https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_003e9a89-04af-4ddb-ba84-dc429ad619bd
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_003e9a89-04af-4ddb-ba84-dc429ad619bd
xpPlanName
- Allermoehe25-Billwerder21-Bergedorf87
refTextInhalt
- [§2 Nr.12 | In den drei- und viergeschossigen Wohngebieten ist auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt.][§2 Nr.21 | In den Wohngebieten mit drei- und viergeschossiger Bebauung sind Aufenthaltsräume in Dachgeschossen auf die zulässige Geschoßfläche anzurechnen.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e763797e-1e59-44af-ba91-4938d4a52616]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert