[§2 Nr.15 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z1)" bezeichneten Wohngebieten Teilflächen des Flurstücks 3044 und das Flurstück 2178 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 14.800 m² zugeordnet.
Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z3)" bezeichneten Wohngebieten Teilflächen der Flurstücke 1315, 1316 und 1264 und das Flurstück 1263 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 38.875 m² zugeordnet.
Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit „(Z4)" bezeichneten Straßenverkehrsflächen eine Teilfläche des Flurstücks 1627 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 11.790 m² zugeordnet.]