BP_BaugebietsTeilFlaeche



Filter
Sorting
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d110d02-0d65-43b0-b2a1-ea4ea1b67487

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d110d02-0d65-43b0-b2a1-ea4ea1b67487
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d110d02-0d65-43b0-b2a1-ea4ea1b67487
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen35
    xpPlanDate
    • 1995-02-20
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f71166be-781d-4b19-86a2-70e836eff860][XPLAN_XP_PPO_f084d3d3-b06b-447f-95a8-f58d5e2e0ab5]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | In den Mischgebieten sowie in den Wohngebieten ist für jede 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für jede 300 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.13 | In den Mischgebieten östlich Spritzenplatz/Erzbergerstraße und südlich der Straße Am Pflug / westlich Bahrenfelder Straße sowie in den Wohngebieten und Kerngebieten sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Terrassen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30 v.H. der Dachflächen sind zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_034302fc-e653-4759-bc21-d915461f1618]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1300
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • BesonderesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d1a3cde-8e9e-4012-a90c-605f9684afb2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d1a3cde-8e9e-4012-a90c-605f9684afb2
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d1a3cde-8e9e-4012-a90c-605f9684afb2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBramfeld
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_948f9e30-2d02-450c-b2aa-ad6d75fe652f]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1000
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kleinsiedlungsgebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d1c302f-2549-4068-b3b4-8211c2b13baf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d1c302f-2549-4068-b3b4-8211c2b13baf
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d1c302f-2549-4068-b3b4-8211c2b13baf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder13
    xpPlanDate
    • 2015-12-21
    hoehenangabe
    • [Abweichender Höhenbezug: über Straßenverkehrsfläche|Bezugspunkt: FH|Höhe: 9][Abweichender Höhenbezug: über Straßenverkehrsfläche|Bezugspunkt: TH|Höhe: 4]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_60efed17-e55e-41b9-beec-6746db66cd71]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1d01f060-2170-41a2-aa7a-0defa76bd31b][XPLAN_XP_PPO_2000e4a4-1da5-4c04-a2a0-c522443657bf][XPLAN_XP_PPO_f3ab1a3d-889f-4ff3-82ab-6e28c3dc8c3a][XPLAN_XP_PPO_63e8d749-6204-4bf1-b911-36a937e7ac67][XPLAN_XP_PPO_7e5844a8-2580-4ddc-a50c-4b775213cbc3][XPLAN_XP_PPO_bae76271-9bfe-43bd-9e53-ef762d103b8c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach §4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. IS. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten darf straßenseitig nicht mehr als 0,4 m über der festgesetzten Höhe der das Grundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche liegen. Abgrabungen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, sind in Vorgärten unzulässig. Für die Flurstücke 2689 und 2690 der Gemarkung Ochsenwerder gilt abweichend von Satz 1, dass Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, in Vorgärten zulässig sind, wenn sie mindestens 5 m, gemessen senkrecht zur Einfahrtseitenmitte, von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind. Stellplätze mit Schutzdach (Carports) und Garagen sind in Vorgärten nur zulässig, wenn sie mindestens 5 m, gemessen senkrecht zur Einfahrtseitenmitte, von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der Baugrenzen ist durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 5 m zulässig.][§2 Nr.5 | Die Mindestgröße für Baugrundstücke von Einzelhäusern beträgt 600 m2, von Doppelhaushälften 400 m2.][§2 Nr.6 | Die Dachflächen von Wohngebäuden sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer beiderseits gleichen Neigung von mindestens 38 Grad bis 50 Grad herzustellen. Dachgauben und Dachflächen von Zwerchhäusern sind von der Mindestneigung ausgenommen. Je Grundstück ist für Wohngebäude nur eine Hauptfirstrichtung zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Nebenanlagen mit einer Dachneigung unter 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Balkone dürfen, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge der darunterliegenden Fassadenseite entspricht. Loggien sind in Dachgeschossen unzulässig.][§2 Nr.9 | Dachgauben und Zwerchhäuser dürfen, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge der gesamten darunterliegenden Fassadenseite entspricht.][§2 Nr.10 | Es sind nur rote bis rotbraune und anthrazitfarbene Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig. Solartechnische Anlagen sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie sich in die Dachflächen einfügen.][§2 Nr.11 | Die Fassaden der Hauptgebäude sind zu mindestens 75 vom Hundert mit rotem oder rotbraunem Verblendmauerwerk herzustellen. Ergänzend zum Verblendmauerwerk sind entweder grüne, braune oder naturbelassene Holzverschalungen und Putz in weiß oder grau zulässig. Nebengebäude dürfen ohne Mindestanteil (75 vom Hundert rotes oder rotbraunes Verblendmauerwerk) vollflächig in allen in den Sätzen 1 und 2 genannten Materialien ausgeführt werden.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je 300m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche ein Baum nach Maßgabe der Nummer 18 zu pflanzen oder zu erhalten.][§2 Nr.16 | Grundstückseinfriedigungen entlang der öffentlichen und privaten Straßenverkehrsflächen und zu den privaten Grünflächen (Gemeinschaftswiesen) sind als Hecken beziehungsweise mit Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.17 | Stellplatzanlagen mit mehr als vier Stellplätzen sind mit Hecken oder frei wachsenden Sträuchern einzufassen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 1
    GRZ
    • 0.3
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d20f2da-146c-452f-8c98-28c5abb45bc7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d20f2da-146c-452f-8c98-28c5abb45bc7
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d20f2da-146c-452f-8c98-28c5abb45bc7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf36
    xpPlanDate
    • 1991-11-12
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ebfa867a-36e6-432f-905c-7a3df642a0cb]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    DN
    • 45
    DNUOM
    • grad
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d2892c5-e4b8-4310-8c35-f883e91b75a3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d2892c5-e4b8-4310-8c35-f883e91b75a3
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d2892c5-e4b8-4310-8c35-f883e91b75a3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung1
    • 4
    gliederung2
    • (ZZ)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_eb7580fb-3d11-4e5d-9ad8-b3aa49c63841][XPLAN_XP_PPO_7b07b198-b7d8-4428-845d-0102320116d2][XPLAN_XP_PPO_9ec8230a-85b3-40c0-b04a-3f08d2b5b2dc][XPLAN_XP_PPO_33429a67-d4e9-44ac-8bea-73a96112c10d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6), für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr. 7 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Treppenhausvorbauten, Erker und Sichtschutzwände um bis zu 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 4 m zulässig, wenn sie insgesamt nicht mehr als 40 vom Hundert (v. H.) der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen und diese keine wesentliche Verschattung von Aufenthaltsräumen des Gebäudes bewirken. Von der Beschränkung der Breite ausgenommen sind Terrassen von Hausgruppen oder Doppelhäusern. Dort können Terrassen je Reihenhausscheibe oder Doppelhaushälfte in einer Breite von bis zu 5 m hergestellt werden. Balkone und Erker, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur oberhalb einer lichten Höhe von 4,1 m, bezogen auf die Oberkante der unmittelbar angrenzenden Verkehrsfläche, zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten können zudem Überschreitungen der Baugrenzen durch Laubengänge einschließlich zugehöriger Außentreppen um bis zu 2 m zugelassen werden, wenn die Laubengänge eine zusammenhängende Länge von 40 m nicht überschreiten und ausreichende Belichtungsverhältnisse sichergestellt werden.][§2 Nr. 8 | Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie für Kellergeschosse ist in den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „7“ und „9“ bis zu einer GRZ von 0,8 sowie in den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „1“, „2“, „3“, „4“, „5“, „6“ und „8“, im urbanen Gebiet mit der Ordnungsnummer „1“ und in dem Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „3“ bis zu einer GRZ von 0,9 sowie in den urbanen Gebieten mit den Ordnungsnummern „4“ und „5“ bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig. Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, für Kellergeschosse sowie erforderliche Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ist in dem Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „1“, im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und im urbanen Gebiet mit der Ordnungsnummer „3“ bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig.][§2 Nr. 9 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind Dach- und Technikaufbauten bis maximal 3 m Höhe zulässig, sofern sie um mindestens 2 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt errichtet werden. Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Solaranlagen und Anlagen für die Energiegewinnung durch Wind sind zusammenzufassen und auf maximal 20 v. H. zusammenhängender Dachfläche eines Gebäudes begrenzt anzuordnen und einzuhausen oder durch eine allseitige Attika zu verdecken. Ein Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten ist bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr. 10 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind nur innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und innerhalb der Flächen für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr. 18 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 23 | Die Aufnahme einer Wohnnutzung in den mit „(ZZ)“ gekennzeichneten Teilbereichen der allgemeinen Wohngebiete mit den Ordnungsnummern „3“, „4“ und „5“ sowie im allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer „6“ ist erst zulässig, wenn die mit „(D)“ bezeichnete Bebauung im allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer „3“ vorher oder zeitgleich im geschlossenen Rohbau (einschließlich Fenstereinbau) über die gesamte Länge fertig gestellt worden ist.][§2 Nr. 32 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind die Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr. 33 | In den allgemeinen Wohngebieten – mit Ausnahme der in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Abschnitte der Baukörper –, in den urbanen Gebieten – mit Ausnahme des Gebäudes in den urbanen Gebieten mit den Ordnungsnummern „4“ und „5“ mit einer zulässigen Gebäudehöhe von 12 m NHN –, im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und in den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ sind die Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen von über 9 m NHN zu begrünen. Im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „1“ sind oberste Stell- beziehungsweise Parkplatzebenen mit einem begrünten Dach auszuführen. Die Dachbegrünungsflächen sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu unterhalten. 33.1 Dachflächen, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen – mit Ausnahme von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie – dienen, sowie Dachterrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen, sofern die betreffenden Dachflächen zu mindestens 50 v. H. – bezogen auf die jeweilige Gebäudegrundfläche – begrünt werden. Geringfügige Unterschreitungen sind zulässig, wenn die entsprechende Menge durchwurzelbaren Substrats (120 Liter pro m² zu begrünende Dachfläche) erhalten bleibt. 33.2 Erforderliche Flächen für Sport- und Spielflächen im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „3“ können vollständig von der Begrünung ausgenommen werden.][§2 Nr. 34 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten und in den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ sind nicht überbaute Tiefgaragenflächen und Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen bis maximal 9 m über NHN mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau – exklusive Drainageschicht – zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen und Kinderspielflächen sowie an Gebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm ausgenommen werden. Im Bereich anzupflanzender Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum der Substrataufbau mindestens 1 m betragen.][§2 Nr. 35 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten – mit Ausnahme der urbanen Gebiete mit den Ordnungsnummern „2“ und „3“ – und in den Gewerbegebieten – mit Ausnahme des Gewerbegebietes mit der Ordnungsnummer „1“ – sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche anzulegen und zu begrünen. Nach § 2 Nummer 34 begrünte, nicht überbaute Tiefgaragenflächen und Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen bis maximal 9 m über NHN sind anrechenbar.][§2 Nr. 39 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten ist je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen.][§3 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten, urbanen Gebieten, den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad auszuführen. 75 v. H. der Dachflächen der Gebäude in den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind mit einer Neigung von 20 bis 50 Grad auszuführen.][§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 3 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennkeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zu den Fassadenmaterialien: 3.1. Für die mit „(AA)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Beton zulässig. 3.2. Für die mit „(AB)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 40 v. H. Beton zulässig. 3.3. Für die mit „(AC)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Holz zulässig. 3.4. Für die mit „(AD)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 80 v. H. Holz zulässig. 3.5. Für die mit „(AE)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 60 v. H. Holz zulässig. 3.6. Für die mit „(AF)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 50 v. H. Holz zulässig. 3.7 Für alle sonstigen Fassadenflächen in den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind als Materialien Vollklinker oder Vollziegel zulässig.][§3 Nr. 4 | Ausnahmen von den Festsetzungen in § 3 Nummern 2 bis 3.7 sind zulässig, wenn Gebäude oder deren Fassaden aus Holz oder anderen nachwachsenden Baustoffen mit geringem Ausstoß von Treibhausgasen oder monolithisch (Lehm, Mauerwerk, Dämmbeton) hergestellt werden oder ein kreislaufwirtschaftliches Bauvorhaben umgesetzt wird.][§3 Nr. 5 | In den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 4,1 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 6 | In den in der Nebenzeichnung mit „(O)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 3 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 7 | Im Plangebiet sind – mit Ausnahme der Industriegebiete, des Gewerbegebietes mit der Ordnungsnummer „2“, des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Mobilität und Gewerbe“, der Flächen für Sport und Spielanlagen und der Gemeinbedarfsflächen – oberirdische Flächen für die Abfallbeseitigung sowie für Ablagerungen unzulässig.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.][§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.45
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d2afc05-c94f-4c6c-a981-0cbe679a602a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d2afc05-c94f-4c6c-a981-0cbe679a602a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d2afc05-c94f-4c6c-a981-0cbe679a602a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt94
    xpPlanDate
    • 1993-01-15
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_83257551-2eba-49b5-9b45-87edc6342860]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8eb4bee1-5082-4424-9f6d-c6b47c1b58f1][XPLAN_XP_PPO_a6338aec-da26-4801-9fc8-758b90517857][XPLAN_XP_PPO_aad3e14c-7129-41ab-8040-31ea8bc6fbf5][XPLAN_XP_PPO_22488787-7c1a-4767-8577-a6aedc011668]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die Gebäudehöhe darf bei eingeschossigen Gebäuden 9 m und bei zweigeschossigen Gebäuden 11 m über öffentlichem Gehweg nicht überschreiten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d2e74e1-9f9c-4bcd-b588-2154c2a0be99

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d2e74e1-9f9c-4bcd-b588-2154c2a0be99
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d2e74e1-9f9c-4bcd-b588-2154c2a0be99
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel4-Poppenbuettel8
    xpPlanDate
    • 1973-12-10
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f55b83dc-c66b-4aff-b8f5-4e53c8b24827]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d334f5f-25e2-4bdb-b040-5e21b914037b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d334f5f-25e2-4bdb-b040-5e21b914037b
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d334f5f-25e2-4bdb-b040-5e21b914037b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek9
    xpPlanDate
    • 1989-11-14
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Dorfgebiet können Nutzungen nach § 5 Absatz 2 Nummern 4 bis 9 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) nur ausnahmsweise zugelassen werden; Tankstellen sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c2ab7d1d-2209-41d3-b282-2b3a7e9cf12f]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1400
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Dorfgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d3438b2-4749-45bb-aecd-bc7cc700543c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d3438b2-4749-45bb-aecd-bc7cc700543c
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d3438b2-4749-45bb-aecd-bc7cc700543c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt68
    xpPlanDate
    • 2012-06-21
    uuid
    • E0D72EDA-C4C0-4715-885C-1BB9777E1B7F
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Mit Ausnahme der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist im Sondergebiet „Möbelfachmarkt" nur ein Fachmarkt mit den unter den Buchstaben a bis c genannten Warensortimenten mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von insgesamt 39000 m² zulässig. Dem Fachmarkt zugeordnete Schank- und Speisewirtschaften sind zulässig. a) Kernsortiment: Möbel. b) Nicht zentrenrelevante Randsortimente: - Farben, Lacke, Tapeten, - Teppichböden, harte Fußböden, - Fliesen, Sanitär, - Matratzen. Die maximal zulässige Verkaufsfläche für die Summe der nicht zentrenrelevanten Randsortimente beträgt 700 m². c) Zentrenrelevante Randsortimente: Die maximal zulässige Verkaufsfläche für die Summe der zentrenrelevanten Randsortimente beträgt 6500 m². Die einzelnen Sortimentsgruppen dürfen die folgend aufgeführten Verkaufsflächen nicht überschreiten: - Teppiche: 800 m² - Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltswaren: 1400 m² - Kunstgewerbe, Bilder, Kunstgegenstände, Dekoartikel, Geschenke: 950 m² - Leuchten und Leuchtenzubehör: 1150 m² - Elektrogroß- und -kleingeräte ohne HIFI, TV und EDV: 550 m² - Bettwaren, Heimtextilien, Gardinen und Gardinenzubehör: 1800 m² - andere zentrenrelevante Randsortimente: 250 m²][§2 Nr.3 | Auf die Autobahn ausgerichtete Anlagen der Außenwerbung sind nur in einem Mindestabstand von 100 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahnen der Bundesautobahnen A 7 und A 23 zulässig. Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Sondergebiets ist eine Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 62 m über Normalnull (NN) zulässig. Außerhalb der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind Werbeanlagen nur unterhalb der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.][§2 Nr.11 | Für je sechs Stellplätze ist im Sondergebiet außerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Im Sondergebiet sind die Dachflächen mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind Dachterrassen, technische Dachaufbauten, Dachbelichtungen und notwendige Wege auf Dächern.][§2 Nr.13 | Im Sondergebiet sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplatzflächen in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Sondergebiet die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 5977, 2638 und 4757 der Gemarkung Eidelstedt des Bezirks Eimsbüttel zugeordnet.][§2 Nr.17 | Das Einleiten von auf dem Sondergebiet anfallenden Niederschlagswasser in ein Regen- oder Mischwassersiel ist unzulässig; das Niederschlagswasser ist oberflächennah zurückzuhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.8
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    nutzungText
    • Möbelfachmarkt
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dc993dc5-5d69-4a58-b8db-6bded45e5cfa]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • SondergebietSonst
    sondernutzung
    • 1600
    sondernutzungWert
    • GrossflaechigerEinzelhandel
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d36549b-c9c8-41e3-be2c-0c582623dad0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d36549b-c9c8-41e3-be2c-0c582623dad0
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d36549b-c9c8-41e3-be2c-0c582623dad0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch2
    xpPlanDate
    • 1965-10-26
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c8e1659-485a-453f-a7ff-d90f8646496c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_4e4ab7bb-0024-4327-9978-ca852cee4926][XPLAN_XP_PPO_301e3c16-e466-432e-ae5e-e41d7ef2d7c1][XPLAN_XP_PPO_9bb6a7bb-73e6-468d-826d-11020ee937ea][XPLAN_XP_PPO_31c5d606-0860-408d-85f6-c1f841fe4432]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 1 | Im Wohngebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen und auf den Baugrundstücken für besondere private bauliche Anlagen Schank- und Speise wirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes mit Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr. 2 | Für die Erschließung der Flurstücke 1468, 1469, 1470 und 1491 der Gemarkung Neugraben sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der jeweils beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) festgesetzt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 0.15
    Zzwingend
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    Fmin
    • 2000
    FminUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet