021c18e2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b212bf-da05-4b91-8a9b-98bf021c18e2
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b212bf-da05-4b91-8a9b-98bf021c18e2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt39
    xpPlanDate
    • 1989-10-22
    ebene
    • 0
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_cdb1ad3c-13d5-42fd-8c61-349beff2c623]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Kerngebiet und im Gewerbegebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind im Erdgeschoß Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Mörkenstraße und auf dem Flurstück 1267 der Gemarkung Altona-Südwest an der Elmenhorststraße sind die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet entlang der Königstraße die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_57ea1c9f-cd22-44b5-a983-a6f9659bbdfc]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b3cb4f-b2d0-4eee-9d6a-14d2caee5fcc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b3cb4f-b2d0-4eee-9d6a-14d2caee5fcc
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b3cb4f-b2d0-4eee-9d6a-14d2caee5fcc
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSRahlstedt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6b5fa80c-a7cc-4d2e-8f61-a0248f5df6f4]
    refTextInhalt
    • [1. | Die Minestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 qm, bei der Gruppenhausbebauung mit Sielanschlüssen 450 qm und bei Reihenhäusern 200 qm nicht überschreiten.][2. | Zusatz für W2o undn M2o-Gebiet Je Grundstück werden bis zu 2 Wohnungen zugelassen unter der Vorraussetzung, dass die Bestimmungen der Abwasserverordnung von 1940 eingehalten wird.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {urn:xplan:BP_DetailArtDerBaulNutzung:}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b5f4be-f158-4905-a967-2e634016e149

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b5f4be-f158-4905-a967-2e634016e149
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b5f4be-f158-4905-a967-2e634016e149
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf13
    xpPlanDate
    • 1969-08-19
    uuid
    • GML_313BD81C-804E-4128-B2B8-CA21F828E4AC
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_55b143ad-6d08-4b0c-b9a5-138304437569]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_87721c96-0816-4cb1-9b93-4eacc6d2fcbe][XPLAN_XP_PPO_59d90ae0-0097-4b3b-b031-c69b37e5dda2][XPLAN_XP_PPO_88d96f2e-7412-4a1c-8f57-acc551930d0a][XPLAN_XP_PPO_0309c32d-618f-47b2-a583-1db4c909bb3a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Das Staffelgeschoß ist ringsum um mindestens 1,25 m zurückzusetzen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    Z_Staffel
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
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    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b600f0-4297-459a-8196-b2c32e106604

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b600f0-4297-459a-8196-b2c32e106604
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b600f0-4297-459a-8196-b2c32e106604
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld19
    xpPlanDate
    • 1964-09-01
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f2172a58-b9d2-418c-a298-2fd7623896cd]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b766d9-f0fc-4f01-a401-ca03189df01b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b766d9-f0fc-4f01-a401-ca03189df01b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62b766d9-f0fc-4f01-a401-ca03189df01b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt8
    xpPlanDate
    • 1974-12-17
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
    • 0.3
    GRZ
    • 0.2
    Zzwingend
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d10da6ac-2195-4110-be50-196aaa5e272d]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    Fmin
    • 1000
    FminUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62bc0d5e-49ed-49a8-8dd5-ecb305e2bddc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62bc0d5e-49ed-49a8-8dd5-ecb305e2bddc
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62bc0d5e-49ed-49a8-8dd5-ecb305e2bddc
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde10
    xpPlanDate
    • 2001-12-06
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4709898c-20ec-477e-9ed6-d8b21959fe0b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_b8f632c6-65e1-4970-aab2-a00014245367][XPLAN_XP_PTO_db3b6b33-41f5-4497-aee6-b6383e71d922][XPLAN_XP_PTO_553f095c-4f19-4cef-8e17-e6d489b67c47]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Dorfgebieten sind Tankstellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Entlang Hasselwerder Straße, Arp-Schnitger-Stieg und Nincoper Straße sind in den allgemeinen Wohngebieten und den Dorfgebieten sowie in den mit „1" und „2" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Innerhalb der Dorfgebiete ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Im Dorfgebiet sind mit Ausnahme der Wohngebäude die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Gemischte Baufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1400
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Dorfgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62ca0587-f48d-458c-aee7-0872cc0f0294

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62ca0587-f48d-458c-aee7-0872cc0f0294
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62ca0587-f48d-458c-aee7-0872cc0f0294
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D26A
    xpPlanDate
    • 1955-06-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 7
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_62f471e3-a529-476d-a89c-169f82f8d10f]
    rechtsstand
    • 1000
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    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
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    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62d1f63f-e2e5-4c49-af27-9df56be7b265
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_62d1f63f-e2e5-4c49-af27-9df56be7b265
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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Rahlstedt114-Farmsen-Berne32
    xpPlanDate
    • 2001-05-02
    gliederung1
    • (13)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce84b4e2-a9a4-4386-b92c-19f7a577f9a9]
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    • [XPLAN_XP_PPO_3d250666-cc56-4cfa-934f-559078d5651d]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet