[§2 Nr.2 | Der im Bebauungsplan umgrenzte Bereich des Grundstückes Rübenkamp 326/326 a ist als Gesamtanlage in den Grenzen des Flurstücks 273 der Gemarkung Ohlsdorf nach § 6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (HmbGVBl. S. 466), zuletzt geändert am 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 75, 79), dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
[§2 Nr.1 | Die Gesamtanlage Im Neugrabener Dorf 45, bestehend aus der Hofanlage und dem nördlichen Sandweg auf den Flurstücken 662, 4576, 4578 und 4160 der Gemarkung Fischbek ist nach § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 mit der Änderung vom 12. März 1984 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 466,1984 Seiten 61, 63) dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
[§3 | Die in der Planzeichnung umgrenzte Gesamtanlage der ehemaligen Hindenburgkaserne auf den Flurstücken 2711 und 3092 der Gemarkung Winterhude ist nach §6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
[§2 Nr.1 | Die umgrenzten und mit einem „D" gekennzeichneten Bereiche mit den darauf befindlichen baulichen Anlagen und deren Zubehör sind nach § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 466) dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.
Es handelt sich um die Gesamtanlagen
— Francoper Straße 45 - 57 und 50 - 64 mit ihrer Umgebung (angrenzender Flurstücksteil 5824 der Gemarkung Fischbek)
— Francoper Straße 63 einschließlich Teilfache von Francoper Straße 63 a
— Francoper Straße 48 - 48 a
— Francoper Straße 76
sowie um die Gebäudegruppe
— Francoper Straße 67, 82 und 84 mit ihrer Umgebung (unmittelbar angrenzende Flächen).]
[§2 Nr.19 | Die Gebäudegruppe Alsterglacis 4 bis 8 und Warburgstraße 3 und 5 auf den Flurstücken 1494, 1496, 515, 516, 517 und 1391 der Gemarkung Rotherbaum sowie die Gesamtanlage Neue Rabenstraße 31 und 31a auf dem Flurstück 507 sind nach § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
[§2 Nr.1 | Die umgrenzten und mit einem „D" gekennzeichneten Bereiche mit den darauf befindlichen baulichen Anlagen und deren Zubehör sind nach § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 466) dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.
Es handelt sich um die Gesamtanlagen
— Francoper Straße 45 - 57 und 50 - 64 mit ihrer Umgebung (angrenzender Flurstücksteil 5824 der Gemarkung Fischbek)
— Francoper Straße 63 einschließlich Teilfache von Francoper Straße 63 a
— Francoper Straße 48 - 48 a
— Francoper Straße 76
sowie um die Gebäudegruppe
— Francoper Straße 67, 82 und 84 mit ihrer Umgebung (unmittelbar angrenzende Flächen).]