• XPLAN_BP_BAUGRENZE_f0a3bdd8-46d3-4abf-940b-19ad7af72d1b

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    • 4.1
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    • Klostertor11-StGeorg41
    xpPlanDate
    • 2006-06-13
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    • (F)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.15 | Die mit „(F)" bezeichneten Abschnitte der Fassaden sind als horizontal gegliederte Lochfassaden auszuführen. Der Anteil der Fenster- oder Glasflächen einschließlich der dazugehörigen Rahmenkonstruktionen muss an jeder Lochfassadenseite mindestens 35 vom Hundert und darf höchstens 50 vom Hundert betragen.][§2 Nr.16 | Die mit „(E)" und „(F)" bezeichneten von außen sichtbaren, nicht verglasten Teile der Gebäudefassaden sind in Naturstein, als Betonfertigteile oder als verputzte Fassaden in weißen, hellgrauen oder hellbeigen Farbtönen herzustellen.][§2 Nr.17 | Die mit „(E)" und „(F)" bezeichneten Abschnitte der Fassaden sind ohne Auskragungen von Bauteilen herzustellen; für Vordächer im Bereich der Erdgeschosse können Überschreitungen der Baugrenzen und Baulinien bis zu 1,5 m zugelassen werden.]
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