• XPLAN_BP_BESONDERERNUTZUNGSZWECKFLAECHE_d338e9c7-d633-4c7f-b51c-c3b29e2424c4

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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf34
    xpPlanDate
    • 2010-05-05
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ced992f3-b60e-4975-aa3c-1be8ee9943b2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_5d1d5a7b-fdc3-4c1a-8f6e-b4594ed5c9dd]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind im ersten Vollgeschoss nur Büros und Wohnungen zulässig. Oberhalb des ersten Vollgeschosses sind nur Wohnungen zulässig. In den Untergeschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Kinderspielflächen, Zuwegungen sowie Flächen für Abfallbehälter gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), zulässig. Nebengebäude gemäß § 14 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.3 | Im Vorhabengebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im Vorhabengebiet sind Stellplätze nur auf den dafür vor-gesehenen Flächen und in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | Im Vorhabengebiet sind mindestens 15 vom Hundert der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Weitere festgesetzte Anpflanzungen sind hierauf anrechenbar]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.4
    zweckbestimmung
    • Büros und Wohnungen
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan