[§2 Nr.1 | Die umgrenzten und mit einem „D" gekennzeichneten Bereiche mit den darauf befindlichen baulichen Anlagen und deren Zubehör sind nach § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 466) dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.
Es handelt sich um die Gesamtanlagen
— Francoper Straße 45 - 57 und 50 - 64 mit ihrer Umgebung (angrenzender Flurstücksteil 5824 der Gemarkung Fischbek)
— Francoper Straße 63 einschließlich Teilfache von Francoper Straße 63 a
— Francoper Straße 48 - 48 a
— Francoper Straße 76
sowie um die Gebäudegruppe
— Francoper Straße 67, 82 und 84 mit ihrer Umgebung (unmittelbar angrenzende Flächen).]