• XPLAN_BP_BAULINIE_063edf5a-95dc-4cba-b27e-18326b14cceb

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    • 4.1
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    • Eimsbuettel34
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    • 2006-06-21
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    • B3DDCB35-3E55-41DD-B2E9-A7D5C7CBB9E6
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Entlang des Scheidewegs ist eine Überschreitung der Baulinien durch eine Zugangstreppe je Eingang zu den Erdgeschosswohnungen um bis zu 4 m auf einer Breite von jeweils höchstens 1,5 m zulässig. Außerdem ist eine Überschreitung der Baulinien durch vier Erker bis zu 2 m auf einer Breite von insgesamt höchstens 30 vom Hundert der gesamten Fassadenlänge zulässig; die Erker dürfen eine Höhe von 18,5 m über Normalnull nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Flächen ist ein Aufzug für die Tiefgarage mit Seitenlängen von jeweils höchstens 3 m zulässig.]
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35d3cee8-043f-4cf9-a869-48cb7a4160cf]
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    • Geplant
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung